Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Moderator: Verwaltung
Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Na, immerhin habe ich es geschafft, Dir einen Beitrag über 5 Wörter zu entlocken. Das ist eine Meisterleistung! Lass Flanke selbst antworten und bevormunde ihn nicht.
- famulus
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ja, Mutter.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
famulus hat geschrieben:Am Ende lockst du noch hlubenow hier rein.
Immer wieder eine Freude, wenn sich Famulus die Ehre gibt mal wieder was zu postenfamulus hat geschrieben:Ja, Mutter.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Immerhin wurde ich jetzt ungewollt noch ganz spät selbst Mutter, nachdem ich die Kinder meiner Schwester großzog. Nur will ich jetzt eigentlich keine Kinder mehr. Abschieben?
- Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5.1_cid361
Ein hartnäckiger Geselle, diesmal scheint er aber immerhin auf Beleidigungen verzichtet zu haben.
Ein hartnäckiger Geselle, diesmal scheint er aber immerhin auf Beleidigungen verzichtet zu haben.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ein würdiger Nachfolger von Knöllchen Horst
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Das BVerwG bleibt auch in der Hauptsache dabei:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=56
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... lage-eugh/
Vielleicht kommt jetzt mal ein bisschen Recht in diese Rundfunk-Geschichte
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Das ist doch wie immer: Jetzt meinen die GEZ-Kritiker wieder Oberwasser zu haben und am Ende zerplatzt mal wieder der große Traum vom Ende der GEZ. Finde es ziemlich lustig, wie sich Leute wegen den paar Kröten zum Affen machen können... Das LG Tübingen ist im Übrigen ein Sonderfall in Sachen GEZ und produziert da am laufenden Band etwas seltsame Argumentationen:Salisa hat geschrieben:https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... lage-eugh/
Vielleicht kommt jetzt mal ein bisschen Recht in diese Rundfunk-Geschichte
Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage http://www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht "Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=21332
Auch ein etwas lustiger Satz: So verstoße die Möglichkeit, ohne gerichtliche Beteiligung selbst Vollstreckungstitel gegen Schuldner zu schaffen, ebenfalls gegen das Gleichbehandlungsgebot.
- thh
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Nicht "das LG", sondern immer derselbe Einzelrichter. Jedesmal, wenn der BGH ihn aufhebt, (er)findet er eine neue Argumentation, inzwischen eine schräger als die andere.Amtsschimmel hat geschrieben:Das LG Tübingen ist im Übrigen ein Sonderfall in Sachen GEZ und produziert da am laufenden Band etwas seltsame Argumentationen:
(Und mit ein paar Wochen Verzug findet sie dann begeisterte Nachahmer bei denen, die ohnehin regelmäßig Rundfunkanstalten, Gerichtsvollzieher und wen auch sonst immer noch anzuzeigen pflegen.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Habe ich mittlerweile auch gesehen, dass es immer der gleiche Einzelrichter ist, dem der BGH angesichts seiner kreativen Rechtsauslegung schon objektive Willkür, offensichtliche Unvertretbarkeit und grobe Gesetzeswidrigkeit attestiert hat. Wird bei der GEZ-Boykott-Fraktion bestimmt wie ein Gott verehrt.thh hat geschrieben:Nicht "das LG", sondern immer derselbe Einzelrichter. Jedesmal, wenn der BGH ihn aufhebt, (er)findet er eine neue Argumentation, inzwischen eine schräger als die andere.Amtsschimmel hat geschrieben:Das LG Tübingen ist im Übrigen ein Sonderfall in Sachen GEZ und produziert da am laufenden Band etwas seltsame Argumentationen:
(Und mit ein paar Wochen Verzug findet sie dann begeisterte Nachahmer bei denen, die ohnehin regelmäßig Rundfunkanstalten, Gerichtsvollzieher und wen auch sonst immer noch anzuzeigen pflegen.)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
BGH ändert Rechtsprechung: Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh ... n-moeglich
Wenn das nicht nach einer Staatshaftungsrechtszusatzfrage im Examen schreit
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Interessant. Wenn man sich den konkreten Fall anschaut, dürfte das grds auch dem entsprechen, was die meisten Menschen für "billig" halten dürften. In Hessen kann auch tatsächlich bei präventiv-polizeilichen Maßnahmen, die zur Entschädigung verpflichten, ein Schmerzensgeld beansprucht werden (§ 65 II HSOG). Dennoch scheint mir die Argumentation, soweit sie dort mitgeteilt wird, nicht ganz unbedenklich. In zahlreichen anderen Ländern ist das nämlich nach wie vor nicht der Fall (so zB in NRW nach § 40 I OBG).
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