Das ist ganz einfach: Die Rechtsgrundlage ist § 11 I 2 JAG NRW - dieselbe Norm, mit der ich z.B. auch das IfSG zum Prüfungsgegenstand machen kann.dlutsche hat geschrieben:Davon bin ich auch stets ausgegangen, frage mich aber nun, auf welcher Rechtsgrundlage Prüfungsfragen in Bezug auf AG gestützt werden könnten!? § 11 JAG NRW erwähnt nicht in einem Wort das Aktiengesetz; auch eine konkludente Verweisung erschließt sich mir nicht.
Bei der AG kann man durchaus erwarten, dass jemand die Vorschriften über die Vertretung findet, aber z.B. auch über die Rechtsfähigkeit (§ 1 I 1 AktG) und ggf. die vorgesehenen Entscheidungs-/Kontrollgremien. Wenn man mit Gesetzestexten halbwegs arbeiten kann, klappt das in der Klausur in der Regel auch dann, wenn man gar keine Ahnung hat. Es ist dennoch sinnvoll und für manche Leute auch notwendig, sich diese Grundzüge vorher mal angeschaut zu haben, und Aktiengesellschaften, die in Klausuren im Zivil- oder Verwaltungsrecht auftreten können, gibt es in der Realität nun zuhauf. Deswegen ist es schon recht sinnvoll, das vielleicht nicht ganz so zu behandeln wie die Genossenschaft, die ebenfalls nach § 11 I 2 JAG NRW mal auftauchen könnte.