Eagnai hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:
Apropos Verhältnismäßigkeit: Habe gerade bei Freunden aus BW (Polizist gehobener Dienst + Lehrer) gefragt. Die haben kein Blut untersucht, nur Urin. Ich halte das auch für etwas bedenklich, gerade in Bezug auf DNA usw.
Naja... mit dem Argument müsstest du ja Blutproben fast schon insgesamt für unzulässig halten, zum Beispiel auch im Strafverfahren. Die Idee, dass der Amtsarzt ernsthaft anfangen könnte, mit Hilfe des Blutes deine DNA zu untersuchen, scheint mir aber sehr ins Reich der Verschwörungstheorien zu gehören.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was mit einem Bluttest bei der amtsärztlichen Untersuchung konkret untersucht wird, kann mir aber durchaus Dinge vorstellen (wie z.B. die Leber-, Blutzucker- oder Schilddrüsenwerte), die sich mit einem Bluttest relativ einfach und schnell testen lassen und Hinweise auf ernsthaftere Erkrankungen liefern können.
Es geht nicht darum, dass da DNA untersucht wird (die DNA hat man ja schon mit der Blutprobe, reicht das nicht?), sondern einfach um die Tatsache, dass man eine Probe an den Staat abgibt (Grundrechte?). Das hat auch mit Verschwörungstheorien wenig zu tun, es ist einfach eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Auch der Vergleich mit Blutproben zieht nicht. Die werden i.d.R. von einem Arzt abgenommen, der gerade verfügbar ist und gehen dann an ein Labor zur weiteren Untersuchung und sind formell gesetzlich geregelt (Anfangsverdacht, usw., da muss also schon etwas mehr sein). Hier geht es aber "nur" um ein Beamtenverhältnis. Wie gesagt, wenn man ein Blutbild vom Hausarzt anfordert um gewisse Parameter überprüfen zu können, ok. Aber eine Blutprobe beim "Staat" zu lassen hat für mich nochmal eine andere Qualität, zumal es hier nicht um Straftaten o.ä geht, sondern einfach nur um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses (untechnisch gesprochen). Dass da gesetzliche Regelungen (wohl jedoch kein formelles Gesetz, zumindest finde ich keines) im Hintergrund stehen, was untersucht werden darf, und dass die Probe danach zu vernichten ist, ist ja klar, ändert aber nichts an der Frage "ob" eine Blutprobe für solche Zwecke überhaupt zulässig ist, hier geht es nur um das "wie".
Es ist doch schlicht die Frage, welches Restrisiko die Gesellschaft (sprich der Steuerzahler) tragen muss, dass da evtl. Leute auf Lebenszeit verbeamtet werden, die dann irgendwann krank werden und dem System zur Last fallen. Gänzlich ausschließen kann man das nie. Es wird auch kaum zulässig sein, dass der Staat einfach bei der Krankenkasse, oder dem Hausarzt anfragt und die alles zeitlich unbeschränkt offenlegen (wobei ich eine Regelung nach Jahren für zulässig erachten würde, bspw. die letzten 4 Jahre und chronische Krankheiten). Körperliche Untersuchungen ja, Urin (damit kann man, bis auf Drogen, diverse Erkrankungen, wenig anfangen, es enthält auch keine DNA), Fragen nach Vorerkrankungen und den entsprechenden Konsequenzen bei einer Lüge, auch ja, aber Blut?