Gerichtliche Verfügung ignorieren

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joee78
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Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

Wieder so ein bizarrer Konfliktfall: Gericht hat fehlerhaften KFB erlassen und diesen nun mittels eines neuen Beschlusses berichtigt. Ich wurde jetzt aufgefordert, den fehlerhaften KFB zurückzuschicken. Mandantschaft hat mir jedoch untersagt, den KFB zurückzuschicken. Heute wurde ich vom Gericht "letztmalig" zur Rücksendung aufgefordert. Ich habe vor, die Aufforderung zu ignorieren.

Darf ich das?
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joee78
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

Zu kompliziert?

Dann werde ich abwarten und berichten, ob ich Rechtsgeschichte schreibe wie der Anwalt, der sich weigerte, das EB zurückzuschicken oder ob ich meine Zulassung verliere. :drinking:
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j_laurentius
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von j_laurentius »

Was ich nicht verstehe: Was hast Du bzw. was hat der Mandant davon, wenn Du den fehlerhaften KFB nicht ans Gericht zurückreichst? Die Vollstreckung aus einem solchen KFB wird ja wohl kaum möglich sein.
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Tibor
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von Tibor »

Er investiert lieber Minuten und Stunden in die Recherche zur Frage, ob er zur Rücksendung verpflichtet ist, weil er das Porto von 70 Cent scheut?
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thh
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von thh »

j_laurentius hat geschrieben:Was ich nicht verstehe: Was hast Du bzw. was hat der Mandant davon, wenn Du den fehlerhaften KFB nicht ans Gericht zurückreichst? Die Vollstreckung aus einem solchen KFB wird ja wohl kaum möglich sein.
Natürlich ist das möglich, so lange der KFB in der Welt ist. Deshalb fordert das Gericht ihn ja auch zurück, nehme ich an.
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j_laurentius
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von j_laurentius »

Ja, aber der Schuldner könnte sich gegen eine solche Vollstreckung doch wehren und ich denke mal, ein Vollstreckungsversuch aus dem fehlerhaften KFB dürfte auch strafrechtlich relevant sein.

(Alles ohne nähere juristische Prüfung, ich wollte nur verstehen, wo das Problem des Threaderöffners eigentlich liegt...)
joee78
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

Mein Problem liegt darin, dass ich als Anwalt an das Mandantenbegehr gebunden bin - er hat mir halt untersagt das zurückzuschicken. Gleichzeitig bin ich "Organ der Rechtspflege" und ignoriere eine gerichtliche Verfügung.
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thh
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von thh »

j_laurentius hat geschrieben:Ja, aber der Schuldner könnte sich gegen eine solche Vollstreckung doch wehren und ich denke mal, ein Vollstreckungsversuch aus dem fehlerhaften KFB dürfte auch strafrechtlich relevant sein.
Sicher, man darf daraus nicht vollstrecken, und es ist auch nicht sehr sinnvoll - aber das schließt ja nicht aus, dass man es kann, und dass der Mandant das vielleicht sogar wünscht.
joee78 hat geschrieben:Mein Problem liegt darin, dass ich als Anwalt an das Mandantenbegehr gebunden bin - er hat mir halt untersagt das zurückzuschicken. Gleichzeitig bin ich "Organ der Rechtspflege" und ignoriere eine gerichtliche Verfügung.
Seit wann bist Du als Anwalt an Weisungen oder auch nur ein Begehren Deines Mandanten gebunden, und das auch noch unabhängig von der Rechtslage (d.h. der Rechtmäßigkeit des begehrten Vorgehens)?
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

Ich sehe es so: Wenn keine gesetzliche Normierung zur Zurücksendung des falschen KFB existiert, bin ich an die Weisungen des Mandanten gebunden, da ich sonst Parteiverrat, § 356 StGB, begehe.
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das dürfte eine anfechtbare Rechtsansicht sein. Als Rechtsanwalt bist du auch ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Der Mandat mag noch so absurde Wünsche an dich herantragen: Die Rücksendung des (fehlerhaften) KFB auf ausdrückliche Anforderung des Gerichts ist wohl kaum "pflichtwidrig".

Für die Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, würde ich das hingegen nicht ohne weiteres unterschreiben.

Welches legitime Interesse soll der Mandant denn überhaupt haben, den fehlerhaften KFB zu behalten?
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

thh hat geschrieben:Seit wann bist Du als Anwalt an Weisungen oder auch nur ein Begehren Deines Mandanten gebunden ... ?
Seit ich Anwalt bin.

http://www.wn.de/Muenster/2851974-Geric ... verurteilt
Der münsterische Anwalt zeigt sich weiterhin überzeugt, dass er mit dem angestrebten Vergleich das Beste für alle seinen Mandanten habe erreichen können. Der Richter sieht das anders. „Es ist nun mal der Mandant, der die Prozessziele festlegt.“
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Vorkriegsjugend
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Prozessziel ist aber nicht mit jeder Weisungserfüllung gleichzusetzen, zumal das zurückhalten eines falschen Kfbs gar kein Prozessziel sein kann.
Herr Schraeg
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von Herr Schraeg »

joee78 hat Recht: In seiner Konstellation ist die Strafbarkeit wegen Parteiverrats ein reales Risiko - falls er neben der Vertretung seines Mandanten auch noch ein Mandatsverhältnis mit dem Gegner oder dem Gericht unterhält. Irgendwie bezweifele ich aber, dass sich das Gericht in Fragen der Kostenfestsetzung entgeltlich von einem Anwalt beraten lässt.

Der zitierte Fall des Parteiverrats des Anwalts in Münster betraf die Vertretung von mehreren Mandanten, von denen einige einen Vergleich schliessen wollten und einige nicht, also die klassische Vertretung verschiedener Mandanten mit widerstreitenden Interessen. Das ist aber bei joee78 ganz offensichtlich nicht der Fall.
Herr Anwalt
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von Herr Anwalt »

Ich verstehe das alles nicht. Think out of the box. Verantwortung abgeben.
Die praktische Lösung liegt auf der Hand. Mandant soll sich den KFB abholen und quittieren, dass er diesen nicht übersenden will.
Gericht schreiben: Mein Mandant will den KFB nicht übersenden.

Kommt er nicht und holt nichts ab. Mandatsverhältnis beenden, Gründe mitteilen, Abrechnen und den KFB samt seinen Unterlagen an Mandanten senden.

Wichtig is doch nur die Dokumentation, dass es auf den Mandantenwunsch gewachsen ist.
Das dürfte der Ausgang aus der Pflichtenkollision sein.
joee78
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Re: Gerichtliche Verfügung ignorieren

Beitrag von joee78 »

Endlich jemand, der das gleiche anwaltliche Berufsverständnis hat wie ich! Exakt so hab ichs gemacht. Den fehlerhaften KFB vom Mandanten mit den Worten abzeichnen lassen

Nicht ans Gericht zurücksenden! Berlin, ....... Unterschrift Mandant

Das hab ich zu meinen Akten genommen. Falls das Gericht jetzt Zwangsmaßnahmen gegen mich ergreift, werde ich eine Kopie dieses Schreibens übersenden.
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