Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

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Pasch
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Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Pasch »

Hey,

um die letzte Nervosität zu nehmen wollte ich mal fragen, wie ihr es so mit den "Formalien" gehalten habt? Begrüßt man die Kommission so wie in der mündlichen Prüfung im StEX? Sitzt man oder steht man während des Vortrags? Wie ist das anschließende Prüfungsgespräch so bei euch verlaufen? Kamen in etwa die Fragen, mit denen ihr schon gerechnet hattet? Sonst noch Tipps?

Besten Dank im Voraus!
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Mr_Black
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Mr_Black »

Die Frage nach der Begrüßung verstehe ich nicht.

Ich habe während des Vortrages gestanden. Ich hätte vermutlich auch sitzen können, aber Vorträge halte ich lieber im Stehen.
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Eagnai
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Eagnai »

Pasch hat geschrieben:Begrüßt man die Kommission so wie in der mündlichen Prüfung im StEX?
Gibt es im Examen Regeln, wie man das macht? Ich habe einfach beim Reinkommen "Guten Morgen" gesagt. :-k
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Einwendungsduschgriff
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Salve und die Geschenke übergeben.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Tibor
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Tibor »

"Ich wollte noch erinnern, dass das Taxi zum Ritz auf 12:15 bestellt ist, aber jetzt bringen wir erstmal den obligatorischen Teil hinter uns, bevor es Schampus gibt!"
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Justitian
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Justitian »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Salve und die Geschenke übergeben.
Das war sehr sehr lustig
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Ara
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Ara »

Eagnai hat geschrieben:
Pasch hat geschrieben:Begrüßt man die Kommission so wie in der mündlichen Prüfung im StEX?
Gibt es im Examen Regeln, wie man das macht? Ich habe einfach beim Reinkommen "Guten Morgen" gesagt. :-k
Es gibt diesen fürchterlichen auswendiggelernten Satz den Hemmer eintrichtert und auch in vielen Büchern steht "Sehr geehrte Prüfungskommission, ich stelle Ihnen heute einen Fall aus dem X-Recht vor...".

Selbst als Zuhörer hat mich der Satz spätestens beim dritten Kandidaten genervt.

Ich hab meinen Aktenvortrag übrigens nach einem "Guten Tag" beim reinkommen einfach mit der Vorstellung des Sachverhalts, ohne weitere Begrüßung, begonnen. Hat der Note nicht geschadet.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Einwendungsduschgriff
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hier war das ganz üblich, wonach man hereinkam und entweder höflich "Guten Morgen" oder "Guten Tag" sagte. Dann stand die Prüfungskommission auf (oder stand schon) und man ging zum Pult und gab sich jeweils die Hand mit kurzer Namensnennung. Dann wurde seitens des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden viel Erfolg gewünscht und sodann begann man mit dem Vortrag. Habe da sehr ähnliche Berichte meiner Kolleginnen und Kollegen erlebt.
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Tibor
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Tibor »

Hier kommt der Prüfling herein, sagt "Guten Tag", dann weist ihm der Vorsitzende seinen Platz, zeigt auf das vorhandene Wasserglas und sagt höchstens: "Wenn Sie soweit sind, fangen Sie bitte an."
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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von jurabilis »

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Re: Begrüßungsfloskel mündliche Doktorprüfung u.a. Wichtiges

Beitrag von Infinit-E »

Hier hat es auch ein einfaches "guten Morgen" ohne weiteres Händeschütteln getan. Habe meinen Vortrag dann im Sitzen gehalten.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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