Nun ja, reiner Zeitablauf ersetzt keine "Karriere". (Zumal es ja auch nur so mittelmäßig einsichtig ist, dass der 20 Jahre ältere Kollege, der sich ggf. einen schlanken Fuß macht, jedenfalls aber nicht "mehr" leistet, deutlich mehr Geld verdient...)Tibor hat geschrieben:Das richtete sich nicht direkt an dich; der Fokus in der Diskussion lag zu sehr auf der Möglichkeit einer R2 Beförderung als - so kann man es als unbefangener Leser verstehen - einzige Möglichkeit einer "Gehaltserhöhung".spalter hat geschrieben:Und was möchtest Du mir jetzt damit sagen?
Kündigung Justiz
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Re: Kündigung Justiz
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Re: Kündigung Justiz
Ich dachte an § 27 Abs 4 und 6 BBesG, die eben für Beamte Abweichungen vom reinen Zeitablauf vorsehen. Keine Ahnung, ob das in allen Ländern und auch bei Richtern so geregelt ist.
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Re: Kündigung Justiz
Die werden aber automatisch alle x (meist: 2) Jahre eingenommen ...Tibor hat geschrieben:Als ob es nur R1 und R2 gibt; dazwischen und danach liegen viele Stufen, die es einzunehmen gilt.
Äh - doch? (Jedenfalls hier.)Tibor hat geschrieben:Seit dem es nicht mehr nach Lebensalter geht, sind auch die Stufen kein Selbstläufer mehr (Ausnahme: Besitzstandsregeln).
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Re: Kündigung Justiz
Bist du denn eigentlich selbst in der Justiz oder sind das Einschätzungen "von außen"?markus87 hat geschrieben:Die Justiz ist kein Umfeld, dass die vom TE erhofften Eigenschaften fördert. Es wird -jedenfalls mittelfristig- nicht oder kaum honoriert, wenn man in der Justiz zu den "Leistungsträgern" gehört (dass "Rückgrat" nicht honoriert wird bedarf keiner gesonderten Feststellung). Im Kern ist die Justiz eine "Vetternwirtschaft" (fast alle ausgeschriebenen Stellen sind im Vorfeld schon "vergeben") und das Hauptkriterium, nach dem man beurteilt wird, ist das Dienstalter. Gerade für einen jungen Berufseinsteiger kann das schon sehr frustrierend sein. Seine Arbeit kann man sich nicht aussuchen, was die Kriterien "freies Arbeiten" und "sinnvolle Tätigkeit" zumindest teilweise ad absurdum führt. All diese Punkte, die gegen die Justiz sprechen, sprechen vielleicht auch gegen eine Großkanzlei. Das kann ich nicht beurteilen. Aber allgemein hat man in der Anwaltschaft natürlich die Möglichkeit, sich eine Stelle zu suchen, bei der man tatsächlich frei und sinnvoll arbeiten kann und Leistungen sich in beruflichem Erfolg niederschlagen. Diese Möglichkeit hat man bei der Justiz allenfalls auf sehr lange Sicht oder aber mit Glück.
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Re: Kündigung Justiz
Bin seit 4 Jahren in der Justiz und mit meiner konkreten Tätigkeit sehr zufrieden. Auch die schlechte Bezahlung ist für mich kein entscheidendes Kriterium. Ob man die generellen Strukturen akzeptiert ist eine Frage der persönlichen Einstellung. thh und julee schreiben aus einer anderen Perspektive, ohne dass wir uns in meinen Augen allzu sehr widersprechen.
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Re: Kündigung Justiz
Das dürfte der wesentliche Punkt sein. Ohne eine gewisse Anpassungsfähigkeit an nicht immer gänzlich wunschgemäße Arbeitsbedingungen dürfte schnell eine erhebliche Frustration einsetzen.markus87 hat geschrieben: Ob man die generellen Strukturen akzeptiert ist eine Frage der persönlichen Einstellung.
Die Aspekte, die Du schilderst, sollte man zumindest bedenken, wenn man mit der Justiz liebäugelt, mögen sie auch auf den von thh dargestellten Gründen beruhen.thh und julee schreiben aus einer anderen Perspektive, ohne dass wir uns in meinen Augen allzu sehr widersprechen.
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Re: Kündigung Justiz
Zur Tätigkeit in der Justiz:
Ich war sowohl in einem Unternehmen tätig als nunmehr in der Justiz. Ich habe den Schritt nie bereut. Generell kann man sagen, dass man nirgendwo so frei arbeiten kann, wie in der Justiz, gerade wenn man sich mit der Tätigkeit als Amtsgerichter anfreunden kann. Man ist in der Zeiteinteilung vollkommen frei - bis auf die Sitzungstage, und auch fachlich spricht keiner hinein. Zwänge bestehen insoweit nur, dass bei einer vollkommen abgedrehten Rechtsauffassung die Aufhebung beim LG droht.
Zu den Beförderungschancen:
Die Struktur der R-Besoldung soll es ja gerade ermöglichen, dass ich als Richter mich nicht um eine Beförderung bemühen muss, und trotzdem am Ende der Besoldung von ca. A14 Einstiegsgehalt zu A15 Endgehalt gelange. Wer in der Verwaltung keine große Karriere anstrebt, wird dort auch nicht mehr erlangen.
Zudem ist auch zu relativieren, was "Karriere" bedeutet. Sicherlich wird die Stelle eines Präsidenten des AG oder des LG nicht schlecht besoldet, jedoch ist es eine andere Frage, ob man tatsächlich diese Tätigkeit will, die eigentlich hauptsächlich noch aus Beurteilungen oder organisatorischen Kram besteht. Wer juristisch tätig werden will, für den sind sowieso nur die Stellen im Bereich R2 (Vorsitzender LG, OLG Richter) oder R3 (Vorsitzender OLG) interessant. Ob man am BGH glücklich wird, ist auch eine sehr typenbedingte Frage.
Wer schnell "Karriere" machen will, muss natürlich auch in der Justiz buckeln. Dazu sind halt Abordnungen an das Ministerium oder ein Bundesgericht erforderlich. Bei diesen Tätigkeit ist ein Rückgrat sicher nicht immer von Vorteil.
Wer dies nicht will, kann sich aber auch fachlich über die Erprobung beim OLG profilieren.
Insgesamt kann man sagen, dass die Möglichkeiten in der Justiz, frei und selbstbestimmt zu arbeiten, sicherlich deutlich höher sind, als anderswo. Daher sollte man sich auch nicht von einzelnen Schauergeschichten vertreiben lassen. Das Kollegen die Justiz wieder verlassen, kommt vor, ist jedoch die absolute Ausnahme.
Ich war sowohl in einem Unternehmen tätig als nunmehr in der Justiz. Ich habe den Schritt nie bereut. Generell kann man sagen, dass man nirgendwo so frei arbeiten kann, wie in der Justiz, gerade wenn man sich mit der Tätigkeit als Amtsgerichter anfreunden kann. Man ist in der Zeiteinteilung vollkommen frei - bis auf die Sitzungstage, und auch fachlich spricht keiner hinein. Zwänge bestehen insoweit nur, dass bei einer vollkommen abgedrehten Rechtsauffassung die Aufhebung beim LG droht.
Zu den Beförderungschancen:
Die Struktur der R-Besoldung soll es ja gerade ermöglichen, dass ich als Richter mich nicht um eine Beförderung bemühen muss, und trotzdem am Ende der Besoldung von ca. A14 Einstiegsgehalt zu A15 Endgehalt gelange. Wer in der Verwaltung keine große Karriere anstrebt, wird dort auch nicht mehr erlangen.
Zudem ist auch zu relativieren, was "Karriere" bedeutet. Sicherlich wird die Stelle eines Präsidenten des AG oder des LG nicht schlecht besoldet, jedoch ist es eine andere Frage, ob man tatsächlich diese Tätigkeit will, die eigentlich hauptsächlich noch aus Beurteilungen oder organisatorischen Kram besteht. Wer juristisch tätig werden will, für den sind sowieso nur die Stellen im Bereich R2 (Vorsitzender LG, OLG Richter) oder R3 (Vorsitzender OLG) interessant. Ob man am BGH glücklich wird, ist auch eine sehr typenbedingte Frage.
Wer schnell "Karriere" machen will, muss natürlich auch in der Justiz buckeln. Dazu sind halt Abordnungen an das Ministerium oder ein Bundesgericht erforderlich. Bei diesen Tätigkeit ist ein Rückgrat sicher nicht immer von Vorteil.
Wer dies nicht will, kann sich aber auch fachlich über die Erprobung beim OLG profilieren.
Insgesamt kann man sagen, dass die Möglichkeiten in der Justiz, frei und selbstbestimmt zu arbeiten, sicherlich deutlich höher sind, als anderswo. Daher sollte man sich auch nicht von einzelnen Schauergeschichten vertreiben lassen. Das Kollegen die Justiz wieder verlassen, kommt vor, ist jedoch die absolute Ausnahme.
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Re: Kündigung Justiz
Das klingt nachvollziehbar und genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Tatsächlich stelle ich mir insbesondere die Tätigkeit am Amtsgericht als ideal für mich vor.
Und wie du schon sagst: "Karriere" ist ein dehnbarer Begriff und hat m.E. auch keinen Selbstzweck. Selbstzweck sollte der Beruf sein, nicht die hierarchische Stellung bzw. das Erklimmen der nächsten Stufe. Das ist gerade einer der Gründe, weshalb ich der Privatwirtschaft den Rücken kehren möchte, denn selbst auf den höchsten für einen Juristen denkbaren Posten im Konzern (abgesehen von wenigen Vorstands-Ausnahmen) habe ich dauerhaft ebenso wenig Lust, wie auf meine jetzige Hierarchieebene. Und das Erreichen der nächsten Ebene macht auch nur kurzzeitig Freude (bevor man wieder auf die Ebene darüber schielt). Diese "Mühle" ist einfach nichts für mich.
Was ich mir aber in der Justiz gut vorstellen könnte, ist später einmal (zumindest vorübergehend) in die Direktoren-/Präsi-Schiene zu gehen, da ich neben der Juristerei durchaus auch Freude an Führungsaufgaben und Verwaltungstätigkeit habe. Mir ist schon klar, dass man damit nicht rechnen kann, das würde mich aber mehr reizen als bspw. ein OLG-Posten. Wie schlägt man denn diesen Karrierepfad eigentlich ein? Sonderverwendungen bzw. spätere Abordnungen sind dafür auch erforderlich, oder? Handelt es sich im Übrigen bei diesen Posten nicht auch meist um R2?
Und wie du schon sagst: "Karriere" ist ein dehnbarer Begriff und hat m.E. auch keinen Selbstzweck. Selbstzweck sollte der Beruf sein, nicht die hierarchische Stellung bzw. das Erklimmen der nächsten Stufe. Das ist gerade einer der Gründe, weshalb ich der Privatwirtschaft den Rücken kehren möchte, denn selbst auf den höchsten für einen Juristen denkbaren Posten im Konzern (abgesehen von wenigen Vorstands-Ausnahmen) habe ich dauerhaft ebenso wenig Lust, wie auf meine jetzige Hierarchieebene. Und das Erreichen der nächsten Ebene macht auch nur kurzzeitig Freude (bevor man wieder auf die Ebene darüber schielt). Diese "Mühle" ist einfach nichts für mich.
Was ich mir aber in der Justiz gut vorstellen könnte, ist später einmal (zumindest vorübergehend) in die Direktoren-/Präsi-Schiene zu gehen, da ich neben der Juristerei durchaus auch Freude an Führungsaufgaben und Verwaltungstätigkeit habe. Mir ist schon klar, dass man damit nicht rechnen kann, das würde mich aber mehr reizen als bspw. ein OLG-Posten. Wie schlägt man denn diesen Karrierepfad eigentlich ein? Sonderverwendungen bzw. spätere Abordnungen sind dafür auch erforderlich, oder? Handelt es sich im Übrigen bei diesen Posten nicht auch meist um R2?
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Re: Kündigung Justiz
Möglichst viel Flexibilität und Sonderverwendungen möglichst früh, ja.Solar hat geschrieben:Was ich mir aber in der Justiz gut vorstellen könnte, ist später einmal (zumindest vorübergehend) in die Direktoren-/Präsi-Schiene zu gehen, da ich neben der Juristerei durchaus auch Freude an Führungsaufgaben und Verwaltungstätigkeit habe. Mir ist schon klar, dass man damit nicht rechnen kann, das würde mich aber mehr reizen als bspw. ein OLG-Posten. Wie schlägt man denn diesen Karrierepfad eigentlich ein? Sonderverwendungen bzw. spätere Abordnungen sind dafür auch erforderlich, oder?
Mindestens. An Kleinstgerichten mag der DirAG nur R1Z bekommen (hier: bis zu drei Planstellen für Richter), sonst R2 oder R2Z. Nach oben geht es bei den Präsidenten dann bis R6 (hier: PräsLG mit 151 Richterplanstellen, einschließlich der nachgeordneten AG, und mehr), das entspricht immerhin einem Richter an einem obersten Bundesgericht. (Oder R7 als PräsOLG an einem großen OLG, aber das ist jetzt eher nicht so der Regeljob).Solar hat geschrieben:Handelt es sich im Übrigen bei diesen Posten nicht auch meist um R2?
Auch sonst gibt es an Gerichten gehobene Funktionsstellen, bspw. als wauRi (meist R1Z), an größeren Gerichten als Leiter einer Abteilung auch R2, und - jedenfalls hier - an großen Landgerichten die wauVRLG mit R2Z.
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Re: Kündigung Justiz
Danke!
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Re: Kündigung Justiz
Will man bei den Leitungsaufgaben (außer Vorsitzender am OLG) hinaus, erscheint es so, dass an einer Abordnung an ein Ministerium kein Weg vorbei führt. Da die Mehrzahl der Kollegen eine solche Karriere nicht anstrebt und je nach Entfernung des Ministerium die Posten auch nicht sonderlich beliebt sind, kann ein solcher Weg ohne weiteres eingeschlagen werden. Ich kenne jedenfalls keinen im meinem Bekanntenumkreis, der diesen Weg zwar gehen wollte, dem dies jedoch trotz Befähigung dazu verbaut wurde. Wie gesagt, man muss die Tätigkeit mögen.
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Re: Kündigung Justiz
Man sollte zudem Bedenken, dass die Abordnungen an die Ministerien regelmäßig länger dauern, als an die höheren Gerichte.Gizmo hat geschrieben:Will man bei den Leitungsaufgaben (außer Vorsitzender am OLG) hinaus, erscheint es so, dass an einer Abordnung an ein Ministerium kein Weg vorbei führt. Da die Mehrzahl der Kollegen eine solche Karriere nicht anstrebt und je nach Entfernung des Ministerium die Posten auch nicht sonderlich beliebt sind, kann ein solcher Weg ohne weiteres eingeschlagen werden. Ich kenne jedenfalls keinen im meinem Bekanntenumkreis, der diesen Weg zwar gehen wollte, dem dies jedoch trotz Befähigung dazu verbaut wurde. Wie gesagt, man muss die Tätigkeit mögen.
Bei uns wird wert darauf gelegt, dass eine Abordnung zum JM nicht unter drei Jahre, regelmäßig eher fünf dauert. Da muss man sich gerade in den größeren Bundesländer mit einem Wohnsitz weit weg vom Behördensitz gut überlegen, ob man das tatsächlich machen möchte. Gerade, wenn man bereits Eigentum erworben und eine Familie gegründet hat, ist das sicherlich nichts für jeden.
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Re: Kündigung Justiz
Ja, das ist in der Tat ein gewichtiges Gegenargument. Finde ich ein seltsames Konzept.
Auch in BaWü sind laut Personalkonzept für das Ministerium ca. vier Jahre angedacht. Je nach Tätigkeit (was macht man denn dann da so?) dort landet man damit aber möglicherweise wieder in der Falle, nicht wirklich "frei" arbeiten zu können, sondern letztlich eben in der Verwaltungshierarchie zu hängen? Und das für immerhin vier lange Jahre... Plus weite Pendelstrecken/Umzug nach Stuttgart, wenn man nicht ohnehin in der Gegend wohnen sollte.
Naja, darum mache ich mir dann frühestens in 5-6 Jahren Gedanken
Auch in BaWü sind laut Personalkonzept für das Ministerium ca. vier Jahre angedacht. Je nach Tätigkeit (was macht man denn dann da so?) dort landet man damit aber möglicherweise wieder in der Falle, nicht wirklich "frei" arbeiten zu können, sondern letztlich eben in der Verwaltungshierarchie zu hängen? Und das für immerhin vier lange Jahre... Plus weite Pendelstrecken/Umzug nach Stuttgart, wenn man nicht ohnehin in der Gegend wohnen sollte.
Naja, darum mache ich mir dann frühestens in 5-6 Jahren Gedanken
- Tibor
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Re: Kündigung Justiz
Man wird als Volljurist in allen Referaten gern eingesetzt, hier bspw. auch für Dienstrechtsfragen im Personalreferat. Schau dir einfach mal ein Organigramm des JM an, da fallen dir schon adhoc einige Referate ins Auge, in denen man Juristen gut einsetzen kann/muss. Je nach Zuschnitt des Ministeriums (oft nicht nur Justiz, sondern auch Verbraucherschutz, Europa etc.) kann man auch auf anderen "Politikfeldern" eingesetzt werden.
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Re: Kündigung Justiz
"Frei" arbeiten im Sinne richterlicher Unabhängigkeit kannst du dort nicht. Du bist normal in die Behördenhierarchie eingebunden.Solar hat geschrieben:Ja, das ist in der Tat ein gewichtiges Gegenargument. Finde ich ein seltsames Konzept.
Auch in BaWü sind laut Personalkonzept für das Ministerium ca. vier Jahre angedacht. Je nach Tätigkeit (was macht man denn dann da so?) dort landet man damit aber möglicherweise wieder in der Falle, nicht wirklich "frei" arbeiten zu können, sondern letztlich eben in der Verwaltungshierarchie zu hängen? Und das für immerhin vier lange Jahre... Plus weite Pendelstrecken/Umzug nach Stuttgart, wenn man nicht ohnehin in der Gegend wohnen sollte.
Naja, darum mache ich mir dann frühestens in 5-6 Jahren Gedanken
Die Tätigkeiten sind ganz unterschiedlich. Zumindest die Leute, die für höheres vorgesehen sind, werden häufig schon einmal (zumindest teilweise) mit Personalangelegenheiten betraut. Wenn du Pech hast, kann dir aber auch so etwas "tolles" wie das LJPA drohen.