Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Mit 16 Uhr ab und an Feierabend ist aber ein Vollzeitjob kompatibel. Man muss dann nur zeitiger anfangen; gerade in der Justiz gibt es ja nicht zwingende 9-5 an fünf Tagen. Es bricht sich kein Präsident oder LOStA einen ab, wenn paar Kollegen an 2-3 Tagen die Woche nur von 8-16 Uhr vor Ort sind und nach Abzug der Pausen eben nur 7,5h geschafft haben, wenn sie anderntags dafür "nacharbeiten".
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julée
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Mit 16 Uhr ab und an Feierabend ist aber ein Vollzeitjob kompatibel. Man muss dann nur zeitiger anfangen; gerade in der Justiz gibt es ja nicht zwingende 9-5 an fünf Tagen. Es bricht sich kein Präsident oder LOStA einen ab, wenn paar Kollegen an 2-3 Tagen die Woche nur von 8-16 Uhr vor Ort sind und nach Abzug der Pausen eben nur 7,5h geschafft haben, wenn sie anderntags dafür "nacharbeiten".
Das Verlangen war aber nicht nur gelegentlich oder an einigen Tagen pro Woche, um 16 Uhr Feierabend machen zu können, sondern die generelle Erwartungshaltung (ohne das gleichzeitige Angebot eines vorverlegten Arbeitsbeginns) - und zwar als Assessor im ersten Jahr. Die Antwort war auch nur: "Ich glaube nicht, aber solange ich Ihr Büro noch betreten kann, ist mir das ziemlich egal."
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sai
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Ryze hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, warum manche Gerichte dazu übergegangen sind und schlicht keine oder deutlich weniger Frauen einstellen.
Seit wann stellen Gerichte Richter ein (sofern damit nun nicht die landesspezifische Bewerbung über ein OLG gemeint sein soll)? Richtig ist zwar, dass die Justizministerien - je nach Bundesland in unterschiedlichem Ausmaß - versuchen, gezielt Männer zur Bewerbung zu ermuntern (gezielte Ansprache während dem Ref, Hinweise in Stellenausschreibungen, Anschreiben nach dem 2. Staatsexamen). Durch den Richterwahlausschuss gehen jedenfalls hierzulande letztlich aber nach wie vor sehr viel mehr Frauen als Männer; anders könnten die - ohnehin schon abgesenkten - Notenanforderungen auch bei Weitem nicht aufrecht erhalten werden. Ein anderes Ergebnis (Nichteinstellung/Einstellung von weniger Frauen durch Bevorzugung von männlichen Bewerbern mit schlechteren Noten) kann durch ein förmliches Auswahlverfahren auch nicht nach Belieben herbeigeführt werden, ohne die absehbare Folge einer Klage zu provozieren. Auch wenn das Problem der schwierigeren Personalplanung durch einen höheren Frauenanteil im Justizdienst nicht verkannt wird, ist mir bisher jedenfalls nicht zu Ohren gekommen, dass sich die Verwaltung eines Gerichts offen gegen (ohnehin einseitig erfolgende) Zuweisungen des Ministeriums gestellt hätte, zumal die Sinnhaftigkeit der Maßnahme bei offensichtlich bestehendem Personalbedarf - gelinde gesagt - fragwürdig wäre.

Jedenfalls in der hiesigen Einstellungsstatistik hat sich die Geschlechterverteilung durch das gezielte Anschreiben von lange zurückliegenden männlichen Bewerbern, die die erforderliche Notengrenze zu Zeiten der Bewerbung nicht erfüllt haben und daher zurückgestellt wurden, lediglich in einem Halbjahr die Waage gehalten. In den folgenden Richterwahlausschüssen wurden - wie zuvor - wieder deutlich mehr Frauen benannt und letztlich eingestellt. Ist das in deinem Bundesland anders oder worauf gründet sich diese Annahme?
Jedenfalls hier gibt es keinen Richterwahlausschuss, sondern eine Auswahlkommission. Da sitzen Präsident LG 1-3 und die Gleichstellungsbeauftragte. Da ist klar, wer faktisch einstellt.

Bei mir am VG war es sogar noch offensichtlicher: Bewerbung mit Ortswunsch, Gespräch dort mit Präsident und Vize, anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
Nehmen sie einen eigentlich auch, wenn man nur eines der beiden Kriterien erfüllt? :D
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

:lmao:
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Einwendungsduschgriff
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

sai hat geschrieben:Bei mir am VG war es sogar noch offensichtlicher: Bewerbung mit Ortswunsch, Gespräch dort mit Präsident und Vize, anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
[/quote]
Was bringt das? Hier: Bewerbung beim Justizministerium, Gespräch mit dem Personalreferenten. Vorzusage, dann Gesundheitsprüfung. Dann Einstellungszusage.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Samstag 5. August 2017, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Spencer hat geschrieben:
anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
Nehmen sie einen eigentlich auch, wenn man nur eines der beiden Kriterien erfüllt? :D
Steilvorlage: für Dich und mich doch irrelevant.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Spencer
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Spencer »

:lmao:

Sorry sai, den konnte ich einfach nicht liegen lassen ;)
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Tibor
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Tibor »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Bei mir am VG war es sogar noch offensichtlicher: Bewerbung mit Ortswunsch, Gespräch dort mit Präsident und Vize, anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
Was bringt das? Hier: Bewerbung beim Justizministerium, Gespräch mit dem Personalreferenten. Vorzusage, dann Gesundheitsprüfung. Dann Einstellungszusage.[/quote]

Wohl dem, der nicht schon als Proberichter durch den RWA muss, da kann das ganze schon man 6-9 Monate dauern.
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sai
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von sai »

Spencer hat geschrieben:
anschließend noch kurz zum OVG für den [Wort wollen wir hier nicht hören]- und Idiotentest.
Nehmen sie einen eigentlich auch, wenn man nur eines der beiden Kriterien erfüllt? :D
Ich hab Glück gehabt: beim OVG meinten sie, ich sei zwar ein bisschen blöd, aber das würde mich so liebenswert machen ;)
Kipp
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kipp »

Ich hole meinen alten Thread mal wieder hoch, da ich kürzlich meine schriftlichen Examensergebnisse erhalten habe. Was soll ich sagen, der Schock sitzt tief, leider nur 5 Punkte im Schriftlichen im Freischuss.Habe mündlich eine nette Prüfungskommission erwischt aber mehr als 6 Punkte ingesamt traue ich mir aufgrund der Gewichtung in Bayern nicht zu. Selbst ein ganzer Punkt dürfte schon unrealistisch sein. Mit dem Schwerpunkt lande ich dann wohl bei insgesamt 7 Punkten in der ersten juristischen Prüfung. Zwar nehme ich den Verbesserungsversuch wahr jedoch ist es natürlich unwahrscheinlich, dass ich mich exorbitant verbessere.
Nun ist meine Angst, dass sich bei nahezu gleichbleibendem Verbesserungsversuch schon sehr viele Türen hinsichtlich des späteren Berufseinstiegs schließen werden. Wäre die schlechte Note aus dem ersten Examen theoretisch ( praktisch natürlich unwahrscheinlich) mit einem besseren zweiten Examen auszugleichen? Was für eine Note bräuchte ich hier erfahrungsgemäß im zweiten Examen?
Ich habe wirklich Angst als Einzelanwalt auf Hartz 4 Niveau zu vegetieren. ::oops:
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Trente Steele82
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Trente Steele82 »

Unterstellt du kommst mit allem auf 7P, wo ist denn da jetzt der Weltuntergang?
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Kipp
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Kipp »

Bei den 6 Punkten im Staatsteil schätze ich?
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famulus
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Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von famulus »

Dann hast du dir im Freischuss ein befriedigendes Staatsexamen gesichert und kannst mit dieser Gewissheit beruhigt im Verbesserungsversuch angreifen? Verstehe auch das Problem nicht. Es gibt nicht wenige, die endgültig durchrasseln.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Gelöschter Nutzer

Re: Zukünftige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wäre die schlechte Note aus dem ersten Examen theoretisch ( praktisch natürlich unwahrscheinlich) mit einem besseren zweiten Examen auszugleichen?
Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Es gibt genügend Bundesländer, die für die Einstellung zum höheren Justizdienst ausschließlich auf die Note im 2. Examen unterstellen. Auch wenn es dir gerade so vorkommt, als möge deine ganze Welt untergehen - dem ist nicht so, atme tief durch, und konzentrier' dich darauf, in der Mündlichen das Maximum rauszuholen. Danach sieht man weiter... ;)
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