Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/GEZ-Protest-mit-106-Kilo-Kleingeld2 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Mit 46 170 Ein-Cent-Münzen hat Tony Lucht versucht, seine überfälligen Rundfunkbeiträge ... zu zahlen. ... Der Beamte lässt ihn abblitzen. Grund: Laut Münzgesetz ist niemand dazu verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.
Das ist nicht ganz richtig. § 3 Abs. 1 MünzG regelt nur die Beschränkung der Annahmepflicht, wenn jemand mit deutschen Euro-Gedenkmünzen oder mit deutschen Euro-Gedenkmünzen und Euro-Münzen zahlen will.

Die Beschränkung der Annahmepflicht auf 50 Euro-Münzen findet sich in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 974/98.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

hlubenow hat geschrieben:Volkes Stimme sieht die Sache so:

https://www.youtube.com/watch?v=q9HYAi6qF34
Die in dem Video dargestellten juristischen Ansichten sind Unsinn, klar. So wie man, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, insgesamt viel von Bürgern verfassten Unsinn lesen muss. Allerdings haben sich auch die Verwaltungsgerichte beim Rundfunkbeitrag nicht mit Ruhm bekleckert. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass deren Entscheidungen und rechtlichen Erwägungen zumindest teilweise "vom gewünschten Ergebnis her", um famulus zu zitieren, getroffen wurden und werden. Das gilt insbesondere für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu der Sache. Der Rechtsstaat nimmt hier Schaden.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

WDR lässt Mutter mit Baby in eine Zelle stecken

Ob die Geschichte stimmt weiß ich nicht. Peinlich ist allerdings das Statement der Aktuellen Stunde:
Aktuelle Stunde hat geschrieben:Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften.

Sollte die Geschichte stimmen, wurde die Frau wahrscheinlich verhaftet, weil sie sich gegenüber einer Vollstreckungsbehörde weigerte, ihr Vermögen offenzulegen. Vollstreckungsbehörde ist nicht der WDR, sondern die zuständige Stadtkasse in Bergisch Gladbach. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Stadtkasse handelt eigenständig und ist nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen wie die Erzwingungshaft mit dem WDR abzusprechen. Deshalb wusste der WDR auch nicht vom dem konkreten Fall. Derzeit nimmt der WDR Kontakt zur Stadtkasse auf und versucht herauszubekommen, was konkret vorgefallen ist.

Generell gilt: Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht.

Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch indem er Vollstreckungsersuchen stellt. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Verweigert eine Person allerdings jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einer Vollstreckungsmaßnahme kein Weg vorbei.
Denn natürlich ist der WDR für die Erzwingungshaft verantwortlich. Wenn man Forderungen mit allen Mitteln versucht durchzusetzen, dann muss man auch dazu stehen und kann sich nicht wegducken.
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Tibor
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Warum soll Erzwingungshaft unverhältnismäßig sein? Vollstreckt wird doch von KdÖR idR ohnehin kein Kleinbetrag.
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Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von famulus »

Tibor hat geschrieben:Warum soll Erzwingungshaft unverhältnismäßig sein?
Zumal: soll der Anspruch des Gläubigers denn nur dadurch entwertet werden können, dass der Schuldner ein Baby hoch hält?
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Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von JS »

Tibor hat geschrieben:Warum soll Erzwingungshaft unverhältnismäßig sein? Vollstreckt wird doch von KdÖR idR ohnehin kein Kleinbetrag.
Mir geht es zunächst einmal darum, dass zur Verantwortlichkeit gestanden wird. Die Rundfunkanstalten können verhindern, dass es im Vollstreckungsverfahren zur Erzwingungshaft kommt. Das wird von dem Verfasser des Statements der Aktuellen Stunde geleugnet.

Die Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit der Erzwingungshaft hat die Aktuelle Stunde für den WDR eingebracht. "Generell gilt: Dem WDR ist daran gelegen, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Die Erzwingungshaft ist es in der Regel nach Auffassung des WDR nicht." Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen. Die Erzwingungshaft wird nur in Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein. Aber nochmal: Die Landesrundfunkanstalten müssen entscheiden, ob sie die Erzwingungshaft wollen oder nicht. (Eine andere Frage ist das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, die mögen häufig nicht gegeben sein, das ist aber ein anderes Thema.)

Hier stellen sich bei der Durchführung der Verhaftung nach dem mitgeteilten Sachverhalt zwei Probleme:

Erstens war die unmittelbare Zahlung beabsichtigt:
Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx€) nicht dabei haben und erst zur Bank müssten. Daraufhin wurde meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.

Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass Ich umgehend das Geld holen werde, aber meine Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben soll und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.
Meines Erachtens hätte man diese Möglichkeit einräumen müssen. Die Vollstreckung des Haftbefehls hätte sich damit erledigt. Dass sie dennoch erfolgt ist, ist unverhältnismäßig.

Zweitens hätte das minderjährige Kind nicht mit verhaftet werden dürfen. Stattdessen hätte vor der Verhaftung der Frau zunächst die Versorgung und Betreuung des Kindes sichergestellt werden müssen, notfalls durch das Jugendamt. In dem Zusammenhang verstehe ich nicht, dass das Kind nicht dem Vater übergeben wurde.
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famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

Möglicherweise sollte man hinsichtlich Sachverhaltsschilderungen, die auf "www.gez-boykott.de" zu finden sind, eine gewisse Skepsis walten lassen? Wer weiß schon, was sich da vorher bzw. sonst so alles abgespielt hat, was zum Zwecke der einseitigen Darstellung keine Erwähnung gefunden hat?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Naja, spätestens der Zusammenhang Erzwingungshaft zur Zahlung ist ja ersichtlich fehlerhaft; es geht wohl um die Vermögensauskunft aka Offenbarungseid. Wenn man an diesem Punkt ist, gibt es entweder die Auskunft und alles ist faktisch vorbei weil man wirklich nichts hat oder man ist richtig in der Sch... In jedem Fall gibt es aber schon vollziehbare Bescheide, weil einstweiliger Rechtsschutz versagt wurde. Irgendwann sollte man es einsehen oder man muss eben mit den Konsequenzen leben, wir sind hier auch nicht bei Wünsch-Dir-Was und wenn die Gebühr im Einzelfall bestandskräftig und vollziehbar ist, dann ist das so. Ich kann das alles nur noch sehr schwer nachvollziehen, was die Menschen da reitet.
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Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von thh »

JS hat geschrieben:Hier stellen sich bei der Durchführung der Verhaftung nach dem mitgeteilten Sachverhalt zwei Probleme:
Naja, die Sachverhaltsdarstellung ist ja offensichtlich unrichtig.
JS hat geschrieben:Erstens war die unmittelbare Zahlung beabsichtigt:
Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx€) nicht dabei haben und erst zur Bank müssten. Daraufhin wurde meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.
Hat jemand - unbemerkt - wieder den Schuldturm eingeführt oder ist es immer noch so, dass mit der Haft die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses unter eidesstattlicher Versicherung erzwungen wird? Dann kann nämlich kein Zusammenhang zwischen der Nichtzahlung und der Haft bestehen.
JS hat geschrieben:Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass Ich umgehend das Geld holen werde, aber meine Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben soll und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.
[/quote]

Und was ist mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung? Die könnte ja nun erfolgen, ohne dass jemand zur Bank geht.
JS hat geschrieben:Meines Erachtens hätte man diese Möglichkeit einräumen müssen. Die Vollstreckung des Haftbefehls hätte sich damit erledigt. Dass sie dennoch erfolgt ist, ist unverhältnismäßig.
Nachdem die Verhaftung am Ende eines Vollstreckungsverfahrens steht, erscheint es nachvollziehbar, dass die Ankündigung, nunmehr möglicherweise Geld besorgen zu wollen, die Verhaftung nicht hindert. Zeit zur Zahlung und danach zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht vorher. Wer weder bereit ist, letztere abzugeben noch unmittelbar zu zahlen ...
JS hat geschrieben:Zweitens hätte das minderjährige Kind nicht mit verhaftet werden dürfen.
Das wird es kaum worden sein.
JS hat geschrieben:Stattdessen hätte vor der Verhaftung der Frau zunächst die Versorgung und Betreuung des Kindes sichergestellt werden müssen, notfalls durch das Jugendamt. In dem Zusammenhang verstehe ich nicht, dass das Kind nicht dem Vater übergeben wurde.
Man darf wohl davon ausgehen, dass es dafür Gründe gegeben hat, deren Erwähnung besagter Vater vergessen hat.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

famulus hat geschrieben:Möglicherweise sollte man hinsichtlich Sachverhaltsschilderungen, die auf "www.gez-boykott.de" zu finden sind, eine gewisse Skepsis walten lassen? Wer weiß schon, was sich da vorher bzw. sonst so alles abgespielt hat, was zum Zwecke der einseitigen Darstellung keine Erwähnung gefunden hat?
Selbstverständlich. Deswegen sprach ich ja auch vom "mitgeteilten Sachverhalt" und davon, dass ich nicht weiß, ob die Geschichte stimmt.

Unabhängig davon ist das unsinnige Statement der Aktuellen Stunde, in dem die Verantwortung für die Erzwingungshaft weggeschoben wird, allerdings echt. Darum ging es mir in erster Linie. Tibor hat sich dann aus dem Statement die Verhältnismäßigkeit rausgepickt, die ich grundsätzlich als gegeben ansehe, im vorliegenden Fall aber möglicherweise nicht. Das war aber gar nicht das eigentliche Thema. Das eigentliche Thema ist die Verlogenheit des ÖRR in dieser Angelegenheit.
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Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von JS »

Tibor hat geschrieben:Naja, spätestens der Zusammenhang Erzwingungshaft zur Zahlung ist ja ersichtlich fehlerhaft; es geht wohl um die Vermögensauskunft aka Offenbarungseid.
Ja, allerdings kann man auch zahlen statt die Vermögensauskunft abzugeben.
Tibor hat geschrieben:In jedem Fall gibt es aber schon vollziehbare Bescheide, weil einstweiliger Rechtsschutz versagt wurde. Irgendwann sollte man es einsehen oder man muss eben mit den Konsequenzen leben, wir sind hier auch nicht bei Wünsch-Dir-Was und wenn die Gebühr im Einzelfall bestandskräftig und vollziehbar ist, dann ist das so. Ich kann das alles nur noch sehr schwer nachvollziehen, was die Menschen da reitet.
Wegen § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht unbedingt bestands- oder rechtskräftig. Nur hinsichtlich der Säumniszuschläge besteht in der Rechtsprechung Uneinigkeit, ob Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

Ich kann das schon verstehen. Man wendet sich gegen ein als ungerecht empfundenes System. Einige sind bereit, dafür weit zu gehen. Ziviler Ungehorsam, wenn man so will. (Im vorliegenden Fall nicht gegeben, aber manche legen es auf eine Verhaftung an.) Ich selbst wäre dazu nicht bereit. Außerdem würde bei mir eh gepfändet werden, so dass ich, wenn man bei mir vollstrecken wollte, zahlen würde. Und ungeachtet dessen, dass manche Argumente (rechtlich gesehen) unsinnig sind, ist an der Kritik grundsätzlich auch was dran. Ich verweise dazu auf die weiter oben angeführte Literatur. Und es hat nicht nur eine rechtliche Dimension sondern auch eine politische.
thh hat geschrieben:Hat jemand - unbemerkt - wieder den Schuldturm eingeführt oder ist es immer noch so, dass mit der Haft die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses unter eidesstattlicher Versicherung erzwungen wird? Dann kann nämlich kein Zusammenhang zwischen der Nichtzahlung und der Haft bestehen.
Natürlich besteht da ein Zusammenhang. Mit der Erzwingungshaft soll zwar konkret die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden. Diese muss der Schuldner aber nur abgeben, wenn er nicht zahlt. Sinn und Zweck des Vollstreckungsverfahrens ist, dass der Schuldner die Geldforderung des Gläubigers erfüllt. Das ist das Interesse des Gläubigers. Zahlt der Schuldner, ist keine Vermögensauskunft abzugeben und eine Verhaftung ausgeschlossen.
thh hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass Ich umgehend das Geld holen werde, aber meine Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben soll und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.
Und was ist mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung? Die könnte ja nun erfolgen, ohne dass jemand zur Bank geht.
Das ist richtig, aber warum sollte darauf bestanden werden, wenn der Schuldner unmittelbar zahlen will und sich die Sache damit erledigt hätte? Das ergibt keinen Sinn. Außerdem sind für die Abgabe der Vermögensauskunft unter Umständen Unterlagen erforderlich, die der Schuldner nicht immer parat hat.
thh hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Meines Erachtens hätte man diese Möglichkeit einräumen müssen. Die Vollstreckung des Haftbefehls hätte sich damit erledigt. Dass sie dennoch erfolgt ist, ist unverhältnismäßig.
Nachdem die Verhaftung am Ende eines Vollstreckungsverfahrens steht, erscheint es nachvollziehbar, dass die Ankündigung, nunmehr möglicherweise Geld besorgen zu wollen, die Verhaftung nicht hindert. Zeit zur Zahlung und danach zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht vorher. Wer weder bereit ist, letztere abzugeben noch unmittelbar zu zahlen ...
Kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn der Schuldner sagt, er bringt das Geld morgen oder irgendwann später, dann geht das natürlich nicht. Wenn er nur schnell zur Bank muss und in z. B. 30 Minuten wieder da ist, sieht das anders aus. Dann wäre die Haft unverhältnismäßig, die nicht nur erhebliche Kosten verursacht sondern auch einen Eingriff in die Freiheit der Person darstellt.
thh hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Zweitens hätte das minderjährige Kind nicht mit verhaftet werden dürfen.
Das wird es kaum worden sein.
JS hat geschrieben:Stattdessen hätte vor der Verhaftung der Frau zunächst die Versorgung und Betreuung des Kindes sichergestellt werden müssen, notfalls durch das Jugendamt. In dem Zusammenhang verstehe ich nicht, dass das Kind nicht dem Vater übergeben wurde.
Man darf wohl davon ausgehen, dass es dafür Gründe gegeben hat, deren Erwähnung besagter Vater vergessen hat.
Was denn nun? Entweder wurde das Kind mit verhaftet oder es wurde dessen Versorgung und Betreuung anderweitig sichergestellt. Beides gleichzeitig geht nicht.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

PS das Foto mit der Frau nebst Kind auf dem Arm sieht auch nicht danach aus, als ob es in einer JVA gemacht wurde. Ich kenne das praktisch nicht, aber Haft sieht mE anders aus. Ggf hat sich die Dame fürs das Foto auch in einem Klo nur mal vor den Spiegel gestellt?
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Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von JS »

Tibor hat geschrieben:PS das Foto mit der Frau nebst Kind auf dem Arm sieht auch nicht danach aus, als ob es in einer JVA gemacht wurde. Ich kenne das praktisch nicht, aber Haft sieht mE anders aus. Ggf hat sich die Dame fürs das Foto auch in einem Klo nur mal vor den Spiegel gestellt?
Es gibt auch ein kurzes Video. Sieht für mich eindeutig nach Zelle aus.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

JS hat geschrieben:http://bverwg.de/presse/pressemitteilun ... 2016&nr=21
Alternative wäre die Richtervorlage gewesen. Damit war nicht zu rechnen. Dass die endgültige Entscheidung irgendwann das BVerfG treffen wird (vielleicht 2017, eher 2018), war so oder so klar. Oben wurde ja schon eine Verfassungsbeschwerde erwähnt, die bereits erhoben werden konnte, da die Zulassung der Berufung vom OVG abgelehnt wurde. Mindestens einige der beim BVerwG unterlegenen Kläger werden ebenfalls Verfassungsbeschwerde erheben.
Nun ist es so weit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-019.html
Damit ist klar, dass wir eine Senatsentscheidung bekommen werden, ein Erfolg somit möglich ist, und diese aller Voraussicht nach 2018 ergehen wird.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass es schon bemerkenswert ist, wie glatt der Rundfunkbeitrag bei den Verwaltungsgerichten durchgegangen ist und nun vom BVerfG zwei Verhandlungstage angesetzt wurden.

Stand 01.02.2018 waren laut BVerfG 160 Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag anhängig (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/ ... #msg166375).

Das Ergebnis ist jedenfalls völlig offen.

Erfreulicherweise wird es dank des LG Tübingen auch eine Entscheidung des EuGH zu Rundfunkbeitragsfragen geben:
https://online-boykott.de/ablage/201708 ... chluss.pdf
https://rundfunkbeitragsklage.de/2017/08/lg-tuebingen-beschluss-vorlage-eugh-august2017/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

JS hat geschrieben:Stand 01.02.2018 waren laut BVerfG 160 Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag anhängig (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/ ... #msg166375)./
Da sind aber mannigfaltige Reichsbürgerausbrüche inkludiert. Inklusive sonstiger psychotischer Krankheiten.

Man kann über die finanzverfassungsrechtliche Ausgestaltung ja durchaus streiten. Sollte der Senat nun zum Ergebnis kommen, dass die Ausgestaltung verfassungswidrig ist, so werden zigtausende geistig verwirrte Menschen, die diese Republik ablehnen, weil sie keine Ahnung von Recht und Tuten und Blasen haben, applaudieren und auf fragwürdigen YouTube-Kanalen ihren Sieg feiern. Dabei hatten sie nicht Recht, sondern die allumfassende Rechtskontrolle suggeriert ihnen Erfolg.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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