Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Eagnai
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Ara hat geschrieben: "Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden"

Ich hätte ehrlich gesagt auch spontan die Anzahl der Gemeinden in nem Bundesland auf 20 oder so geschätzt... Crazy Flächenstaatler :P
Deshalb hat sich NRW in den frühen 70ern mal die Mühe einer Gebietsreform gemacht.

Denn:

"Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke mit 38 kreisfreien Städten und 57 Landkreisen; zu diesen gehörten 294 Ämter mit 1877 amtsangehörigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehörige Gemeinden." (Wikipedia)

Der heutige Status Quo ist da zumindest eine Spur übersichtlicher:

"Auf kommunaler Ebene gliedert sich das Land Nordrhein-Westfalen in 30 Kreise und eine Städteregion. Die Kreise und die Städteregion umfassen 374 kreisangehörige (regionsangehörige) Gemeinden und Städte. Daneben bestehen in Nordrhein-Westfalen 22 kreisfreie Städte. Die Stadt Aachen ist sowohl kreisfrei als auch Teil der Städteregion Aachen. Insgesamt gliedert sich das Land damit in 396 Kommunen." (Wikipedia)

Wenn man bedenkt, wie bevölkerungsreich NRW ist, ist das fast schon überschaubar. ;)
julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

@Eagnai: Gebietsreformen gab es praktisch in allen Bundesländern, allerdings hat man in Landstrichen mit einer geringen Bevölkerungsdichte irgendwann das Problem, dass die Verwaltungseinheiten flächenmäßig zu groß werden und die Kreisstadt auf einmal > 50 km entfernt sein kann. Das ist auch nur so mittelmäßig sinnvoll.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ara hat geschrieben:Eine Stadt ist für mich alles was n paar mehr Häuser halt als ein Dorf. Hielt es jetzt nicht für völlig abwegig, dass zwei Städte gemeinsam mit den Dörfern die dazwischen liegen eine Gemeinde bilden.
Stadt ist zumindest hier ein rechtlich bestimmter Begriff. Im Gegenzug: nicht alles was sich hier im Land Stadt nennen darf, würde ich umgangssprachlich als solche bezeichnen (unter 50.000 Einwohnern tue ich mich da schwer). Das mag aber auch daran liegen, dass im süddeutschen Sprachgebrauch sehr oft der Begriff der Gemeinde auch laienhaft verwendet wird. Also gerne: Dorf/Flecken - Gemeinde/Markt - Kleinstadt - Stadt. (Einigermaßen willkürlich gewählt.)
Es wird dich vielleicht wundern, aber wir lernen hier auch weder Hamburgisches, Bremer oder Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsrecht. Hier wird entweder mit dem Bundesrecht gearbeitet oder aber Verwaltungsrecht von einem unbeteiligten Land.
Das hattest Du schon einmal erwähnt. Sorgt das für mehr oder weniger Lernaufwand? Gerade im Polizeirecht gibt es ja schon systematische Unterschiede.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Im Gegenzug: nicht alles was sich hier im Land Stadt nennen darf, würde ich umgangssprachlich als solche bezeichnen (unter 50.000 Einwohnern tue ich mich da schwer).
Bei Deiner Messlatte könnte die Schweiz auch einpacken, viele Kantone hätten dann gar keine Städte vorzuweisen. :D
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Einwendungsduschgriff
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ja, gut. Kleine Länder, andere Maßstäbe.

Witzig wird es ja dadurch, dass zum Beispiel in Baden-Württemberg im Zuge der großen Gebiets- und Kreisreform in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ja auch (größenmäßig) Städte erschaffen wurde, nur weil man kleine Gemeinden zusammengelegt hat und die neue Stadt - kommunalrechtliche Sprechweise - einen Namen bekommen hat, den es vorher gar nicht gab.

Zum Beispiel: Filderstadt, Landkreis Esslingen, im Stuttgarter Speckgürtel. Heute wahrscheinlich um die 45.000 Einwohner, aber nur ein Zusammenschluss von fünf oder sechs Gemeinden, die früher eigenständig waren. Kein einheitliches Stadtbild, lediglich Stadt in einem politisch-kommunalrechtlichen Sinne. Eine Gemeinde "Filderstadt" gab es nie.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, so entstand auch die heutige Einwohnergröße von Zürich, wobei die Gemeinden schon zusammenwuchsen. Aber so wie ich Dich verstehe, wäre Filderstadt eine ausgedehnte, nicht wirklich zusammengewachsene Kommunalgemeinde. Das kenne ich auch von einem Aargauer Dorf, wo ich meine Schulzeit verbrachte, es bestand in Wirklichkeit aus vier Dörfern, die ziemlich weit voneinander entfernt lagen, jeweils durch Wälder getrennt. So wirklich zusammengeschlossen fühlten sich diese Dorfteile nie, sondern blieben zerrissen, auch innerlich. Deshalb finde ich diese Art von künstlicher Ortsbildung eher nicht so gut. Aber die wollten einfach sparen. Später lagerten sie noch mehr aus, die Schulen lagen noch weiter weg, mein Schulweg lag 7 km entfernt. Wir wurden in der weit entfernten Schule nicht mal richtig akzeptiert, weil Externe. Nur einen speziell neuen Ortsnamen gab es nicht, es wurde schon ein bestehender übernommen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Pillendreher »

So, dann spamme ich hier auch mal rein, hoffe Tobias hat nichts dagegen :D

Habt ihr bei eurere Ref-Bewerbung eigentlich auch ein spezielles Gericht angegeben? Hier in München heißt es "Bitte geben Sie
konkret an, zu welchem Gericht Sie wollen z.B. AG Laufen (in diesem Fall nicht nur den LG-Bezirk angeben!)".

Ich komm mir jetzt aber ein wenig bescheuert vor, wenn ich da reinschreibe:

LG München I
LG München II
AG München

Ob AG oder LG ist für die Zuteilung doch egal, oder? Sprich da schaut ja keiner drauf, sondern schickt mich halt entweder ans LG oder eben ans AG. :-k

Soweit ich weiß hab ich letztes Jahr, als ich dann wieder zurückgezogen hab, auch nur die Orte angegeben. :-k
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Candor hat geschrieben:Aber so wie ich Dich verstehe, wäre Filderstadt eine ausgedehnte, nicht wirklich zusammengewachsene Kommunalgemeinde. Das kenne ich auch von einem Aargauer Dorf, wo ich meine Schulzeit verbrachte, es bestand in Wirklichkeit aus vier Dörfern, die ziemlich weit voneinander entfernt lagen, jeweils durch Wälder getrennt.
So ist es: die einzelnen Ortsteile von Filderstadt (was auf den Fildern liegt) sind größtenteils nicht miteinander verbunden

Bei Weinstadt (in einer Weinbaugegend ...) sieht das ähnlich aus.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Es wird dich vielleicht wundern, aber wir lernen hier auch weder Hamburgisches, Bremer oder Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsrecht. Hier wird entweder mit dem Bundesrecht gearbeitet oder aber Verwaltungsrecht von einem unbeteiligten Land.
Das hattest Du schon einmal erwähnt. Sorgt das für mehr oder weniger Lernaufwand? Gerade im Polizeirecht gibt es ja schon systematische Unterschiede.
Ich würde sagen das gibt sich nicht so wahnsinnig viel... Wir kennen ja alle schon unser Landesrecht aus dem 1.. Ganz spezielle Sachen werden halt nicht mehr abgefragt (das wird es im 2. aber ja meist eh nie). Man muss manche "Besonderheiten" wieder "verlernen"... Zum Beispiel gibt es in Hamburg bei den Abschleppfällen kein Problem der Abgrenzung "Ersatzvornahme" und "Sicherstellung"... Bei uns steht im SOG -> Umparken = Ersatzvornahme und Auf Verwahrplatz bringen = Sicherstellung. Das heißt diesen "Problemkreis" muss man fürs 2. noch einmal extra lernen, falls mal Polizeirecht aus NRW kommt.

Von daher würde ich sagen, dass es keinen großen Unterschied macht vom Lernaufwand.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Zum Beispiel: Filderstadt, Landkreis Esslingen, im Stuttgarter Speckgürtel. Heute wahrscheinlich um die 45.000 Einwohner, aber nur ein Zusammenschluss von fünf oder sechs Gemeinden, die früher eigenständig waren. Kein einheitliches Stadtbild, lediglich Stadt in einem politisch-kommunalrechtlichen Sinne. Eine Gemeinde "Filderstadt" gab es nie.
Naja, das gleiche Ergebnis hat man ja bei der Eingemeindung. Berlin wäre ohne die ganzen Eingemeindungen 1860/1920 nur das winzlinge Mitte, was heutzutage weniger Einwohner als Laden- und Bürofläche umfasst. Und ein (!) Zentrum hat Berlin bis jetzt noch nicht.

Blöd sieht es ja nur aus, wenn man Städte mit uraltem Stadtrecht hat, die sich in den letzten 3-500 Jahren kaum vergrößert haben und von der Größe (Einwohnerzahl/Fläche) hinter einigen Dörfern im Landkreis zurück bleiben oder eben das Dorfsterben um die Großstädte, weil zum Erhalt des Status (> 100TEW) nach und nach umliegende Dörfer eingemeindet werden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Eine Stadt ist für mich alles was n paar mehr Häuser halt als ein Dorf. Hielt es jetzt nicht für völlig abwegig, dass zwei Städte gemeinsam mit den Dörfern die dazwischen liegen eine Gemeinde bilden.
Stadt ist zumindest hier ein rechtlich bestimmter Begriff. Im Gegenzug: nicht alles was sich hier im Land Stadt nennen darf, würde ich umgangssprachlich als solche bezeichnen (unter 50.000 Einwohnern tue ich mich da schwer). Das mag aber auch daran liegen, dass im süddeutschen Sprachgebrauch sehr oft der Begriff der Gemeinde auch laienhaft verwendet wird. Also gerne: Dorf/Flecken - Gemeinde/Markt - Kleinstadt - Stadt. (Einigermaßen willkürlich gewählt.)
So unterschiedlich sind die Perspektiven. ;) Wenn mir jemand erzählt, er komme aus einem "Dorf" mit 4.000 Einwohnern bekomme ich regelmäßig einen Lachanfall; Dörfer mit einer vierstelligen Einwohnerzahl halte ich für suspekt. :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mein Dorf ist glaub ich auch vierstellig ... Ich warte auf den suspekten Lachanfall. :D
julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ich lache nicht auf Kommando ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von lucyyy »

Pillendreher hat geschrieben:So, dann spamme ich hier auch mal rein, hoffe Tobias hat nichts dagegen :D

Habt ihr bei eurere Ref-Bewerbung eigentlich auch ein spezielles Gericht angegeben? Hier in München heißt es "Bitte geben Sie
konkret an, zu welchem Gericht Sie wollen z.B. AG Laufen (in diesem Fall nicht nur den LG-Bezirk angeben!)".

Ich komm mir jetzt aber ein wenig bescheuert vor, wenn ich da reinschreibe:

LG München I
LG München II
AG München

Ob AG oder LG ist für die Zuteilung doch egal, oder? Sprich da schaut ja keiner drauf, sondern schickt mich halt entweder ans LG oder eben ans AG. :-k

Soweit ich weiß hab ich letztes Jahr, als ich dann wieder zurückgezogen hab, auch nur die Orte angegeben. :-k
In München ist das m.E. (bzw. war es in grauer Vorzeit) die Standardformulierung um klar zu machen, dass man wirklich (nur) nach München will und nicht z.B. nach Landshut oder Ingolstadt. Meine Bewerbung sah so aus, viele andere auch.

VG
lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Pillendreher hat geschrieben:
Ich komm mir jetzt aber ein wenig bescheuert vor, wenn ich da reinschreibe:

LG München I
LG München II
AG München

Ob AG oder LG ist für die Zuteilung doch egal, oder? Sprich da schaut ja keiner drauf, sondern schickt mich halt entweder ans LG oder eben ans AG. :-k

Soweit ich weiß hab ich letztes Jahr, als ich dann wieder zurückgezogen hab, auch nur die Orte angegeben. :-k
LG bedeutet halt LG-Bezirk, d.h. die Einzelplatzausbildung muss nicht unbedingt am LG erfolgen. Von daher solltest du vllt. schon eine Reihenfolge angeben.
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