Frage zu Arbeitslosengeld I

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Referendar2016
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Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Referendar2016 »

Heute hab ich dann den Bescheid bekommen, dass mein Arbeitslosengeld I bewilligt wurde.
Nun fehlt der Arbeitsagentur noch die "Bescheinigung zur Übernahme von Beiträgen nach § 173 SGB III".
Ich vermute mal, das muss ich ausfüllen, damit die Arbeitsagentur auch meine Rentenversicherungsbeiträge übernimmt. Dort muss ich wohl auch angeben, bei welchem Rentenversicherungsträger ich bin, an den die Arbeitsagentur dann die Beiträge überweisen soll.
Hier ist aber mein Problem: Ich war bis Ende April Referendar, war während dieser Zeit also nicht bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, sondern über das Landesamt für Versorgung und Besoldung abgesichert. Ab ab Juli werde ich als angestellter Rechtsanwalt tätigt sein und somit über das berufsständische Versorgungswerk rentenversichert sein.
Also an wen soll denn die Arbeitsagentur meine Rentenversicherungsbeiträge für Mai und Juni nun bezahlen?

Noch eine klein ergänzende Frage:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat mich aufgefordert, zu entscheiden, ob ich mich in der deutschen Rentenversicherung, in einem berufsständischen Versorgungswerk oder - falls ich vorhabe, künftig Beamter zu werden, beim Staat nachversichern will. Da ich wie oben erwähnt ab Juli angestellter Rechtsanwalt bin, werd ich wohl angeben müssen, dass die Nachversicherung beim beruffständischen Versorgungswerk erfolgen soll, oder?
Oder gibt es denn, was die Altersvorsorge anbelangt, für (angestellte) Rechtsanwälte eine Alternative zum beruffständischen Versorgungswerk, also z.B. die deutsche Rentenversicherung?
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Referendar2016 »

Ich stell meine Frage nochmal anders:

Ab Juli bin ich angestellter Rechtsanwalt. Ab August wird aber erst meine Anwaltszulassung vorliegen. Bin ich dennoch ab Juli schon im anwaltlichen Versorgungswerk rentenversichert?
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Tibor
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Tibor »

Google hast du noch nicht genutzt, oder? Es gibt unzählige Informationsseiten!

http://www.lto.de/recht/studium-referen ... vergleich/

http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/ ... es-bringt/

Oder beim zuständigen VersW?

Bsp Berlin: https://www.b-rav.de/service/device.desktop/lang.de/
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Referendar2016 »

Danke für die Links, auch wenn sie mit meinen beiden Hauptfragen unmittelbar nicht viel zu tun haben.
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Tibor
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Tibor »

Referendar2016 hat geschrieben:Danke für die Links, auch wenn sie mit meinen beiden Hauptfragen unmittelbar nicht viel zu tun haben.
Deine Fragen ...
Also an wen soll denn die Arbeitsagentur meine Rentenversicherungsbeiträge für Mai und Juni nun bezahlen?
Ab August wird aber erst meine Anwaltszulassung vorliegen. Bin ich dennoch ab Juli schon im anwaltlichen Versorgungswerk rentenversichert?
... hängen davon ab, ab wann du Mitglied des VersW bist. Die Mitgliedschaft hängt in allen VersW von der Mitgliedschaft in der RAK ab. Ergibt sich aus der jeweiligen Satzung, die du lesen solltest.
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Referendar2016 »

Tibor hat geschrieben:
Referendar2016 hat geschrieben:Danke für die Links, auch wenn sie mit meinen beiden Hauptfragen unmittelbar nicht viel zu tun haben.
Deine Fragen ...
Also an wen soll denn die Arbeitsagentur meine Rentenversicherungsbeiträge für Mai und Juni nun bezahlen?
Ab August wird aber erst meine Anwaltszulassung vorliegen. Bin ich dennoch ab Juli schon im anwaltlichen Versorgungswerk rentenversichert?
... hängen davon ab, ab wann du Mitglied des VersW bist. Die Mitgliedschaft hängt in allen VersW von der Mitgliedschaft in der RAK ab. Ergibt sich aus der jeweiligen Satzung, die du lesen solltest.
Das dachte ich auch, nur erscheint mir das in der Praxis relativ aufwendig: Im Juli bin ich - da ich noch nicht als Rechtsanwalt zugelassen bin - in der Deutschen Rentenversicherung und erst ab dem 1. August im anwaltlichen Versorgungswerk (angenommen, ich wäre ab 1. August als Anwalt zugelassen). Daher wird die Arbeitsagentur derzeit, d.h. für den Monat Mai, in dem ich offiziell arbeitslos bin, wohl an die Deutsche Rentenversicherung zahlen müssen. Kann ich dann meine Anwartschaften, die ich im Laufe meines Lebens bei der deutschen Rentenversicherung erworben hab (diverse Jobs), auf das anwaltliche Versorgungswerk "umschreiben" lassen, zB durch Nachversichern? Oder beziehe ich dann einfach, wenn ich in Rente gehe, von der deutschen Rentenversicherung eine Minirente und von dem anwaltlichen Versorgungswerk meine normale Rente?
Ryze
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von Ryze »

Die Broschüre der DRV beantwortet die meisten deiner Fragen. Kurz: Nur die von dir eingezahlten Beiträge werden erstattet, die Arbeitgeberanteile wären verloren. Umschreiben is nich. Minirente aus der DRV gibt es auch erst ab 5 Beitragsjahren.
thokra
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Re: Frage zu Arbeitslosengeld I

Beitrag von thokra »

Referendar2016 hat geschrieben:Ab Juli bin ich angestellter Rechtsanwalt. Ab August wird aber erst meine Anwaltszulassung vorliegen.
Die Formulierung dürfte m.E. bereits schon nicht richtig sein. Wenn erst ab August die Anwaltszulassung vorliegt, dürftest Du im Juli tatsächlich "nur" als angestellter Assessor und erst ab August als angestellter Rechtsanwalt arbeiten.

Zumindest innerhalb NRWs wäre in Deinem Fall aber wohl eine Befreiung von den Rentenversicherungspflicht möglich: http://vsw-ra-nw.de/infomaterial/texte/ ... sicherung/
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