Vb mit Schwerpunkt

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Dolusdirectus
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Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Dolusdirectus »

Mein erstes Examen habe ich mit der Gesamtnote VB durch den Schwerpunkt absolviert. Im Staatsteil habe ich 8,16 Punkte erreicht.

Man liest viel, es besteht aber keine Klarheit darüber, ob für die in Betracht kommenden Arbeitgeber die Gesamtnote zählt oder der Schwerpunkt rausgerechnet wird. Aktuelle Tendenzen sind mir nicht ersichtlich. Ich will hier nicht die Tür zur Hölle aufmachen und eine Diskussion darüber lostreten, ob ein Rausrechnen angebracht ist oder nicht. Mich würden vielmehr Eure praktischen Erfahrungen im Bewerbungsprozess für Referendariat (v.a. bei Grosskanzleien) / Wiss. Mitarbeiter / Promotion interessieren.

Beste Grüße
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Ara
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Ara »

Kommt bei uns in der Kanzlei auf die einzelne Person an. Mein Chef rechnet den Schwerpunkt raus. Wenn ich Bewerberauswahl treffe mache ich das nicht (außer es ist ein auffälliges Missverhältnis).

Von daher kommt es schlicht und einfach darauf an, bei wem du dich bewirbst.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Tobias__21 »

Wird hier auch nicht raus gerechnet. Vor allem wenn die Kandidaten im Staatsteil schon über 8 liegen. Ich würde mir da keine Sorgen machen. Das zweite Examen ist eh wichtiger. Hau da einfach ein Vb. raus und gut ist :)

btw.: Herzlichen Glückwunsch!

PS: Bei mir (Anwaltsstation Ref) wurde meine Schwerpunktwahl und die Note sogar gelobt, weil es doch ein etwas schwierigerer Sb. war, der auch nicht examensrelevant war. Aber ich vermute, dass man die Dozenten kannte und wusste wie die prüfen, da die Kanzlei auch in diesem Rechtsgebiet unterwegs ist. Von daher kann man das sicher nicht verallgemeinern und es lag wohl eher daran, dass man sich untereinander kannte.
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Solar
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Solar »

Das hängt davon ab, wo du dich bewirbst.

Die VB-Grenze wird aufgrund verbreiteten VB-Bewerbermangels nicht mehr so streng gehandhabt wie noch vor ein paar Jahren. GK-Beispiele sind etwa Baker McKenzie oder Taylor Wessing: Ich kenne mehrere Fälle mit deutlich unter 8 Pkt im Staatsteil, die dort als Anwälte eingestellt wurden (auch aufgrund guter Noten im Schwerpunkt). Auch die Justiz BW rechnet den Schwerpunkt ganz offiziell ein.

Selbst in Fällen, in denen weiterhin eine formelle VB-Hürde besteht (z.B. Gleiss, Hengeler...), ist man häufig dankbar, dass man seinen durch Kanzleiregeln künstlich begrenzten Bewerberkreis ausweiten kann, indem man den Schwerpunkt einrechnet. Die Einstellung eines für gut befundenen Kandidaten muss intern gegenüber der Partnerschaft gerechtfertigt werden, wenn der Kandidat die 2xVB nicht erfüllt. Hier ist der Uni-Teil dann ein gerne eingerechneter Bonus, mit dem man das Nichterreichen des VB im Staatsteil unter den Tisch fallen lassen kann. Dies umso mehr, da die Gesamtnote bekanntlich am prominentesten kommuniziert wird. VB mit Schwerpunkt ist also zunächst mal ein Türöffner (=formelle Grenze erfüllt).

Gleichwohl ist die Ausgangslage von solchen Bewerbern immer etwas schlechter als von Staatsteil-VBlern. Das bedeutet, man muss ein wenig mehr durch Persönlichkeit/Lebenslauf/Spezialkenntnisse überzeugen als ein Staatsteil-VBler. Das ist aber kein Hexenwerk. Eine hervorgehobene Rolle spielt natürlich auch das zweite Staatsexamen: Landest du dort über 9, wird die Verrechnung kaum mehr Thema sein. Falls nicht, wird es umso stärker thematisiert werden. Und schließlich hängt die Bedeutung auch davon ab, wie deutlich man durch die Schwerpunkt-Note auf das VB gehoben wird. Liegt der Staatsteil z.B. bei 8,75 und man kommt mit dem Schwerpunkt auf 9,2 ist das weniger problematisch als wenn man von 7,9 auf 9,0 gehoben wird.

Insgesamt lässt sich meine Erfahrung so zusammenfassen, dass du mit deinem (im Übrigen sehr zu beglückwünschenden) Ergebnis für die meisten Positionen durchaus in die Auswahl kommen wirst. Gleichwohl musst du damit rechnen, in den Auswahlgesprächen darauf angesprochen zu werden, sofern dein zweites Examen unter VB bleibt und du dich für Jobs mit VB-Grenze bewirbst. Nicht zu unterschätzen sind aber auch hier weiche Faktoren (Persönlichkeit, Lebenslauf oder persönliche Beziehungen zur Kanzlei usw.), durch die der "Makel" durchaus ausgeglichen werden kann.
halb eins
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von halb eins »

Solar hat geschrieben:Die VB-Grenze wird aufgrund verbreiteten VB-Bewerbermangels nicht mehr so streng gehandhabt wie noch vor ein paar Jahren.
Das ist nun eine aber sehr vorsichtige Umschreibung ;-) .... mit wenigen Ausnahmen dürfte wohl kaum eine Kanzlei an einer starren 9 Punkte-Schwelle festhalten (und auch da gibt es immer wieder Ausnahmen). Teilweise werden auch WissMits bereits nur mit dem universitären Teil des Staatsexamens eingestellt. Von daher: Versuch macht klug. Ein VB "nur" durch den Schwerpunkt ist so gut wie nirgends ein Einstellungshindernis.
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Gelöschter Nutzer

Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sicherlich ist es schön, auch im Staatsteil über den "9 Punkten" zu liegen. Es wird auch keiner den Personaler daran hindern können, einen kurzen Blick auf die - immerhin im Zeugnis gesondert ausgewiesene - Staatsnote zu werfen.

Allerdings kommt es darauf in den meisten Fällen schon deshalb nicht an, weil sich die "9-Punkte-Grenze" in letzter Zeit faktisch auf die 8 Punkte herabgesenkt hat.

Natürlich ist es immer denkbar, dass eine Kanzlei zufällig gerade keine weiteren WissMits benötigt oder es nur einen Platz gibt und der andere Bewerber 9 im Staatsteil hat. Das kann dir theoretisch aber genauso mit 10 Punkten (vs. 11, 12...) passieren.

Deshalb würde ich sagen, dass dir mit 8 Punkten im Staatsteil ungeachtet des "Herausrechnens" fast alle beruflichen Türen offen stehen. Diejenigen, die dir verschlossen bleiben (z.B. das Notariat, ein paar LLM-Programme), öffnen sich auch bei 9 Punkten im Staatsteil nicht. Über eventuelle Auswirkungen im späteren Berufsleben (Partnerchancen, Aufstieg in der Justiz...) lässt sich ohnehin nur spekulieren.

"Sorgen" muss man sich mE höchstens dann, wenn erstens die Staatsteilnote nicht ganz so rosig aussieht (aus der Perspektive mancher GKs: etwa unter 7,5) und/oder zweitens eine erhebliche Diskrepanz zum Schwerpunkt besteht (Bsp.: Staatsteil 6,2, Schwerpunkt ZPO 16 --> 9 Pkt. gesamt --> Erklärungsbedarf!). Aber selbst dann ist es zumindest bei der Justiz irrelevant, da allein das formale Kriterium zählt.
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Solar
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Solar »

Ich hatte übrigens völlig überlesen, dass es dir um Ref/WissMit geht. Dort kannst du dich mit deinen 8,1 + Schwerpunkt entspannt zurücklehnen. Wo Bedarf ist, wird man dich damit bei persönlicher Überzeugung (gilt auch bei 11 Pkt) überall als WissMit oder Ref einstellen.
Gelöschter Nutzer

Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Solar hat geschrieben:Ich hatte übrigens völlig überlesen, dass es dir um Ref/WissMit geht. Dort kannst du dich mit deinen 8,1 + Schwerpunkt entspannt zurücklehnen. Wo Bedarf ist, wird man dich damit bei persönlicher Überzeugung (gilt auch bei 11 Pkt) überall als WissMit oder Ref einstellen.
Könntest du das näher ausführen? Weiß nicht so genau, was du meinst.
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Ara
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Ara »

Dass eine Großkanzlei dich auch mit 11 Punkte nicht nimmt, wenn du ein völlig Vollhorst bist
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Solar
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Solar »

Ara hat geschrieben:Dass eine Großkanzlei dich auch mit 11 Punkte nicht nimmt, wenn du ein völlig Vollhorst bist
So isses!
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von spotlessmind »

Kenne ein paar Leute, die diese Vermutung eigentlich widerlegen :D
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Ara
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Ara »

spotlessmind hat geschrieben:Kenne ein paar Leute, die diese Vermutung eigentlich widerlegen :D
Da gilt dann meist: Gleich und Gleich gesellt sich gern :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von spotlessmind »

Puh, gut dass die natürlich alle in anderen Kanzleien unterwegs sind \:D/
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Solar
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von Solar »

Daher statt "Vollhorst" auch eher: "Passt er zu uns oder nicht"? Unter Vollhorsten ist hat man es bekanntlich als Halbhorst schwer aber als Obervollhorst leicht.
James Monroe
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Re: Vb mit Schwerpunkt

Beitrag von James Monroe »

Solar hat geschrieben: [...] Auch die Justiz BW rechnet den Schwerpunkt ganz offiziell ein. [...]

Kann ich so nicht bestätigen. Uni-Karrieretag. Vertreter Justizministerium (BaWü):"Einstiegsvoraussetzung ist 2x8, ohne Schwerpunkt". Dass der Schwerpunkt zumeist nicht "rausgerechnet" wird, liegt m.E. an der dünnen Bewerberlage. Momentan wird man wahrscheinlich in so gut wie jeder Kanzlei mit 2x8 anfangen können.
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