Grundprinzip wie bei jeder PKV mit Beihilfe in BaWü: Debeka übernimmt 50% der Kosten, die anderen 50% obliegen der Beihilfe. Folgende Pakete kann man zum Basistarif hinzubuchen:
- BC50 = Einige Leistungen deckt zwar der Basistarif der Debeka ab, nicht aber die Beihilfe. Dieser Tarif gleicht die meisten Nichtleistungen der Beihilfe für deren Anteil aus (z.B. bei einer teuren Zahn-OP oder dergleichen); Hauptvorteil ist der Anspruch auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus - wobei der Tarif hier sowohl den Debeka- als auch den Beihilfeanteil abdeckt.
- BG50 = Auch dieser Tarif gleicht Leistungen aus, die die Beihilfe nicht übernimmt, allerdings etwas weniger (z.B. keine Hilfsmittel oder Heilpraktiker usw.). Wichtigster Unterschied: Keine Übernahme der Kosten für ein Einbettzimmer (weder für Debeka- noch für Beihilfeanteil)
- WL50 = Dieser Tarif betrifft Zusatzleistungen im Krankenhaus; im Wesentlichen sind das Klinikwahl, Zweibettzimmer und Arztwahl. Der Tarif ergänzt nur den Debeka-Anteil und nicht den Beihilfe-Anteil. Wählt man also diesen Zusatztarif, erstattet die Debeka bei Bezug eines Zweibettzimmers 50% des Aufpreises hierfür.
Konkret überlege ich mir, wie groß die finanzielle Belastung denn tatsächlich wäre, wenn man im Ernstfall auf ein Ein- oder Zweibettzimmer besteht, ohne dafür vollständig versichert zu sein. Den Aufpreis im Vergleich zum Mehrbettzimmer müsste man ja selbst berappen.
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Gehen wir davon aus, dass ich den WL50 bei der Debeka hinzubuche aber nicht die Wahlleisungen der Beihilfe. Der WL50 deckt ein Zweibettzimmer ab. Die Beihilfe deckt nur ein Mehrbettzimmer ab, da ich die Wahlleistungen nicht hinzugebucht habe. Wenn ich nun dennoch ein Einbettzimmer wähle, müsste ich doch eigentlich für den Beihilfe-Anteil (50%) den Aufpreis für den Unterschied Mehr- zu Einbettzimmer bezahlen und für den Debeka-Anteil (50%) den Aufpreis Zwei- zu Einbettzimmer bezahlen, oder? Das bedeutet das finanzielle Risiko bei Verzicht auf den Beihilfe-Wahlleistungstarif bei der Beihilfe beschränkt sich auf diesen hälftigen Aufpreis Mehrbett zu Einbett. Sehe ich das richtig?
Wenn ich diese Übersicht richtig interpretiere, müsste ein Einbettzimmer im Vergleich zum Mehrbettzimmer in BaWü täglich ca. EUR 90 Aufpreis kosten und ein Zweibettzimmer ca. EUR 45. Das bedeutet in meinem Beispiel folgende Formel, um die finanzielle Auswirkung pro Tag zu berechnen:
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(Unterschied Mehr- zu Einbettzimmer [Beihilfeanteil] + Unterschied Zwei- zu Einbettzimmer [Debeka-Anteil])
/ 2
=> (EUR 90 + EUR 45) / 2 = EUR 67,50
Sind diese Berechnungen und Logik richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Ich weiß, das Ganze ist etwas kompliziert aber vielleicht kann ja doch einer von euch Licht ins Dunkel bringen. Es war sicher der ein oder andere Beihilfeberechtigte (davon gibt es hier ja einige) in einer vergleichbaren Situation. Mir geht es hier auch nicht darum hier oder da ein paar Euro zu sparen, sondern eher darum, ob ich das System überhaupt richtig verstanden habe, da ich nur so eine informierte Entscheidung treffen kann. Die Versuchung ist natürlich groß, weder Wahlleistungen bei der Beihilfe, noch WL50 bei der Debeka zu buchen, da das zusammen schon einen monatlichen Beitrag von ca. EUR 50 ausmacht. Im Moment meine ich, die Tarife lohnen sich dennoch (s.o.). Ich bin mir aber eben nicht sicher, ob ich das System begriffen habe.