Justiz oder Bundesbehörde?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Thandor79
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Thandor79 »

11 Freunde hat geschrieben:
Thandor79 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht,
Ich komme da, ohne die teilweise üblichen Absenkungen, eher auf ~ 60.000,- € Brutto als Äquivalent (R1 BW).
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.
Jahres-Brutto: 49515.84 €
netto bleiben: 37687.18 €
Für dieses Monatsnettos bedarf es in der Privatwirtschaft eben genau den kolportierten knapp 70.000 p.a.
Ah, ok.
Thandor79
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Thandor79 »

Fragerei
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Fragerei »

falsus hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
In NRW sind R1 Erfahrungsstufe 2 in Steuerklasse 1 ohne Kind und Ehepartner in etwa 70.000€.
Da schreiben die obersten Behörden für ihren nachgeordneten Bereich teils auch mit 7,5 oder sogar 7,0 im Zweiten aus. Freilich dann "nur" in der A-Besoldung.

Hab noch nie gesehen, das Stellen mit B-Besoldung ausgeschrieben wurden..Suche ich da falsch?
Honigkuchenpferd
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Natürlich gibt es auch dazu Ausschreibungen, aber die B-Besoldung ist nun nichts für den Berufsbeginn:

https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_B

Vermutlich schaust du halt nicht unbedingt nach Stellen als Abteilungs-/Referatsleiter, Polizeipräsident und dergleichen...
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thh
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von thh »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Natürlich gibt es auch dazu Ausschreibungen, aber die B-Besoldung ist nun nichts für den Berufsbeginn:

https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_B

Vermutlich schaust du halt nicht unbedingt nach Stellen als Abteilungs-/Referatsleiter, Polizeipräsident und dergleichen...
Polizeipräsident wäre eigentlich für den Einstieg ganz nett.
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Solar
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Solar »

sai hat geschrieben:Du kannst aber auch nach drei Jahren GK einen Exit zur Bausparkasse hinlegen und statt 130.000€ auf einmal nur noch 60.000€ verdienen.

Dass es als (Jung-)Anwalt immer nur nach oben geht, ist doch Wunschdenken. Wenn mir bspw. Hengeler nach dem fünften Berufsjahr 160.000€ (oder wie viel auch immer) zahlt, mich aber nicht zum Partner oder Counsel ernennen will, muss ich erstmal einen anderen Arbeitgeber finden, der bereit ist, so eine Summe auf den Tisch zu legen. Da wird die Luft auch schnell dünn.
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich bin nach ca. 4,5 Jahren Kanzlei (GK und BGH) in ein Unternehmen gewechselt und dort mit 95k und Mittelklasse-Firmenwagen eingestiegen, nach einem Jahr sind es nun 105k und die nächste Beförderung wurde mir für Frühjahr 2018 fest zugesagt, dann wären es 130k plus Oberklasse-Firmenwagen gewesen - mit weiteren jährlichen Steigerungen von 5-10k. Ähnlich geht es auch meinen ehemaligen GK-Kollegen in anderen Großunternehmen, zu denen GK-Associates i.d.R. wechseln. Auch die Counsel-Quoten nehmen in GKs im Moment stark zu.
sai hat geschrieben:Ganz davon abgesehen, steigt man auch mit R1 mit einer Besoldung ein, die in etwa 70.000€ in der Privatwirtschaft entspricht, ohne die Versorgung im Alter und die bessere Gesundheitsversorgung durch Beihilfe/PKH zu berücksichtigen.
Ihr vergesst, dass ihr noch die PKV-Beiträge abziehen müsst. In BaWü ist das R1 Stufe 1 Einstiegsgehalt das Äquivalent zu 60k (ohne die derzeit auslaufende Absenkung zu berücksichtigen): Monatlich EUR 3.187 netto abzüglich einem durchschittlichen PKV-Beitrag für Berufsanfänger i.H.v. EUR 240. Damit landet man sogar noch etwas unter den EUR 2.991 netto, die man mit diesem PKV-Beitrag bei einem Jahresgehalt von 60k in der Privatwirtschaft rausbekommt. In NRW ist es sogar noch ein bisschen weniger. Die Diskussion um die Einrechnung evtl. Altersvorzüge will ich jetzt nicht wieder aufmachen, es geht hier nur um den netto/netto Vergleich. Und da geht es mir ausschließlich um folgende Aussage: Gehaltsunterschied zwischen Privatwirtschaft und Staat kann ein wesentlicher Erwägungsgrund sein. Gehaltsunterschied zwischen Justiz und Bundesbehörde nicht, da quasi gleichauf. Berücksichtigt man die jeweilige realistische Beförderungswahrscheinlichkeit (A13-A16 ggb. R1-R2), besteht perspektivisch kein Unterschied.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Fragerei »

Hat jemand vielleicht noch ein paar Erfahrungen oder Infos dazu, wie sich der Arbeitsalltag in einer Bundesbehörde so gestaltet? Wie weisungsgebunden ist man? Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?

Ich weiß selbst, dass das alles immer abhängig von der konkreten Behörde ist, aber ich frage bewusst so allgemein..möchte einfach eure subjektiven Einzelfallerfahrungen hören :D

Da das Thema GK für mich keins ist, interessieren mich die Vergleiche zwischen Milbank und Vater Staat jetzt nicht so.
sai
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von sai »

Fragerei hat geschrieben:Wie weisungsgebunden ist man?
§ 62 BBG - Du machst, was die Hausleitung Dir vorgibt. Eine Behörde ist jetzt nicht unbedingt der richtige Ort, um sich als Berufseinsteiger entfalten zu können.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Fragerei »

Ich frage mich zB auch, wie es mit den Aufstiegsmöglichkeiten so ist? Ich will nicht in die GK, aber hab auch wenig Lust darauf, zu warten, dass irgendjemand den Löffel abgibt, damit ich nachrücken kann oder so. Verzeiht mir, ich glaube meine Fragen sind teilweise echt naiv, aber irgendwo muss ich ja fragen ::oops:
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Solar »

Ich meine auch, dass - so zumindest die Erfahrungsberichte meiner Bekannten in Bundes- und Landesbehörden - die Behördenarbeit mitunter vor allem nicht nur durch allgemeine Weisungsgebundenheit geprägt ist, sondern vor allem auch das politische Geschacher der Vorgesetzten bis an die Hausspitze eine maßgebliche Rolle im Alltag spielt. Das muss man mögen und vor allem auch damit leben können, wenn man an einem Ministerium arbeitet, das gerade durch eine politische Farbe geprägt ist, die der eigenen nicht entspricht. Häufig geht es dort nicht darum, den effizienten richtigen Weg zu finden, sondern dem vielleicht anders gefärbten Ministerium XY eins auszuwischen bzw. die eigene Partei glänzen zu lassen. Zudem ist man umgeben von Politikern, was ja häufig ein ganz eigener Menschenschlag ist... Bekomme ich gerade live bei meiner Freundin mit. Perspektivisch besteht allerdings generell die Aussicht auch mal unjuristisch zu arbeiten und früh Verantwortung als Führungskraft zu übernehmen.

Vor allem bei manchen Bundesministerien gibt es aber auch viele Einheiten, die ausnahmslos juristisch tätig sind, z.B. für interne Gutachten oder bei Gesetzesentwürfen. Das kann schon auch sehr spannend sein. Aber die Arbeit ist eben immer geprägt vom politisch gewollten Ziel. Wenn du also beim BMJ bist, musst du möglicherweise einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der dir vollkommen zuwider ist. Das käme für mich nicht in Frage, macht anderen aber weniger aus.

Es gibt aber ja neben den Ministerien auch nachgeordnete Bundesbehörden (Bundeskartellamt, Bundeskriminalamt etc.), bei denen die Politik eine erheblich geringere Bedeutung spielt und die fachlich sehr spannend sein können. Gerade über BKartA habe ich sehr viel Gutes gehört, das hat ja auch was von einer spezialisierten Staatsanwaltschaft mit Durchsuchungen und Pipapo sowie lauter hochqualifizierten Juristen. Aber natürlich sind die Egos auch dort nicht gerade klein...
Fragerei hat geschrieben:Ich frage mich zB auch, wie es mit den Aufstiegsmöglichkeiten so ist? Ich will nicht in die GK, aber hab auch wenig Lust darauf, zu warten, dass irgendjemand den Löffel abgibt, damit ich nachrücken kann oder so. Verzeiht mir, ich glaube meine Fragen sind teilweise echt naiv, aber irgendwo muss ich ja fragen ::oops:
@Levi hat das hier in einem anderen Thread mal sehr gut zusammengefasst, den ich aber gerade nicht finde: Du beginnst als A13 (Rat). Bei Landesbehörden (LRA, RP) hast du im Laufe deiner Karriere realistische Aussichten auf A15 (Direktor). Häufig wird man bereits nach 3-4 Jahren in A14 (Oberrat) befördert. Bei Landesministerien erreicht man A15 häufig schon mit Anfang 40 und das Erreichen von A16 (Leitender Direktor) ist eher die Regel als die Ausnahme. Sogar die B-Stufen (Ministerialrat/Leitender Ministerialrat) sind dort mit Ambition und einem guten Netzwerk nicht unrealistisch. Für oberste Bundesbehörden gilt das umso mehr.

Als Richter kannst du, so zumindest die Erfahrungsberichte meiner Bekannten und auch der Konsens hier im Forum, hingegen realistisch nur mit R2 (VRiLG, RiOLG) rechnen - auch das gelingt aber nicht allen und erfordert mitunter erhebliche Opfer (z.B. mehrere Jahre Sonderverwendung fernab des Wohnorts). Alles über R2 ist nicht planbar, sondern viel Glück, gutes Netzwerk usw.

Monetär gilt: A13-A15 entspricht ungefähr eine Laufbahn als R1. [Edit aufgrund Tibors Hinweis:] A16 entspricht ungefähr R2 und B2 liegt minimal über der Endstufe R2. B3 entspricht ziemlich genau R3.
Zuletzt geändert von Solar am Mittwoch 26. Juli 2017, 12:15, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Tibor »

Kleine Korrektur: R3 = B3. Der Vorsitzende am OLG verdient also exakt genausoviel wie ein Ministerialrat zu Pferd. R2 = Vorsitzender einer Kammer ist hingegen am Ende genausoviel Wert wie A16 = Ministerialrat zu Fuß.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Solar »

Tibor hat geschrieben:Kleine Korrektur: R3 = B3. Der Vorsitzende am OLG verdient also exakt genausoviel wie ein Ministerialrat zu Pferd. R2 = Vorsitzender einer Kammer ist hingegen am Ende genausoviel Wert wie A16 = Ministerialrat zu Fuß.
Danke! Tibor hat Recht. Und was man nicht vergessen darf: Ab B bzw. R3 gibt es keine Erfahrungsstufen, sondern man erhält von Anfang an das erhöhte Gehalt (welches dann i.d.R. mit >5k netto/Monat recht großzügig ist aber meines Wissens nicht steigt).
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Thandor79 »

Tibor hat geschrieben: A16 = Ministerialrat zu Fuß.
:D
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von sai »

"@Levi hat das hier in einem anderen Thread mal sehr gut zusammengefasst, den ich aber gerade nicht finde: Du beginnst als A13 (Rat). Bei Landesbehörden (LRA, RP) hast du im Laufe deiner Karriere realistische Aussichten auf A15 (Direktor). Häufig wird man bereits nach 3-4 Jahren in A14 (Oberrat) befördert. Bei Landesministerien erreicht man A15 häufig schon mit Anfang 40 und das Erreichen von A16 (Leitender Direktor) ist eher die Regel als die Ausnahme. Sogar die B-Stufen (Ministerialrat/Leitender Ministerialrat) sind dort mit Ambition und einem guten Netzwerk nicht unrealistisch. Für oberste Bundesbehörden gilt das umso mehr."

Wobei man dazu auch noch sagen muss, dass man es je nach Bundesland überhaupt erst einmal ins Ministerium schaffen muss.
Es kann natürlich auch sein, dass man irgendwo bei der Bezirksregierung XY im Orden- und Denkmalrecht auf A14 versauert, weil die Erprobung nicht so lief wie gewünscht oder kein Förderer in der Nähe ist.

Mein Vater ist auf einer B7-Stelle in einem Ministerium. Er hat schon mehrfach gesagt, dass es weder gewollt noch geplant war, sondern er das Glück hatte, zu den richtigen Zeiten an den richtigen Orten (=auf den richtigen Dienstposten) gewesen zu sein.
Das A16 die Regel sein soll, kann ich vor dem Hintergrund seiner Erzählungen und nachdem, was einige Kollegen in Behörden erzählen, daher nicht bestätigen.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Tibor »

Nein, A16 ist insbesondere bei nachgelagerten Behörden nicht die Regel. Man muss sich ja nur mal die üblichen Landesunterbehörden anschauen, da ist der Behördenleiter oftmals A16. Man muss schon eine große Behörde leiten, um B3-B5 zu haben. In den hiesigen Finanzämtern ist bspw. ein Lt. RD (A16) der Behördenleiter. Diesem sind nach dem hiesigen Stellenplan im Schnitt 2,5 Stellen mit A15 unterstellt. Dazu gibt es je A15er dann 2-3 A13/14 Beamte des höheren Dienstes. Das Gros der A13 Stellen wird übrigens durch den gehobenen Dienst besetzt (hier Verhältnis zu A15 = 1:6).

Im Landesministerium sieht es dafür ganz anders aus, dort ist man als A13/A14 eher die Ausnahme, weil man dort nicht unmittelbar eingesetzt wird. Im hiesigen JM gibt es bspw. gerade einmal zwei Hand voll Stellen für A13-A15, weil das Gros der Arbeit durch abgeordnete Bedienstete erledigt wird. Dafür gibt es dann freilich für Referatsleiter A16/B2 insgesamt mehr Planstellen als für A13-15, für Abteilungsleiter dann B5/B6 und darüber nur Staatsekretär und Minister.
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