polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

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SteGo
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polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von SteGo »

Hallo zusammen!

Hat hier jemand Erfahrung damit, wie die polizeiärztliche Untersuchung für eine Verbeamtung in der Polizeiverwaltung (Bayern) abläuft und was alles untersucht wird?

Es soll nicht die Untersuchung durchgeführt werden, die für den Polizeivollzug nötig ist!

Wie lange dauert es ca. bis die Ergebnisse vorliegen?

Vielen Dank für die Antworten
ToSaPhi
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von ToSaPhi »

Hallo SteGo,

ich arbeite zwar in der Verwaltung in Bayern, aber nicht bei der Polizei. Dennoch vom Hörensagen: Keine großen Unterschiede zur normalen amtsärztlichen Untersuchung, d.h. Fragebögen beantworten und ein kurzer Check durch einen Arzt. Blut nehmen Sie bei der Polizei meines Wissens auch ab und untersuchen auf Infektionskrankheiten.

Kurzsichtigkeit ist wohl kein Problem, sofern man nicht in den Polizeivollzugsdienst will.

Viele Grüße
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Einwendungsduschgriff
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

ToSaPhi hat geschrieben:Infektionskrankheiten
Ist eine SPD-Mitgliedschaft in Bayern nicht mittlerweile als heilbar anerkannt? Oder macht man dort wirklich HIV und Co.? (NB: bei Blutuntersuchungen im Einstellungsverfahren geht es wohl eher um Krankheitsmarker aus dem Blutbild, z. B. erhöhte Leberwerte etc.)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
ToSaPhi
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von ToSaPhi »

Möglich. HIV hätte ich jetzt deshalb angenommen, da man in Bayern ja schon bei der "normalen" amtsärztlichen Untersuchung diesen tollen und sinnvollen Fragebogen zur Wahrscheinlichkeit einer HIV-Infektion ausfüllen muss...

Kann mich aber auch täuschen.
Gelöschter Nutzer

Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wahrscheinlichkeit einer HIV-Erkrankung? Ein Bluttest ginge schneller und gibt klarere Ergebnisse, würde ich meinen.
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Einwendungsduschgriff
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Da gibt es aber noch so ein Prinzip, das die öffentliche Hand beachten muss. Nennt sich Verhältnismäßigkeit ;-)
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Tobias__21
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tobias__21 »

Apropos Verhältnismäßigkeit: Habe gerade bei Freunden aus BW (Polizist gehobener Dienst + Lehrer) gefragt. Die haben kein Blut untersucht, nur Urin. Ich halte das auch für etwas bedenklich, gerade in Bezug auf DNA usw. (den Eingriff in die körperliche Integrität mal außen vorgelassen, der wiegt ja nicht schwer) Die Abgabe eines Blutbilds über den Hausarzt, der auch das Blut entnommen hat, würde ich noch für eher unbedenklich halten. Aber die Abgabe einer Blutprobe beim Amtsarzt? Ich weiss nicht... Oder bin ich da zu pingelig? Klar haben die ein schutzwürdiges Interesse, aber Blut geht mir ein bisschen weit...
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Tibor
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tibor »

Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob ich Blut gelassen habe. Ist der Eingriff unerheblich, wenn man sich nach 4 Jahren nicht mehr erinnert?
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Eagnai »

Tobias__21 hat geschrieben:Apropos Verhältnismäßigkeit: Habe gerade bei Freunden aus BW (Polizist gehobener Dienst + Lehrer) gefragt. Die haben kein Blut untersucht, nur Urin. Ich halte das auch für etwas bedenklich, gerade in Bezug auf DNA usw.
Naja... mit dem Argument müsstest du ja Blutproben fast schon insgesamt für unzulässig halten, zum Beispiel auch im Strafverfahren. Die Idee, dass der Amtsarzt ernsthaft anfangen könnte, mit Hilfe des Blutes deine DNA zu untersuchen, scheint mir aber sehr ins Reich der Verschwörungstheorien zu gehören.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was mit einem Bluttest bei der amtsärztlichen Untersuchung konkret untersucht wird, kann mir aber durchaus Dinge vorstellen (wie z.B. die Leber-, Blutzucker- oder Schilddrüsenwerte), die sich mit einem Bluttest relativ einfach und schnell testen lassen und Hinweise auf ernsthaftere Erkrankungen liefern können.
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Vorkriegsjugend
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Für den gehobenen Dienst habe ich damals kein Blut beim Amtsarzt abgeben müssen.
Tobias__21
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Tobias__21 »

Eagnai hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Apropos Verhältnismäßigkeit: Habe gerade bei Freunden aus BW (Polizist gehobener Dienst + Lehrer) gefragt. Die haben kein Blut untersucht, nur Urin. Ich halte das auch für etwas bedenklich, gerade in Bezug auf DNA usw.
Naja... mit dem Argument müsstest du ja Blutproben fast schon insgesamt für unzulässig halten, zum Beispiel auch im Strafverfahren. Die Idee, dass der Amtsarzt ernsthaft anfangen könnte, mit Hilfe des Blutes deine DNA zu untersuchen, scheint mir aber sehr ins Reich der Verschwörungstheorien zu gehören.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was mit einem Bluttest bei der amtsärztlichen Untersuchung konkret untersucht wird, kann mir aber durchaus Dinge vorstellen (wie z.B. die Leber-, Blutzucker- oder Schilddrüsenwerte), die sich mit einem Bluttest relativ einfach und schnell testen lassen und Hinweise auf ernsthaftere Erkrankungen liefern können.
Es geht nicht darum, dass da DNA untersucht wird (die DNA hat man ja schon mit der Blutprobe, reicht das nicht?), sondern einfach um die Tatsache, dass man eine Probe an den Staat abgibt (Grundrechte?). Das hat auch mit Verschwörungstheorien wenig zu tun, es ist einfach eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Auch der Vergleich mit Blutproben zieht nicht. Die werden i.d.R. von einem Arzt abgenommen, der gerade verfügbar ist und gehen dann an ein Labor zur weiteren Untersuchung und sind formell gesetzlich geregelt (Anfangsverdacht, usw., da muss also schon etwas mehr sein). Hier geht es aber "nur" um ein Beamtenverhältnis. Wie gesagt, wenn man ein Blutbild vom Hausarzt anfordert um gewisse Parameter überprüfen zu können, ok. Aber eine Blutprobe beim "Staat" zu lassen hat für mich nochmal eine andere Qualität, zumal es hier nicht um Straftaten o.ä geht, sondern einfach nur um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses (untechnisch gesprochen). Dass da gesetzliche Regelungen (wohl jedoch kein formelles Gesetz, zumindest finde ich keines) im Hintergrund stehen, was untersucht werden darf, und dass die Probe danach zu vernichten ist, ist ja klar, ändert aber nichts an der Frage "ob" eine Blutprobe für solche Zwecke überhaupt zulässig ist, hier geht es nur um das "wie".

Es ist doch schlicht die Frage, welches Restrisiko die Gesellschaft (sprich der Steuerzahler) tragen muss, dass da evtl. Leute auf Lebenszeit verbeamtet werden, die dann irgendwann krank werden und dem System zur Last fallen. Gänzlich ausschließen kann man das nie. Es wird auch kaum zulässig sein, dass der Staat einfach bei der Krankenkasse, oder dem Hausarzt anfragt und die alles zeitlich unbeschränkt offenlegen (wobei ich eine Regelung nach Jahren für zulässig erachten würde, bspw. die letzten 4 Jahre und chronische Krankheiten). Körperliche Untersuchungen ja, Urin (damit kann man, bis auf Drogen, diverse Erkrankungen, wenig anfangen, es enthält auch keine DNA), Fragen nach Vorerkrankungen und den entsprechenden Konsequenzen bei einer Lüge, auch ja, aber Blut?
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich sehe das ähnlich wie Tobias, ein unabhängiger Vertrauensarzt, der nur gerade die notwendigen, aber nicht detaillierten Fakten liefert, würde reichen. Ich finde es grundsätzlich fragwürdig, Arbeitnehmer nach ihrem Gesundheitszustand einzustellen, abgesehen von ein paar Ausnahmen, wenn die entsprechende Krankheit tatsächlich einschneidend die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen würde. Aber auch das ließe sich extern über einen unabhängigen Vertrauensarzt abklären (ohne Details bejahen oder verneinen).
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Apropos Verhältnismäßigkeit: Habe gerade bei Freunden aus BW (Polizist gehobener Dienst + Lehrer) gefragt. Die haben kein Blut untersucht, nur Urin. Ich halte das auch für etwas bedenklich, gerade in Bezug auf DNA usw.
Es geht nicht darum, dass da DNA untersucht wird (die DNA hat man ja schon mit der Blutprobe, reicht das nicht?), sondern einfach um die Tatsache, dass man eine Probe an den Staat abgibt (Grundrechte?).
Dafür ist es aber doch völlig egal, ob Blut oder Urin (oder Hautschuppen, oder ausgefallene Haare mit Wurtel). Zellen enthält das alles.
Tobias__21 hat geschrieben:Wie gesagt, wenn man ein Blutbild vom Hausarzt anfordert um gewisse Parameter überprüfen zu können, ok. Aber eine Blutprobe beim "Staat" zu lassen hat für mich nochmal eine andere Qualität, zumal es hier nicht um Straftaten o.ä geht, sondern einfach nur um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses (untechnisch gesprochen).
Nun könnte man sich fragen, warum denn überhaupt eine amtsärztliche Untersuchung verlangt wird und nicht eine solche durch den Hausarzt (oder einen Arbeitsmediziner); vermutlich eher nicht in erster Linie deshalb, weil Amtsärzte so herausragende Spitzenmediziner zu sein pflegen ... Da könnte dann auch die Antwort auf die Frage lauern, warum weitergehende Untersuchungen ebenfalls durch den Amtsarzt erfolgen sollen.

(Und wie kommst Du auf den Gedanken, das Urin keine DNA enthielte? Das wäre ja sehr seltsam, wenn es so wäre.)
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von thh »

Candor hat geschrieben:Ich finde es grundsätzlich fragwürdig, Arbeitnehmer nach ihrem Gesundheitszustand einzustellen, abgesehen von ein paar Ausnahmen, wenn die entsprechende Krankheit tatsächlich einschneidend die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen würde.
Das ist ja durchaus richtig, nur irrelevant: es geht eben nicht um die Einstellung von Arbeitnehmern.
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Re: polizeiärztliche Untersuchung Polizeiverwaltung Bayern

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

thh hat geschrieben:
Candor hat geschrieben:Ich finde es grundsätzlich fragwürdig, Arbeitnehmer nach ihrem Gesundheitszustand einzustellen, abgesehen von ein paar Ausnahmen, wenn die entsprechende Krankheit tatsächlich einschneidend die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen würde.
Das ist ja durchaus richtig, nur irrelevant: es geht eben nicht um die Einstellung von Arbeitnehmern.
In Baden-Württemberg gibt es nun seit einiger Zeit keine amtsärztliche Untersuchung mehr. Vielmehr gibt es anerkannte Ärzte, die sodann nach einer Gesundheitsuntersuchung der Einstellungsbehörde mitteilen, ob die Dienstfähigkeit gegeben ist und voraussichtlich weiter gegeben sein wird.
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