Hallo,
ich weiss gar nicht genau ob ich hier richtig bin...
Hoffe man kann mir die Frage dennoch beantworten?!
Hypothetisch:
wenn man in einer Klage (Konkretisierung) ergänzend für eine Berücksichtigung, die Verdienstverluste angeben will,
reicht es wenn man die Gesamtsumme pauschalisiert?
Da für die Berechnung auf 2 Jahre - wegen Stundenlohn - ein Buchhalter nötig wäre,
würde das Arbeitsgericht eine Pauschal-Summe annerkennen?
Diese Summe würde erkennbar unter der regulär errechneten Summe liegen..
Oder würde das Gericht detailierte Angaben verlangen wie:
Stundenanzahl/Nachtzulagen/Prozente, ect. für Tage/Monate/Jahre?
Das wäre nur sehr schwer möglich!
Gibt es gemäß Gerichtsordnung da einen "gewissen Spielraum"?
Würde eine Dezember Lohnabrechnung z. B. von 2014 genügen, um die Verluste für die Jahre 2015 - 2017 zu pauschalisieren?
Vielen Dank und
liebe Grüße Miklap
[ArbR] Verdienstverluste in einer Klage pauschalisieren?
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Re: [ArbR] Verdienstverluste in einer Klage pauschalisieren?
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Geschlossen.
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