Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

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[enigma]
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von [enigma] »

Hat jemand Die Wahrheit vor Gericht von Klaus Volk gelesen? Lohnt sich das? Seine Interviews zum Buch sind jedenfalls ganz interessant.
https://www.youtube.com/watch?v=qOVGOV7REmc
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Hat jemand Die Wahrheit vor Gericht von Klaus Volk gelesen? Lohnt sich das? Seine Interviews zum Buch sind jedenfalls ganz interessant.
https://www.youtube.com/watch?v=qOVGOV7REmc
Die FAZ war wohl nicht überzeugt:
Wer von einem Buch über deutsches Strafverfahrensrecht mehr erhofft als eine Mischung aus Volkshochschulskript und Selbstbeweihräucherung, wird es hingegen mit einem Gefühl der Enttäuschung zuklappen.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Könnte ein richtiger StA anwesenden Polizisten, oder gar den Justizwachtmeistern verbindliche Weisungen erteilen, bspw. dergestalt, dass sie jemanden in Gewahrsam zu nehmen haben?
Den Justizwachtmeistern rechtlich nicht, der Polizei nur, soweit Belange der Strafverfolgung betroffen sind, nicht aber bei Ordnungsstörungen, und nicht in laufender Hauptverhandlung.

Es lassen sich aber faktisch durchaus entsprechende Anregungen geben, wie es auch ggf. hilfreich oder erforderlich sein kann, bei der Aufrechterhaltung der Ordnung mitzuwirken und das Gericht zu unterstützen (oder im Extremfall zum Jagen zu tragen).
Tobias__21 hat geschrieben:Geht das so weit, dass die Staatsanwaltschaft denen gegenüber weisungsbefugt ist?
Soweit die Führung der Ermittlungen betroffen ist, ja, § 152 Abs. 1 GVG. Für den Extremfall des unmittelbaren Zwangs - auch bei Kollision von Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen wie bspw. bei Geiselnahmen, gewalttätigen Demonstrationen und anderen Großlagen - siehe auch Anlage A zur RiStBV.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Bei uns wählt der Behördenleiter selbst die Fälle aus, die für die Ref. geeignet sind. Dann gehen die zur der Geschäftsstelle von einem Dezernat und die Damen dort machen die endgültige terminliche Einteilung (die sind auch für die StAe zuständig).
Die Sitzungsdiensteinteilung macht hier insgesamt eine Beamtin im mittleren Dienst; eine besondere Auswahl von Sitzungen für Referendare gibt es nicht, da kann also durchaus etwas durchrutschen, insbesonder angesichts der Masse von Sitzungsdiensten, die eingeteilt werden müssen.

Es ist allerdings üblich, dass durch den Sachbearbeiter ggf. die Akten gekennzeichnet werden (dergestalt, dass er den Sitzungsdienst selbst wahrnimmt - was ggf. die Vertretung innerhalb der Abteilung oder durch ausgewählte Dezernenten einschließt - oder dass der Fall nicht für einen Referendar geeignet ist). Ich würde aber keineswegs ausschließen, dass da gerne mal was schieflaufen kann. Wenn das bei euch der Behördenleiter selbst macht, spricht das allerdings schon dafür, dass er sich dabei etwas denkt; ebenso, wenn ein Abteilungsleiter den "Nachtrag", der an Dich ging, gesehen hat, wie Du schriebst. Man sollte sich nur sicher sein, dass es sich nicht um eine Panne handelt, weil keiner mitgedacht hat. :)
Eagnai hat geschrieben:Bei uns sind die Dezernenten (oder je nach Abteilung auch die Abteilungsleiter) jedenfalls gehalten, bei ungeeigneten Sachen möglichst schon bei Anklageerhebung den Vermerk "kein Referendar" auf der Handakte anzubringen. Stellt sich erst später heraus, dass die Sache überdurchschnittlich schwierig und/oder presseträchtig wird, bitten auch oft die Richter in der Terminsmitteilung darum, keinen Referendar einzuteilen.
Ja, genauso hier. Und stimmt - teilweise wird auch durch das Gericht ausdrücklich gebeten, keinen Referendar oder den Sachbearbeiter (einen geeigneten Dezernenten) einzuteilen und im Extremfall - meistens komplexe Verfahren und/oder Spezialmaterien - sogar der Sitzungstermin mit dem Sachbearbeiter abgesprochen (aus reinem Eigeninteresse, freilich ;)).
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Andererseits kann das auch kein Argument sein, sonst sitzen bei schweren oder unpopulären Fällen nur noch heulende Referendare im Büro.
Tatsächlich oder rechtlich komplexe Fälle sind für Referendare auch nur bedingt geeignet - wie auch für bedeutsame oder schwierige Fälle (Bedeutung der Sache, Presserelevanz, Konfliktverteidigung o.ä.) oder Spezialmaterien sinnvollerweise erfahrene Dezernenten zum Sitzungsdienst eingeteilt werden.
[enigma] hat geschrieben:Bei uns hat aber - einschließlich der anderen Ausbilder, die das mitbekommen haben und dem Richter - niemand verstanden, warum man da Referendare hinschickt.
Ja, eben. Will sagen: kann man machen, dann aber zusammen mit einem erfahrenen Dezernenten.
julée hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Ah, ok. Ist ja auch verständlich, die Ausbildung soll einen ja auch ein bisschen formen, dass man selbstbewusster wird. Aber manche haben da echt Probleme, die sollte man dann auch nicht unnötig quälen, finde ich. Es gibt ja genug berufliche Möglichkeiten als Jurist, bei denen man nicht vor Gericht auftreten muss.
Eben. Und ich glaube nicht, dass diese "Schocktherapie" aus der schüchternen und unsicheren Referendarin eine selbstbewusst auftretende künftige Staatsanwältin gemacht hat.
Genau.

Man sollte versuchen, Ängste zu nehmen und zu bestärken; ggf. kann sich der Ausbilder auch einmal freimachen und mitgehen. Aber wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht. Ich hatte vor Jahren mal den Fall, dass jemand alle Sitzungsdienste weggetauscht hat; das ist erst kurz vor Ende der Station so richtig aufgefallen. Aber wenn das so ist, dann ist das eben so. Man kann durchaus erwägen, dass im Zeugnis zu vermerken, weil das ja durchaus ein wesentlicher Punkt für die Eignung für bestimmte Tätigkeiten ist, aber jemanden zu zwingen kann zu nichts Gutem führen; da muss man nicht einmal die Möglichkeit von Angststörungen oder anderen Pathologien ins Feld führen.
Tobias__21 hat geschrieben:Und ich finde schon, dass Angst ein Argument ist. Es gibt da wirklich Menschen, bei denen sowas ins Pathologische geht. Das ist dann nicht mehr nur ein bisschen Lampenfieber, das kann schon ernstere Züge annehmen. Und dass dann am Ende wirklich mal einer in der Sitzung heult, oder zusammenbricht, muss ja nun auch nicht sein.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

Eagnai hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:Immerhin durfte der Referendar dann nach dem Sitzungsdienst ein Interview geben und wurde in der Lokalpresse als "Staatsanwalt xy" zitiert :D
Das finde ich allerdings ziemlich krass - dass man es einem Referendar (!) überlässt, der Presse ein Interview zu geben. :eeeek:
Ich würde auch einmal dahingestellt lassen, ob er das "durfte" oder ob er es nur getan hat. :)
Eagnai hat geschrieben:Bei uns ist das ausschließlich dem Pressesprecher und seinen Vertretern vorbehalten, die im Umgang mit der Presse vertraut und entsprechend geschult sind.
Das ist hier anders; im Rahmen der Sitzungsvertretung ist der Sitzungsvertreter (soweit es sich um einen Dezernenten handelt) grundsätzlich befugt, die Aufgaben des Pressesprechers (konkret für das verhandelte Verfahren) zu übernehmen. Manche machen das gerne, andere lehnen es ab und verweisen auf den Pressesprecher. Es gibt dafür auch alle Jahre wieder mal entsprechende Fortbildungen bei der GenStA ("Der Sitzungsvertreter als Pressesprecher") mit Referaten zum Presserecht, aber auch zum Umgang mit der Presse und praktischen Tips.
Eagnai hat geschrieben:Woher um alles in der Welt soll denn ein Referendar wissen, was man der Presse erzählen darf und was nicht? Daran hängen ja alle möglichen potentiellen Weiterungen, angefangen beim Ansehen der Behörde in den Medien bis hin zu etwaigen Schadensersatzansprüchen des Betroffenen, wenn man aus Versehen Dinge vor der Presse ausplaudert, die man nicht hätte erwähnen dürfen.
Völlige Zustimmung.
Eagnai hat geschrieben:Allerdings sollte man die Referendare vor dem ersten Sitzungsdienst auch wirklich darüber aufklären, dass sie nichts sagen dürfen und einfach an die Pressestelle verweisen können/sollen/müssen. Hat einem das niemand gesagt und wird man als Referendar dann nach einer stressigen Sitzung ganz jovial von einem Pressevertreter "überfallen", dann kann ich mir schon vorstellen, dass nicht wenige aus Reflex einfach etwas sagen, ohne groß darüber nachzudenken (oder vielleicht sogar glauben, sie müssten das).
Das ist hier Bestandteil der durchaus umfangreichen Hausverfügung des Behördenleiters, deren Empfang jeder Referendar unterschriftlich bestätigen muss, und in der Regel auch Gegenstand des Plädierkurses.
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Tobias__21
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tobias__21 »

So wie ich das sehe, geht hier alles durch die Hand des Behördenleiters. Es kamen schon Mails, als er gerade die Zuteilung für die kommende Woche vorgenommen hat und angefragt hat, ob ein Ref. an diesem oder jenen Tag noch zusätzlich was übernehmen kann. Ich stelle mir das sehr aufwändig vor, denn die Anklage muss er ja zumindest mal überfliegen. Die Feinjustierung scheint dann von Justizfachangestellten (die sind auch ausnahmsweise sehr nett :)) eines Dezernats gemacht zu werden. Die schicken dann den Sitzungsplan für alle StAe und die Ref. immer am Ende der Woche raus.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von julée »

Aber der Behördenleiter dürfte dann auch nur die Handakte gehabt haben? Wenn sich bislang nicht aus der Handakte ergab, dass der gute Mann Reichsbürger ist, dann dürfte das bei der Zuteilung durchgerutscht sein und der Schriftsatz dürfte Dir dann jetzt nach dem Motto "komisch, aber wenn der Chef das meint..." nachgeschickt worden sein, so dass es durchaus sein könnte, dass sich innerhalb der StA noch keiner die Frage gestellt hat, ob man wirklich einen Referendar zu einem Reichsbürger-Fall schicken sollte.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tobias__21 »

Wie gesagt, ging das was nachgereicht wurde noch durch die Hände eines Abteilungsleiters. Ich lass mich jetzt einfach mal überraschen und berichte morgen Abend weiter :)
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tobias__21 »

Keiner aufgetaucht :sad10: Die Reichsbürger sind auch nicht mehr das, was sie mal waren :(. Kam wieder irgendein komisches Zeug ans Gericht, man hätte keine Gewalt über ihn und er kommt nicht und bla bla. War auch wieder irgendwas aus dem Internet. Habs zur HA genommen.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Keiner aufgetaucht :sad10:
Kommt vor. - Ich hatte mich auch schon einmal umsonst gefreut ...
Tobias__21 hat geschrieben:Kam wieder irgendein komisches Zeug ans Gericht, man hätte keine Gewalt über ihn
Das ist ein Irrtum, dessen Gegenteil sich immerhin handfest beweisen lässt. ::evil:
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Tibor
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tibor »

Hast du Haft zur Sicherstellung des nächsten Termins angeregt? Oder nur Vorführung?
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Hast du Haft zur Sicherstellung des nächsten Termins angeregt? Oder nur Vorführung?
War nur ein Einspruch gegen einen Strafbefehl. Verwerfung und Ende :(
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Eagnai »

Naja, aufgeschoben ist ja nicht zwingend aufgehoben... jetzt wird er den ganzen Sermon erst noch ein paarmal im Vollstreckungsverfahren abspulen, und wenn er nicht kalte Füße kriegt und doch freiwillig zahlt, findet er dann bei der Vollstreckung der EFS heraus, welche Gewalt dieser Staat (oder war's bei ihm die böse BRD-GmbH?) nun über ihn hat oder nicht hat.
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Re: Reichsbürger bzw. BRD-GMBH

Beitrag von Tobias__21 »

Ich habe die nächste Abartigkeit bekommen. Die Staatsanwaltschaft hat sich jeglicher Stellungnahme dazu enthalten :D :D BZR zählt über 40 Eintragungen. Hoffentlich findet das diesmal statt. Meiner Meinung nach ist der schuldunfähig, jedenfalls kurz davor :D Sollte man mal psychiatrisch begutachten lassen :D
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