Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Moderator: Verwaltung
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Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Hallo,
habe noch eine weitere Frage: Eine potenzielle Mandantschaft schreibt mich seit Monaten immer mal wieder an. Zuletzt wurde vereinbart, dass ich sie berate und ich bat darum, zuvor die Rechnung für die Erstberatung zu begleichen. Es kam die Zusage, dass die Zahlung bis Anfang dieser Woche erfolgen wird. Heute kam nun die Mail, dass sie es wieder anders überlegt hat und doch noch mal versuchen will, das Problem selbst zu lösen.
Kann ich drauf bestehen, dass ich dennoch eine Vergütung erhalte? Mich hat das ja nun schon einige Zeit gekostet, mit der Person zu kommunizieren, auch habe ich die Rechnung ja bereits geschrieben.
ME wurde ein Vertrag über die Erstberatung geschlossen und nun wieder gekündigt. Da ich Aufwand hatte, bin ich der Meinung, ich kann die Gebühr dennoch verlangen, ggfs. etwas weniger, ggfs. als SE.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank schon mal u lG
Calipso
habe noch eine weitere Frage: Eine potenzielle Mandantschaft schreibt mich seit Monaten immer mal wieder an. Zuletzt wurde vereinbart, dass ich sie berate und ich bat darum, zuvor die Rechnung für die Erstberatung zu begleichen. Es kam die Zusage, dass die Zahlung bis Anfang dieser Woche erfolgen wird. Heute kam nun die Mail, dass sie es wieder anders überlegt hat und doch noch mal versuchen will, das Problem selbst zu lösen.
Kann ich drauf bestehen, dass ich dennoch eine Vergütung erhalte? Mich hat das ja nun schon einige Zeit gekostet, mit der Person zu kommunizieren, auch habe ich die Rechnung ja bereits geschrieben.
ME wurde ein Vertrag über die Erstberatung geschlossen und nun wieder gekündigt. Da ich Aufwand hatte, bin ich der Meinung, ich kann die Gebühr dennoch verlangen, ggfs. etwas weniger, ggfs. als SE.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank schon mal u lG
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Hast Du denn tatsächlich beraten?
Die Info, welche Unterlagen Du einsehen musst o. ä. dürfte für die Erstberatungsgebühr nicht ausreichen.
Die Info, welche Unterlagen Du einsehen musst o. ä. dürfte für die Erstberatungsgebühr nicht ausreichen.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Die Mandantschaft hatte mir sämtliche Unterlagen den Rechtsstreit betreffend bereits per Mail zukommen lassen... Ich wartete nur noch auf den bereits zugesagten Geldeingang auf meinem Konto, um sie sodann zu beraten.
- Tibor
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Anbahnung ist keine Beratung.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Abschnittspauschalen fallen mit Auftragserteilung an. In der Regel ergibt sich aus dem VV zum RVG auch die Reduzierung der Gebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages.
Hast Du denn eine Erstberatung durchgeführt? Oder stand auch die noch aus? Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen ungeschickt, schon die Erstberatung von einer Vorschusszahlung abhängig zu machen, es sei denn, man will den Auftrag gar nicht haben.
Hast Du denn eine Erstberatung durchgeführt? Oder stand auch die noch aus? Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen ungeschickt, schon die Erstberatung von einer Vorschusszahlung abhängig zu machen, es sei denn, man will den Auftrag gar nicht haben.
- Vorkriegsjugend
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Oder direkt auf Beratungshilfe gehen.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Ja, und dann gehen die Leute nach Hause und man wartet ewig auf sein Geld. Wir nehmen auch Vorschüsse bei Erstberatungen, was ich ebenfalls nicht gut finde, die Erfahrung aber zeigt, dass viele immer noch kostenlose Beratung erwarten oder schlicht den RA nicht zahlen können.immer locker bleiben hat geschrieben:
Hast Du denn eine Erstberatung durchgeführt? Oder stand auch die noch aus? Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen ungeschickt, schon die Erstberatung von einer Vorschusszahlung abhängig zu machen, es sei denn, man will den Auftrag gar nicht haben.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Jo, Syd, ich stimme dir zu. Daher mache ich das auch so, insbesondere dann, wenn die Beratung nur per Telefon und/oder Mail stattfindet.
ME wurde in meinem Fall der Vertrag bereits geschlossen. Ich hatte alle Unterlagen und war vorbereitet. Ich wartete nur noch auf den Geldeingang. Da ich mir die Unterlagen bereits angesehen hatte, habe ich mE mit der Dienstleistung bereits begonnen. Auch das Hin und Her Geschreibe u die Erstellung der Rechnung sind mE bereits Leistungen.
Das war so eine Mandantschaft die schon vorab wissen wollte, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, woraufhin ich meinte, dass ich ihr das nur gegen Bezahlung sagen kann. Viele denken immer so eine Einschätzung sei kostenlos bzw. die Einschätzung, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht.....
ME wurde in meinem Fall der Vertrag bereits geschlossen. Ich hatte alle Unterlagen und war vorbereitet. Ich wartete nur noch auf den Geldeingang. Da ich mir die Unterlagen bereits angesehen hatte, habe ich mE mit der Dienstleistung bereits begonnen. Auch das Hin und Her Geschreibe u die Erstellung der Rechnung sind mE bereits Leistungen.
Das war so eine Mandantschaft die schon vorab wissen wollte, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, woraufhin ich meinte, dass ich ihr das nur gegen Bezahlung sagen kann. Viele denken immer so eine Einschätzung sei kostenlos bzw. die Einschätzung, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht.....
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Aber ich wollte doch nur kurz ... aber Sie sollten doch nur mal eben ... aber wir haben doch nur kurz telefoniert
Es muss immer alles kostenlos sein - dass das eine Dienstleistung ist, wird nicht gesehen!
Letztens bringt mir einer nen Stapel Unterlagen vom Jobcenter "zur Sichtung" mit - als ich nach dem Beratungshilfeschein frage, kommt die Antwort: "Aber ich weiß doch gar nicht, ob sich das überhaupt lohnt."
Es muss immer alles kostenlos sein - dass das eine Dienstleistung ist, wird nicht gesehen!
Letztens bringt mir einer nen Stapel Unterlagen vom Jobcenter "zur Sichtung" mit - als ich nach dem Beratungshilfeschein frage, kommt die Antwort: "Aber ich weiß doch gar nicht, ob sich das überhaupt lohnt."
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Ist halt die Frage, wie viel man im Erstgespräch schon leisten will.Syd26 hat geschrieben:Ja, und dann gehen die Leute nach Hause und man wartet ewig auf sein Geld. Wir nehmen auch Vorschüsse bei Erstberatungen, was ich ebenfalls nicht gut finde, die Erfahrung aber zeigt, dass viele immer noch kostenlose Beratung erwarten oder schlicht den RA nicht zahlen können.immer locker bleiben hat geschrieben:
Hast Du denn eine Erstberatung durchgeführt? Oder stand auch die noch aus? Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen ungeschickt, schon die Erstberatung von einer Vorschusszahlung abhängig zu machen, es sei denn, man will den Auftrag gar nicht haben.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
In der Tat. Habe das gerade in einer § 11 RVG-Sache hier liegen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Das ist doch Humbug. Es gehört schlicht und einfach zum unternehmerischen Risiko, dass eine Geschäftsanbahnung nicht klappt. Jeder hat dann seine eigene Investitionen zu tragen. Das muss man durch Mischkalkulation einfach reinholen.joee78 hat geschrieben:Aber ich wollte doch nur kurz ... aber Sie sollten doch nur mal eben ... aber wir haben doch nur kurz telefoniert
Es muss immer alles kostenlos sein - dass das eine Dienstleistung ist, wird nicht gesehen!
Von daher ist der Trick bei uns auch recht einfach. Bis zur endgültigen Mandatierung fallen bei uns keine Kosten an. Erstberatung + Akteneinsicht + Mitteilung der Erfolgsaussichten sind kostenfrei. Wir verlangen vom Mandanten aber, dass er nötige Unterlagen selbst ranschafft und z.B. auch ne Stellungnahme schreibt.
Dann hat der Mandant schon selbst Zeit und Mühe investiert in die Anbahnung und ist eher geneigt uns zu mandatieren.
Wenn er uns aber nicht mandatieren will, dann ist es einfach so. Dann haben wir "umsonst" gearbeitet. Das Geld wird beim nächsten Mandanten dann reingeholt. Das ist unternehmerisches Risiko und unterscheidet einen vom einfachen Angestellten, der sich um das Geld keine Gedanken machen muss. Der angestellte Anwalt, WisMit und die Sekretärin kriegen ihr Geld auch in diesen Anbahnungsgespräche. Dafür kriegt der Chef mehr vom Kuchen, wenn der Mandant am Ende die Kostennote zahlt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.htmlAra hat geschrieben:Das ist doch Humbug. ... Erstberatung + Akteneinsicht + Mitteilung der Erfolgsaussichten sind kostenfrei.joee78 hat geschrieben:Aber ich wollte doch nur kurz ... aber Sie sollten doch nur mal eben ... aber wir haben doch nur kurz telefoniert
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Dass ich nicht für jedes kurze Telefongespräch Geld nehme ist klar - aber wenn ich erst mal nen Stapel Akten sichten muss, ist das was anderes.
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
Und du findest nicht die Gegenansicht des Mandanten nachvollziehbar, dass er vor deiner Sichtung gar nicht weiß, ob sich deine Beauftragung lohnt?joee78 hat geschrieben:https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.htmlAra hat geschrieben:Das ist doch Humbug. ... Erstberatung + Akteneinsicht + Mitteilung der Erfolgsaussichten sind kostenfrei.joee78 hat geschrieben:Aber ich wollte doch nur kurz ... aber Sie sollten doch nur mal eben ... aber wir haben doch nur kurz telefoniert
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Dass ich nicht für jedes kurze Telefongespräch Geld nehme ist klar - aber wenn ich erst mal nen Stapel Akten sichten muss, ist das was anderes.
Eine erste allgemeine Einschätzung geht doch immer ohne große Einarbeitung. Für alles weitere sollte man dann halt eine Vereinbarung treffen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Hin & Her Mandatsanbahnung - abrechenbar?
@Ara: das mag ja fürs Strafrecht gelten. Aber im Zivilrecht dürfte es in den allerseltesten Fällen so sein, dass man ohne intensive Sachprüfung irgendetwas seriöses zu den Erfolgsaussichten sagen kann.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)