Tacho,
im Palandt steht, dass Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff schon vor Abnahme möglich sind, falls das Werk vollständig erbracht wurde und sich der Erfüllungsanspruch aus § 631 aus anderen Gründen als der Abnahme auf das konkrete Werk beschränkt (z.B. Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs wegen Annahmeverzugs des Bestellers).
Ist das so allgemeine Meinung, oder sollte man in der Klausur dazu was ausführen? Ich wundere mich insofern, da das dem üblichen Gewährleistungssystem ("Sachmangel bei Gefahrübergang") zuwiderläuft.
Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnahme?
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Ich empfehle, die aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats in den Blick zu nehmen.
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Das kommt darauf an, wie viele Punkte du haben willst.Logisch_Win7 hat geschrieben:Tacho,
im Palandt steht, dass Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff schon vor Abnahme möglich sind, falls das Werk vollständig erbracht wurde und sich der Erfüllungsanspruch aus § 631 aus anderen Gründen als der Abnahme auf das konkrete Werk beschränkt (z.B. Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs wegen Annahmeverzugs des Bestellers).
Ist das so allgemeine Meinung, oder sollte man in der Klausur dazu was ausführen? Ich wundere mich insofern, da das dem üblichen Gewährleistungssystem ("Sachmangel bei Gefahrübergang") zuwiderläuft.
a) Der schlechte Kandidat erkennt die Problematik nicht einmal.
b) Der mittelmäßige Kandidat schreibt einfach hin, was im Palandt steht.
c) Der gute Kandidat begründet mit der ihm maximalmöglichsten Begründungstiefe, warum die von ihm vertretene Ansicht richtig ist.
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Meinst du die Rspr., nach der Gewährleistung vor Abnahme wegen der Systemwidrigkeit und der Klage auf Vorschuss nach § 887 II ZPO ausgeschlossen ist?batman hat geschrieben:Ich empfehle, die aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats in den Blick zu nehmen.
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Darauf habe ich seit 15 Monaten gewartet.batman hat geschrieben:Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Werkvertragsrecht: Gewährleistungsrechte schon vor Abnah
Syd26 hat geschrieben:Darauf habe ich seit 15 Monaten gewartet.batman hat geschrieben:Ich meine insbesondere die Urteile vom 19.1.2017 – VII ZR 301/13 u.a.
Ich nicht.
Aber vielen Dank für das Urteil. Kennt man vom BGH gar nicht, dass mal so schulmäßig argumentiert wird.