thh hat geschrieben:Der Nahbereichsempirie nach herrscht auch in BW an Sonderverwendungen kein (solcher) Mangel, dass jemand, der sehr gerne will, nicht könnte - so lange es nicht eine bestimmte (!) Sonderverwendung sein soll.
Laut
Personalentwicklungskonzept (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/dl/Personalentwicklungskonzept_Richter_Staatsanwalt.pdf automatisch entfernt) gibt es allerdings nur 130 Stellen, die für eine Sonderverwendung in Betracht kommen (nach meinem Verständnis inkl. Bundesgerichte). Ist das nicht ein bisschen wenig für >3.000 Richter und Staatsanwälte? Mir wurde nun jedenfalls von Bekannten mehrfach berichtet, dass sie auf die Anfrage, ob eine Sonderverwendung in Betracht komme, vertröstet wurden: "
Ist gerade nichts frei - jetzt sammeln Sie erst einmal 10 Jahre Berufserfahrung, dann sehen wir weiter" wurde einem beispielsweise nach der Probezeit gesagt.
thh hat geschrieben:Für eine Beförderung nach R2 ist nur eine - erfolgreiche - Erprobungsabordnung Voraussetzung, und die 6-9 Monate müssten machbar sein.
Ist das so? Das Personalentwicklungskonzept ist in dieser Hinsicht tatsächlich etwas schwammig. Dort wird die Sonderverwendung als Voraussetzung für eine Erprobung als "Leistungskriterium" genannt, es steht zwar in der Tat nicht, dass diese
zwingende Voraussetzung ist:
Personalentwicklungskonzept hat geschrieben:In Baden-Württemberg setzt die Mehrzahl der Beförderungen eine erfolgreiche Abordnung an ein Obergericht (mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit) oder eine Generalstaatsanwaltschaft voraus (sog. Erprobungsabordnung). [...] Die erfolgreiche Absolvierung von Sonderverwendungen wirkt sich ebenfalls positiv auf den Abordnungszeitpunkt aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Sonderverwendung ausüben, zeigen ein besonderes Maß an Leistungsbereitschaft und inhaltlicher sowie räumlicher Flexibilität. Sie sind beispielsweise regelmäßig bereit, sich in völlig neue Aufgabenfelder einzuarbeiten und/oder nehmen im Hinblick auf lange Anfahrtswege oder dienstlich veranlasste Umzüge nicht selten in erheblichem Umfang Einbußen in der Lebensführung in Kauf.
Gleichwohl berichten mir Freunde immer wieder, dass ohne Sonderverwendung auch Abordnungen äußerst selten seien. Wenn ich dich recht verstehe, hast du - jedenfalls im Hinblick auf R2 - konkret andere Erfahrungen?
Thandor79 hat geschrieben:Im Ergebnis sollte man mE mit A 13 planen, auf A 14 langfristig rechnen und alles andere außerhalb der Ministerien bzw. sehr wichtiger Behörden als eher außerplanmäßiges Ereignis betrachten.
Das stimmt möglicherweise für die Kommunalverwaltung - auch hier kenne ich Fälle, die noch nicht mal verbeamtet wurden. Jedenfalls für die Innenverwaltung BaWü trifft es jedoch nicht zu. Ich kenne hier zahlreiche Verwaltungsjuristen und darunter keinen einzigen, der nicht spätestens nach 4-5 Jahren A14 war. Für A15 sind die meisten Bekannten noch nicht lange genug dabei aber diejenigen, die ich mit >8-10 Jahren Verwaltungserfahrung kenne, haben alle A15. Zugegeben: Die meisten unter letzteren waren zumindest vorübergehend für eine Station beim Ministerium. Es sind/waren aber auch zwei "nur" beim RP. Es gibt aber ohnehin keine Juristen in der Innenverwaltung, die ihre Karriere ausschließlich am LRA verbringen, sodass jeder die Chance bekommt zumindest auch mal am RP tätig zu sein.
Und man darf nicht vergessen, dass "Leiter Rechtsamt" keineswegs die höchste für einen Juristen erreichbare Position ist. In der Verwaltung sind zahlreiche Positionen mit Juristen besetzt, die sehr unjurisitisch sind. Auch an den Landratsämtern sind die meisten Dezernentenstellen A15-Positionen und viele mit Juristen besetzt. Dabei es ist wahrlich kein Hexenwerk, hier Dezernent zu werden, teilweise machen das sogar Berufsanfänger (dann natürlich zunächst als A13). Meine Nahbereichsempirie deckt sich daher mit Levis Einschätzung.