Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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valemmrich
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Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von valemmrich »

Hallo Leute,

ich schreibe im September meinen Freischuss und bin in den Kerngebieten ganz solide unterwegs. Lücken bilden v.a. noch die zivilrechtlichen Nebengebiete sowie Kommunal- und Baurecht.

Habt ihr Tipps, wie ich die sechs Wochen bis zu den Klausuren gut nutzen kann? Nebengebiete basicsmässig aneignen und/oder Fälle stichpunktmäßig durchlösen?

Gerne her mit euren Erfahrungen!
Theopa
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Theopa »

Baurecht als Lücke, und das sechs Wochen vor dem Termin?
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du studierst, denke aber einmal dass zwei reine Baurechtsklausuren nicht nur in Bayern (dort auf jeden Fall) Teil des Examens sein können.

Das Lernen von Aufbauschemata und ein grobes Durcharbeiten der relevantesten Themen wird wohl die einzige Möglichkeit sein, ansonsten eben auf Glück hoffen.
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Pillendreher
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Pillendreher »

KommunalR und BauR lernen. ÖR Klausuren dürften nicht allzu selten einen Aufhänger darin haben oder ausschließlich diese Rechtsgebiete behandeln.
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Honigkuchenpferd
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Speziell in Baurecht ist es wirklich denkbar ungünstig, komplett auf Lücke zu setzen, aber auch Kommunalrecht läuft in den meisten Bundesländern regelmäßig.

Wenn man sich zusammenreißt, schafft man da zumindest ein Skript pro Woche. Das würde ich auch auf jeden Fall noch machen.
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valemmrich
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von valemmrich »

Danke für die Tipps! Dann will ich mal weiter keine Zeit verlieren ...
Der Schwabe tut gerne so, als ob er arm sei. Aber er ist beleidigt, wenn andere ihm das glauben. [M. Rommel]
i live in tokyo
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von i live in tokyo »

Man sollte jetzt aber nicht den Teufel an die Wand malen. Baurecht ist meiner eigenen Erfahrung eigentlich ziemlich schnell machbar, wenn du verstanden hast, was du idR prüfen musst. Es geht im Endeffekt immer um Baugenehmigungen, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen ist. Formell, materiell usw. Übliches Schema.
Mir hat es immer geholfen, daran zu denken, dass ich die halbe Miete habe, wenn ich schon mal weiß, in welchem Gebiet der Fall spielt. Außengebiet = 35 BauGB prüfen usw.

Ich empfehle, um schnell in den Stoff reinzukommen, mal einige (wenige, nicht gleich 400 Stück) Klausuren zu diesem Thema aus einem Rep. sich heranzuholen und durchzuarbeiten. Mit Hemmer bin ich damals immer gut gefahren.

Ansonsten 6 Wochen vor dem Examen grds.: Klausuren, Klausuren, Klausuren. Gerade zum Ende hin war es für mich immer sehr nützlich, geschriebene Klausuren zu wiederholen, indem ich die Skizzen verinnerlicht habe.
Honigkuchenpferd
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

i live in tokyo hat geschrieben:Es geht im Endeffekt immer um Baugenehmigungen, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen ist. Formell, materiell usw.
Ähm nein. In vielen Fällen bedarf es einer Baugenehmigung gar nicht mehr, und eine Bauordnungsverfügung hat damit regelmäßig auch nur am Rande zu tun, ganz zu schweigen von einem Verfahren nach § 47 I Nr. 1 VwGO gegen einen B-Plan. Deshalb ist es eben sinnvoll, wenigstens mal ein Skript durchgearbeitet zu haben.
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Gelöschter Nutzer

Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die (meisten) denkbaren baurechtlichen Klausurkonstellationen im Groben:

1. Rechtsschutz unmittelbar gegen einen Bebauungsplan gem. § 47 VwGO (selten, da zu leicht).

2. Bauherr strebt über VK Baugenehmigung an (selten, da zu leicht).

3. Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Nachbarn, ggf. auch einstweiliger RS nach §§ 80a, 80 V (etwas häufiger).

4. Bauherr wehrt sich gegen eine repressive Maßnahme der Baubehörde, also eine Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung (eher selten, da leicht).

5. Nachbar will Einschreiten der Behörde, d.h. Problematik des Anspruchs auf Einschreiten/Ermessensreduzierung auf Null usw. (recht häufig, da vergleichsweise schwierig). Ggf. auch iVm einer Anfechtung der Baugenehmigung (soweit erteilt).
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Suchender_ hat geschrieben:4. Bauherr wehrt sich gegen eine repressive Maßnahme der Baubehörde, also eine Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung (eher selten, da leicht).
"Eher selten" würde ich hier keinesfalls unterschreiben. Das ist - neben dem Vorgehen Dritter - m.E. die häufigste Konstellation, die gerne mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung verbunden wird (Zwangsgeld/Ersatzvornahme).

Dabei sollte man neben Nutzungsuntersagung und der Abrissverfügung auch noch den Baustopp auf dem Schirm haben.

Zuletzt sollte man auf jeden Fall auch noch an das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) denken, das in unterschiedlichen Konstellationen auftauchen kann.
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Gelöschter Nutzer

Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:4. Bauherr wehrt sich gegen eine repressive Maßnahme der Baubehörde, also eine Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung (eher selten, da leicht).
"Eher selten" würde ich hier keinesfalls unterschreiben. Das ist - neben dem Vorgehen Dritter - m.E. die häufigste Konstellation, die gerne mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung verbunden wird (Zwangsgeld/Ersatzvornahme).

Dabei sollte man neben Nutzungsuntersagung und der Abrissverfügung auch noch den Baustopp auf dem Schirm haben.

Zuletzt sollte man auf jeden Fall auch noch an das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) denken, das in unterschiedlichen Konstellationen auftauchen kann.
Gut, wenn du es mit dem VwVG kombinierst, sieht das Ganze anders aus. Aber dann ist es schnell weniger eine baurechtliche Klausur als "Polizeirecht" (iwS). Eine reguläre AK gegen eine repressive Maßnahme der Baurechtsbehörde halte ich allerdings trotz der "Subsumtionsprobleme", die eingebaut werden können (§§ 2 ff. BauNVO, Rücksichtnahmegebot, BBauPl inzident...), tendenziell für zu leicht.

In BaWü würde das mMn (heutzutage) nur laufen, wenn noch eine Vielzahl weiterer Probleme und/oder eine Abwandlung und/oder ein weiterer Sachverhaltsteil mit gänzlich anderem Inhalt hinzu käme.
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Suchender_ hat geschrieben:In BaWü würde das mMn (heutzutage) nur laufen, wenn noch eine Vielzahl weiterer Probleme und/oder eine Abwandlung und/oder ein weiterer Sachverhaltsteil mit gänzlich anderem Inhalt hinzu käme.
Das mag sein, aber gerade das ist ja inzwischen deutschlandweit üblich. Dabei bietet sich gerade die Kombination Baurecht/Kommunalrecht an. In der Abwandlung könnte etwa § 36 BauGB geprüft werden oder eine Klage gegen das Vorgehen der Kommunalaufsicht o.Ä.
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sicher richtig.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Suchender_ hat geschrieben:1. Rechtsschutz unmittelbar gegen einen Bebauungsplan gem. § 47 VwGO (selten, da zu leicht).
Steile These, sehr steile These.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Gelöschter Nutzer

Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Inwiefern?

Natürlich ist das Prüfungsschema eines BBauPl recht lang und sicherlich gibt es einige klassische Rechts- sowie Subsumtionsprobleme.

Dennoch ist die Schwierigkeit bei Kenntnis des gängigen Schemas sowie der entsprechenden Definitionen mE jedenfalls im Bereich des Examensstoffes überschaubar. Zumal der Sachverhalt Hinweise auf die zu diskutierenden Fragen enthalten muss.

Demgegenüber setzt etwa eine Klage auf Einschreiten der Behörde idR deutlich mehr Abstraktionsvermögen wie Verständnis voraus. Das Verhältnis zwischen Klage/Anspruch/subjektivem Recht/Ermächtigungsgrundlage/Ermessensreduzierung auf Null usw. muss (1.) abstrakt begriffen, (2.) im Fall erkannt und (3.) in begrenzter Zeit anschaulich und unter Lösung sämtlicher konkreter Rechtsfragen (§§ 29 ff. BauGB prüfen usw.) dargestellt werden.
Lauchhunter
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Re: Zeit vor Freischuss effizient nutzen

Beitrag von Lauchhunter »

valemmrich hat geschrieben:Hallo Leute,

ich schreibe im September meinen Freischuss und bin in den Kerngebieten ganz solide unterwegs. Lücken bilden v.a. noch die zivilrechtlichen Nebengebiete sowie Kommunal- und Baurecht.

Habt ihr Tipps, wie ich die sechs Wochen bis zu den Klausuren gut nutzen kann? Nebengebiete basicsmässig aneignen und/oder Fälle stichpunktmäßig durchlösen?

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Was meinst du mit Nebengebiete "basicsmässig" aneignen? Wenn du damit meinst, dass du im GesellschaftsR, HandelsR, FamilienR, ErbR und ArbeitsR (und ggf IPR) schon die Basics nicht beherrschst, würde ich schauen, dass du das auf jeden Fall nachholst, zwei Gründe: erstens gilt im Examen bekanntlicherweise der Grundsatz "kein Mut zur Lücke", zweitens kann man, falls eine Nebengebietsklausur kommt, mit absoluten Basics richtig abräumen. Ich habe im April 2017 geschrieben, zweite Zivilrechtsklausur Familienrecht pur (1357, 1365, 1368, 1369 inklusive Rechtsprechung zu 273), dritte Zivilrechtsklausur Erbrecht mit zwei Testamenten und einer Vor- und Nacherbschaft. Beide Rechtsgebiete drei Wochen vor dem Examen erstmalig angeschaut und in beiden VB geschrieben.

Ansonsten wie hier auch schon gesagt wurde: Klausuren schreiben bis dir die Hand abfällt. Hab die letzten zwei Monate vor dem Examen jede Woche drei Stück geschrieben und es hat sich verdammt gelohnt.

Viel Erfolg!
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