Tibor hat geschrieben:Dieses Motiv ist zumindest bei Quereinsteigern, die sich bereits x Jahre als Anwalt in einem Teilrechtsgebiet spezialisiert haben, völlig unsinnig und unverständlich. Ich kenne mindestens zwei Anwälte, die genau deshalb nicht in den Staatsdienst wechseln wollen; sie haben einfach keinerlei Interesse nach > 5 Jahren Berufspraxis nochmals von Null in bisher unbekannten Rechtsgebieten eingesetzt zu werden. Der Sinn dessen erschließt sich mir auch nur, wenn man Richter direkt nach dem AssEx einstellt. Hier wäre die Jusitzverwaltung gut beraten, auch mal Spezialisten einzustellen und auf ihrer Lieblingsspielwiese zu erproben und zu ernennen.
Das wäre vielleicht nicht verkehrt, entspricht aber eben nicht dem üblichen Anforderungsprofil des vielseitig verwendbaren (!) Juristen, der sich in verschiedenen Verwendungen bewährt. Darüber kann man ebenfalls geteilter Meinung sein; ich bin durchaus der Auffassung, dass es auch einen Wert an sich darstellt, langjährig erfahrene Praktiker zu haben, und der "Chef", der alles mal 2-3 Jahre gemacht hat, aber nie etwas richtig vertieft, vielleicht gar nicht das Optimum darstellt.
Man muss aber jedenfalls berücksichtigen, dass nicht die Justizverwaltung, sondern das Präsidium des Gerichts für den Geschäftsverteilungsplan zuständig ist, so dass es gar nicht möglich ist, jemandem zu garantieren, dass er sich nur mit seinem Lieblingsthema beschäftigt. Wer bspw. nur Baurecht kann und will, würde zu einem echten Problemfall, wenn er dann auch oder sogar stattdessen Bankrecht machen muss. Von einem Wechsel ins Straf- oder Familienrecht - oder der Beförderungsrelevanz einer Übernahme ganz verschiedener Aufgaben - gar nicht zu reden. Und das muss nicht einmal böser Wille sein, sondern kann sich schlicht aus Sachzwängen ergeben, wenn in der Kammer für Banksachen Vakanzen auftreten, so dass irgendjemand eben wechseln muss.