Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Honigkuchenpferd
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

dlutsche hat geschrieben:Davon bin ich auch stets ausgegangen, frage mich aber nun, auf welcher Rechtsgrundlage Prüfungsfragen in Bezug auf AG gestützt werden könnten!? § 11 JAG NRW erwähnt nicht in einem Wort das Aktiengesetz; auch eine konkludente Verweisung erschließt sich mir nicht. :-k
Das ist ganz einfach: Die Rechtsgrundlage ist § 11 I 2 JAG NRW - dieselbe Norm, mit der ich z.B. auch das IfSG zum Prüfungsgegenstand machen kann.

Bei der AG kann man durchaus erwarten, dass jemand die Vorschriften über die Vertretung findet, aber z.B. auch über die Rechtsfähigkeit (§ 1 I 1 AktG) und ggf. die vorgesehenen Entscheidungs-/Kontrollgremien. Wenn man mit Gesetzestexten halbwegs arbeiten kann, klappt das in der Klausur in der Regel auch dann, wenn man gar keine Ahnung hat. Es ist dennoch sinnvoll und für manche Leute auch notwendig, sich diese Grundzüge vorher mal angeschaut zu haben, und Aktiengesellschaften, die in Klausuren im Zivil- oder Verwaltungsrecht auftreten können, gibt es in der Realität nun zuhauf. Deswegen ist es schon recht sinnvoll, das vielleicht nicht ganz so zu behandeln wie die Genossenschaft, die ebenfalls nach § 11 I 2 JAG NRW mal auftauchen könnte.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von UltimaSpes »

Kurze Frage zur mündlichen Prüfung:

Habt ihr in eurer mündlichen Prüfung eure Gesetze aus der schriftlichen verwendet?
Wenn ja, waren die ja ein paar Monate veraltet, außer ihr hattet die Ergänzungslieferung.

Ich stehe nämlich vor der Frage, ob ich mir für die mündliche Prüfung nochmal neue Gesetze kaufen soll, da ja in letzter Zeit - vor allem im StGB und der StPO - sich doch ein bisschen was geändert hat.
Aber nochmal 80 Euro ausgeben, wäre halt schon heftig. ;-)
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Welches Bundesland? In manchen werden die Gesetze in der mündlichen Prüfung gestellt.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von i live in tokyo »

Also in Sachsen habe ich im 1. Examen die aus meinen schriftlichen Prüfungen genommen.
Hier in NRW (im 2.) kriegt man die gestellt.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von UltimaSpes »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Welches Bundesland? In manchen werden die Gesetze in der mündlichen Prüfung gestellt.
Berlin/Brandenburg. Wir kriegen sie hier nicht gestellt.

Hinweis lautet wie folgt:
"In der mündlichen Prüfung sind die am Tag der mündlichen Prüfung aktuellen Auflagen bzw. Ergänzungslieferungen zu verwenden.

Die Verwendung anderer Auflagen/Ergänzungslieferungen in den Prüfungen ist zugelassen, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko."
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Mit veralteten Auflagen würde ich unter diesen Umständen nicht arbeiten. Ohne das jetzt propagieren zu wollen, kannst du über die "Widerrufslösung" nachdenken (= mit Widerrufsrecht kaufen, für die mündliche Prüfung nutzen, umgehend danach zurückschicken).
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

UltimaSpes hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Welches Bundesland? In manchen werden die Gesetze in der mündlichen Prüfung gestellt.
Berlin/Brandenburg. Wir kriegen sie hier nicht gestellt.

Hinweis lautet wie folgt:
"In der mündlichen Prüfung sind die am Tag der mündlichen Prüfung aktuellen Auflagen bzw. Ergänzungslieferungen zu verwenden.

Die Verwendung anderer Auflagen/Ergänzungslieferungen in den Prüfungen ist zugelassen, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko."
Ja. Wobei es das Geheimnis des GJPA bleibt, wie man es schaffen soll, die tagesaktuelle Ergänzungslieferung nachzusortieren, wenn man bereits um 7:45 Uhr da sein soll. Ich bin dann nach dem Motto "No Risk, no Fun" verfahren.

Aber alles was zu Beginn des Prüfungsmonats erschienen ist, würde ich aus purem Eigeninteresse zur Prüfung mitbringen.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Falls man den Hinweis allzu wörtlich nimmt, kann man sich, vermute ich, sogar noch Probleme einhandeln, weil man unter Umständen der Aufgabe voraus ist.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Nun ja, nachdem der Wortlaut der Hilfsmittelverordnung höchst eindeutig ist, dürfte die Prüfungsanfechtung ein Selbstläufer sein, wenn man mit dem Gesetzesstand vom Vortag "zu aktuell" war. M. E. eine höchst unsinnige Regelung; der am Ersten des Prüfungsmonats verfügbare Stand wäre für alle Seiten deutlich praktikabler.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:
UltimaSpes hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Welches Bundesland? In manchen werden die Gesetze in der mündlichen Prüfung gestellt.
Berlin/Brandenburg. Wir kriegen sie hier nicht gestellt.

Hinweis lautet wie folgt:
"In der mündlichen Prüfung sind die am Tag der mündlichen Prüfung aktuellen Auflagen bzw. Ergänzungslieferungen zu verwenden.

Die Verwendung anderer Auflagen/Ergänzungslieferungen in den Prüfungen ist zugelassen, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko."
Ja. Wobei es das Geheimnis des GJPA bleibt, wie man es schaffen soll, die tagesaktuelle Ergänzungslieferung nachzusortieren, wenn man bereits um 7:45 Uhr da sein soll. Ich bin dann nach dem Motto "No Risk, no Fun" verfahren.

Aber alles was zu Beginn des Prüfungsmonats erschienen ist, würde ich aus purem Eigeninteresse zur Prüfung mitbringen.
Die Formulierung ist sicherlich ungünstig, aber um ein praktisch relevantes Problem handelt es sich doch wohl kaum.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von UltimaSpes »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Mit veralteten Auflagen würde ich unter diesen Umständen nicht arbeiten. Ohne das jetzt propagieren zu wollen, kannst du über die "Widerrufslösung" nachdenken (= mit Widerrufsrecht kaufen, für die mündliche Prüfung nutzen, umgehend danach zurückschicken).

Danke, daran habe ich auch schon gedacht, und dann werde ich das wohl auch so machen. Sonst verarme ich ja noch aufgrund der ganzen Gesetze, die ich mir immer wieder (auch im Hinblick auf den Verbesserungsversuch) neu kaufen muss. ;)

Ich finde die Formulierung auch nicht gut, weiß nicht, was die sich dabei gedacht haben.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Suchender_ hat geschrieben: Die Formulierung ist sicherlich ungünstig, aber um ein praktisch relevantes Problem handelt es sich doch wohl kaum.
Ehrlich gesagt wünsche ich keinem, in der Prüfungsgruppe zu sitzen, in der es auf einmal doch ein praktisch relevantes Problem ist. Und ich fand es schlichtweg höchst ungünstig, bis wenige Tage vor der mündlichen Prüfung schauen zu müssen, ob die EL jetzt doch schon im Handel verfügbar ist oder nicht, weil es ja nach der Prüfungsordnung mein Problem gewesen wäre, wenn sie noch in der Vorwoche erschienen wäre. Die Prüfungsanfechtung mit "es ist mir nicht zumutbar am Tag vor der mündlichen Prüfung in den Buchladen zu fahren und eine erst ab diesem Tag verfügbare EL nachzusortieren" hätte ich allerdings riskiert.

@UltimaSpes: Sind denn überhaupt schon neue Landesgesetze erschienen? Im Übrigen bietet sich ja ggf. mit mehreren vertrauenswürdigen Personen eine Gruppenlösung an? Und wenn ohnehin noch ein Verbesserungsversuch (und Ref) ansteht, würde ich wirklich einen neuen Satz Gesetzestexte mit Ergänzungslieferungen empfehlen; sooo teuer ist das dann nicht; kannst ja im Zweifelsfall pünktlich nach einem Jahr kündigen.
Zuletzt geändert von julée am Dienstag 1. August 2017, 23:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Ara »

Da ist das GPA ja richtig human
Hinsichtlich der Loseblattsammlungen gilt, dass Ergänzungslieferungen, die später als
zwei Monate vor dem ersten Klausurtage erscheinen (im Buchhandel erhältlich sind), nicht
mehr einzusortieren sind.

Die Gesetzessammlungen dürfen auch in der mündlichen Prüfung den Stand aufweisen, den
sie bereits bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten hatten. Ergänzungslieferungen, die nach
der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten erscheinen, müssen deshalb zur mündlichen Prüfung
nicht einsortiert werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben: Die Formulierung ist sicherlich ungünstig, aber um ein praktisch relevantes Problem handelt es sich doch wohl kaum.
Ehrlich gesagt wünsche ich keinem, in der Prüfungsgruppe zu sitzen, in der es auf einmal doch ein praktisch relevantes Problem ist. Und ich fand es schlichtweg höchst ungünstig, bis wenige Tage vor der mündlichen Prüfung schauen zu müssen, ob die EL jetzt doch schon im Handel verfügbar ist oder nicht, weil es ja nach der Prüfungsordnung mein Problem gewesen wäre, wenn sie noch in der Vorwoche erschienen wäre. Die Prüfungsanfechtung mit "es ist mir nicht zumutbar am Tag vor der mündlichen Prüfung in den Buchladen zu fahren und eine erst ab diesem Tag verfügbare EL nachzusortieren" hätte ich allerdings riskiert.

@UltimaSpes: Sind denn überhaupt schon neue Landesgesetze erschienen? Im Übrigen bietet sich ja ggf. mit mehreren vertrauenswürdigen Personen eine Gruppenlösung an? Und wenn ohnehin noch ein Verbesserungsversuch (und Ref) ansteht, würde ich wirklich einen neuen Satz Gesetzestexte mit Ergänzungslieferungen empfehlen; sooo teuer ist das dann nicht; kannst ja im Zweifelsfall pünktlich nach einem Jahr kündigen.
Naja, das "Problem" tritt ja nur dann praktisch zutage, wenn:

1. überhaupt eine EL in dem Zeitraum erscheint.
2. Die EL von Relevanz für die Prüfung ist, was zunächst voraussetzt, dass der Prüfer überhaupt so "aktuell" prüft (dann müssen seine Gesetze ja auch diesen Stand haben).
3. Der Prüfer sich dann auch noch uneinsichtig ggü. dem genannten Problem zeigt.

Das halte ich in der Kombination für äußerst unwahrscheinlich. Dass überhaupt derartig aktuelle Gesetze anhand des Normtextes genau geprüft werden (und nicht nur allgemein darüber philosophiert wird), halte ich allenfalls bei überragend wichtigen Änderungen für denkbar. Dann sollte man sich diese aber ungeachtet der EL einmal kurz angesehen haben.

Wenn man also bzgl. der wichtigen Gesetzgebungsprojekte halbwegs auf dem laufenden Stand ist und ein sinnvolles "cut off"-Datum wählt, wie etwa 2-5 Tage vor der Prüfung, dann mag man zwar nach dem Wortlaut der Norm nicht gegen alles gefeit sein, ernsthaft Sorgen machen muss man sich mE aber wohl kaum.
julée
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle

Beitrag von julée »

Dass irgendetwas unwahrscheinlich ist, ist m. E. kein Argument dafür, an einer Regelung festzuhalten, die bereits etwas praktisch Unmögliches verlangt und es das Problem des Kandidaten sein lässt, ob der Prüfer vom gleichen Gesetzesstand ausgeht. Ich gebe zu bedenken, dass der Prüfer im Zweifelsfall nicht in den Schönfelder bzw. Sartorius schaut, sondern mit den Nomostexten arbeitet, die zu anderen Zeitpunkten erscheinen, bzw. sich die Normen tagesaktuell online anschaut. Das wären alles höchst vermeidbare Probleme und es täte keinem (außer vielleicht dem Beck-Verlag) weh, wenn man einen genau bestimmten Stand vor Beginn der mündlichen Prüfungen forderte.
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