Angenommen man kann nach dem ersten Staatsexamen, aus welchen Gründen auch immer, das Referendariat nicht antreten, gibt es eine Möglichkeit dieses zu "umgehen"?
Sei es über das Ausland oder sonstige Tricks.
Bin über jede Idee dankbar!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Referendariat umgehen
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 4
- Registriert: Samstag 1. Juli 2017, 16:16
- Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Referendariat umgehen
Die Frage ist, was man nur mit dem 1. Examen machen will und ob das auch ohne 2. Ex geht. In den meisten anderen Staaten kann man zwar mit einer Art Vorbereitungsdienst zum Anwalt werden und dann nach Tätigkeit als EU Anwalt hier auch Anwalt werden; aber man wird damit hier nie Richter bzw Beamter im höheren Dienst. Ich würde also zunächst die Prämisse "kann Ref nicht antreten" hinterfragen. Es gibt eigentlich immer einen Weg. In Zukunft könnte ja auch ein Teilzeit-Ref kommen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Referendariat umgehen
Theoretisch kannst du einen ausländischen Abschluss erwerben, im Ausland längere Zeit als Rechtsanwalt tätig sein und dann nach Maßgabe des EuRAG nach Deutschland zurückkehren.
Aber die meisten denkbaren Verhinderungsgründe für das Referendariat dürften ohnehin auch diesem Weg entgegenstehen.
Aber die meisten denkbaren Verhinderungsgründe für das Referendariat dürften ohnehin auch diesem Weg entgegenstehen.
"Honey, I forgot to duck."
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8348
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Referendariat umgehen
Ich denke es geht dem Threadersteller eher um rechtliche Gründe die dem entgegenstehen. Da hat Honigkuchenpferd natürlich Recht, dass all diese Gründe die dem Ref entgegenstehen, auch einer späteren Zulassung/Anerkennung entgegenstehen.Tibor hat geschrieben:Ich würde also zunächst die Prämisse "kann Ref nicht antreten" hinterfragen. Es gibt eigentlich immer einen Weg. In Zukunft könnte ja auch ein Teilzeit-Ref kommen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11