Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Lucia2010
Power User
Power User
Beiträge: 373
Registriert: Sonntag 19. Dezember 2010, 22:17

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Lucia2010 »

In meiner mündlichen wurden von vier Kandidaten gleich zwei runtergeprüft: von 10,0 auf 9,0 und von 9,8 auf 9,1 (NRW, mündliche zählt 40%). Das fand ich schon heftig, wobei bei dem ersten Kandidaten wohl auch der Vortrag sehr mies gelaufen sein soll. Fand die Prüfer aber generell nicht sehr notengroßzügig, da hab ich schon anderes gehört. Übrigens auch von einem Kandidaten (Kollege von mir, habs schwarz auf weiß gesehen), der mit 5,4 Punkten reinging und im Vortrag 14 und im Gespräch 12 bekommen hat. Seitdem glaub ich: Alles ist möglich :)
"Der Senat antwortet auf Fragen, die der Fall nicht aufwirft, mit Verfassungsgrundsätzen, die das Grundgesetz nicht enthält.“ - Sondervotum Prof. Dr. Lübbe-Wolff
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Wenn in einer SWP Klausur unter einem Wirtschaftsstrafrecht Fall die Fallfrage lautet:

Wie haben sich A und B strafbar gemacht?

Gilt dann eventuell das Ordnungswidrigkeitenrecht auch zu prüfen? Ganz im Sinne von, sich strafbar machen, ist alles was einen Sanktionscharakter hat? (so ähnlich egmr)
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Seb hat geschrieben:Wenn in einer SWP Klausur unter einem Wirtschaftsstrafrecht Fall die Fallfrage lautet:

Wie haben sich A und B strafbar gemacht?

Gilt dann eventuell das Ordnungswidrigkeitenrecht auch zu prüfen? Ganz im Sinne von, sich strafbar machen, ist alles was einen Sanktionscharakter hat? (so ähnlich egmr)
Ich würde sagen: Nein.

Die gängige Definition von Strafe im deutschen Recht ist das zufügen eines Übels durch ein Tadel in der Form des öffentliches Unwerturteil. Den Ordnungswidrigkeiten fehlt es an dem "öffentlichen Tadel".

Von daher würde ich nur Straftatbestände prüfen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Seb hat geschrieben:Wenn in einer SWP Klausur unter einem Wirtschaftsstrafrecht Fall die Fallfrage lautet:

Wie haben sich A und B strafbar gemacht?

Gilt dann eventuell das Ordnungswidrigkeitenrecht auch zu prüfen? Ganz im Sinne von, sich strafbar machen, ist alles was einen Sanktionscharakter hat? (so ähnlich egmr)
Nein. Die Frage hat ja auch ersichtlich nichts mit Art. 6 EMRK zu tun.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von thh »

Seb hat geschrieben:Wenn in einer SWP Klausur unter einem Wirtschaftsstrafrecht Fall die Fallfrage lautet:

Wie haben sich A und B strafbar gemacht?

Gilt dann eventuell das Ordnungswidrigkeitenrecht auch zu prüfen?
Nein. Wer Ordnungswidrigkeiten begeht, macht sich nicht strafbar.
Seb hat geschrieben:Ganz im Sinne von, sich strafbar machen, ist alles was einen Sanktionscharakter hat? (so ähnlich egmr)
Diese eigenartige Auffassung wäre allenfalls bedeutsam, wenn die Fallfrage sich auf eine Verfahren beim EGMR beziehen würde.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Eagnai
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4196
Registriert: Freitag 6. April 2007, 19:12

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Eagnai »

Die Frage nach der Strafbarkeit bezieht sich dem eindeutigen Wortlaut nach ganz ausdrücklich nur auf Straftaten.

Wenn daneben auch Ordnungswidrigkeiten geprüft werden sollen, müsste das explizit so im Bearbeitervermerk bzw. in der Fallfrage stehen.
Benutzeravatar
Seb
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 285
Registriert: Montag 8. September 2014, 21:09

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Seb »

Danke für das hilfreiche Feedback Leute!:)
dlutsche
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 68
Registriert: Montag 10. Dezember 2012, 12:40
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von dlutsche »

Kurze Frage zu § 11 II Nr. 4 JAG NRW:

Kann ich daraus im Umkehrschluss schließen, dass Ausführungen zu AG, KGaA, Genossenschaft, GmbH& Co. KG, stille Gesellschaft fürs Examen obsolet sind?! :-k
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Nein. GmbH & Co. KG sowie "stille Gesellschaft" sind davon erfasst; das gehört zu den genannten Prüfungsgegenständen. Andere Gesellschaften können prinzipiell auch dran kommen, es können dann aber (nahezu) keine Kenntnisse erwartet werden.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Tibor »

dlutsche hat geschrieben:Kurze Frage zu § 11 II Nr. 4 JAG NRW:

Kann ich daraus im Umkehrschluss schließen, dass Ausführungen zu AG, KGaA, Genossenschaft, GmbH& Co. KG, stille Gesellschaft fürs Examen obsolet sind?! :-k
Die GmbH & Co. KG ist eine normale KG und dürfte unter Buchstabe a fallen. Da die GmbH (Komplementärin in einer GmbH & Co. KG) in Buchstabe b genannt wird, sehe ich insoweit keinen Ausschluss.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
dlutsche
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 68
Registriert: Montag 10. Dezember 2012, 12:40
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von dlutsche »

Verstanden - Also GmbH&Co. KG wird nicht ausgeschlossen.
Hatte die noch nicht beackert, sodass sich mir diese Erkenntnis noch nicht aufdrängte.
In Bezug auf die anderen Rechtsformen teilst du aber meine Einschätzung?
Danke für die Antwort!
i live in tokyo
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 129
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 22:02
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von i live in tokyo »

Also zur KGaA habe ich noch nie eine Klausur gesehen. AG, Gmbh&CoKG ist allerdings Standard. Auch stille Gesellschaft sollte man zumindest mal gehört haben. Zur Genossenschaft habe ich auch noch keine Klausuren gesehen. Allerdings muss dir auch klar sein, dass es insoweit eh immer nur Einkleidungen der Fälle sind, die im Ker immer wieder in der Standard-Materie landen. Darüber hinaus zu OHG etc. solltest du natürlich die Haftungstatbestände und Normen kennen. M.E. war das aber nie viel und wie gesagt immer nur der Aufhänger.
dlutsche
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 68
Registriert: Montag 10. Dezember 2012, 12:40
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von dlutsche »

Davon bin ich auch stets ausgegangen, frage mich aber nun, auf welcher Rechtsgrundlage Prüfungsfragen in Bezug auf AG gestützt werden könnten!? § 11 JAG NRW erwähnt nicht in einem Wort das Aktiengesetz; auch eine konkludente Verweisung erschließt sich mir nicht. :-k
markus87
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5042
Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von markus87 »

Zur AG musst du nur wissen wie diese gesetzlich vertreten wird und solltest die entsprechende Norm nennen können.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
dlutsche
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 68
Registriert: Montag 10. Dezember 2012, 12:40
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von dlutsche »

merci
Antworten