Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
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Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Kann jemand von von den aktuellen Einstellungsvoraussetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW berichten? Die Angaben der Homepage des OVG kenne ich... wie realistisch sind die Erfolgsaussichten bei der Kombination Vb im ersten Staatsexamen, Diss., LLM und befriedigend im zweiten Staatsexamen? Mir würden konkrete Erfahrunsberichte über erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Bewerbungen weiterhelfen! Vielen Dank!
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Kein Erfahrungsbericht, aber vielleicht ist diese Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage für dich interessant.NRW-111111 hat geschrieben:Kann jemand von von den aktuellen Einstellungsvoraussetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW berichten? Die Angaben der Homepage des OVG kenne ich... wie realistisch sind die Erfolgsaussichten bei der Kombination Vb im ersten Staatsexamen, Diss., LLM und befriedigend im zweiten Staatsexamen? Mir würden konkrete Erfahrungsberichte über erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Bewerbungen weiterhelfen! Vielen Dank!
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... -14519.pdf
Sie enthält die Einstellungszahlen für 2016. Kurz gefasst: Von insgesamt 30 Stellen im Bereich des OVG sind 3 mit Bewerbern besetzt worden, die im 2. Examen "befriedigend" abgeschnitten hatten (über 7,75 Punkte). Allerdings hatte es 31 Bewerber mit einem "befriedigend" über 7,75 Punkten sowie 4 weitere mit einem "befriedigend" unter/gleich 7,75 Punkten gegeben, bei insgesamt 106 Bewerbern.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Die spannende Frage dürfte allerdings sein, ob tatsächlich Kandidaten mit < 8,0 eingestellt worden sind oder ob die erfolgreichen Kandidaten nur ganz knapp am vb vorbeigeschrammt sind (oder möglicherweise die Kombination gut / befriedigend mitgebracht haben).Urs Blank hat geschrieben:Kurz gefasst: Von insgesamt 30 Stellen im Bereich des OVG sind 3 mit Bewerbern besetzt worden, die im 2. Examen "befriedigend" abgeschnitten hatten (über 7,75 Punkte).
Aber ich denke: Versuch macht klug, insbesondere weil nicht vorhersehbar ist, wie sich künftige Bewerberrunden zusammensetzen.
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- Urs Blank
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Zustimmung, wobei sich aus Anlage 4 ergeben dürfte, dass bei diesen drei Kandidaten ein überdurchschnittliches erstes Examen nicht vorlag.julée hat geschrieben:Die spannende Frage dürfte allerdings sein, ob tatsächlich Kandidaten mit < 8,0 eingestellt worden sind oder ob die erfolgreichen Kandidaten nur ganz knapp am vb vorbeigeschrammt sind (oder möglicherweise die Kombination gut / befriedigend mitgebracht haben).
Aber ich denke: Versuch macht klug, insbesondere weil nicht vorhersehbar ist, wie sich künftige Bewerberrunden zusammensetzen.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
So weit hatte ich in der Tabelle nicht mehr geschaut, wobei klärungsbedürftig wäre, was man in NRW für ein "überdurchschnittliches 1. Examen" hält.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Im Moment scheint dort die Notengrenze von 9,0 im 2. StEx zu wackeln. Zumindest, was die weniger attraktiven Standorte angeht (Minden, Arnsberg). Einen besseren Zeitpunkt für eine Bewerbung als jetzt ("Asylwelle") wird es wohl die nächsten Jahre nicht mehr geben. Ein VB im 1. StEx war auch schon zu früheren Zeiten kein Muss mehr. Die Zeiten des Doppel-Gut sind jedenfalls schon lange vorbei, falls es sie denn je gab.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
PS: Noch versucht man allerdings, die Asylwelle mittels Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten zu bewältigen. Nur wo selbst das nicht klappt (z.B. Minden), wird dem Vernehmen nach über die Absenkung der Notengrenze nachgedacht.
Darüber hinaus wird derzeit seitens des JM über die Schaffung zusätzlicher Richterstellen nachgedacht. Wenn das in nennenswertem Umfang geschehen sollte, wird das VB im 2. StEx m.E. nicht mehr zu halten sein, schon wegen der ganzen Altersabgänge.
http://www.wz.de/home/politik/nrw/zu-vi ... -1.2487367
Darüber hinaus wird derzeit seitens des JM über die Schaffung zusätzlicher Richterstellen nachgedacht. Wenn das in nennenswertem Umfang geschehen sollte, wird das VB im 2. StEx m.E. nicht mehr zu halten sein, schon wegen der ganzen Altersabgänge.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Ich bin selbst Verwaltungsrichter in NRW und kann berichten, dass die Notengrenze grds. nirgendwo wackelt, auch nicht in Minden und Arnsberg. Zumindest bislang ist auch dort das Prädikat im Zweiten noch ein Muss, wenn es nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder ähnliches aufgefangen werden kann.Spencer hat geschrieben:Im Moment scheint dort die Notengrenze von 9,0 im 2. StEx zu wackeln. Zumindest, was die weniger attraktiven Standorte angeht (Minden, Arnsberg). Einen besseren Zeitpunkt für eine Bewerbung als jetzt ("Asylwelle") wird es wohl die nächsten Jahre nicht mehr geben. Ein VB im 1. StEx war auch schon zu früheren Zeiten kein Muss mehr. Die Zeiten des Doppel-Gut sind jedenfalls schon lange vorbei, falls es sie denn je gab.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Naja, immerhin 10 % der eingestellten Proberichter 2016 hatten obiger Statistik zufolge eben kein Prädikat im Zweiten. Weiß nicht, wie man da sagen kann, die Notengrenze "wackele nicht".sai hat geschrieben:Ich bin selbst Verwaltungsrichter in NRW und kann berichten, dass die Notengrenze grds. nirgendwo wackelt, auch nicht in Minden und Arnsberg. Zumindest bislang ist auch dort das Prädikat im Zweiten noch ein Muss, wenn es nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder ähnliches aufgefangen werden kann.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Ich sagte ja auch nur, dass sie wackelt. D.h. sie gilt grds noch. Aber wenn an einigen Gerichten über einen längeren Zeitraum Stellen nicht mit VB-Leuten besetzt werden können, weil der Markt aufgrund der jüngsten Einstellungswellen leergefegt ist, liegt der Gedanke nicht fern, sich von der Einhaltung einer starren Notengrenze zu lösen. Dass das bereits in Einzelfällen geschehen ist, sieht man ja, vgl Urs Beitrag.
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Re: Einstellung Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW
Weil das nicht "reguläre" Einstellungen betrifft, sondern Leute mit einschlägiger Berufserfahrung. Für die gilt seit jeher eine abgesenkte Notenschwelle.Urs Blank hat geschrieben:Naja, immerhin 10 % der eingestellten Proberichter 2016 hatten obiger Statistik zufolge eben kein Prädikat im Zweiten. Weiß nicht, wie man da sagen kann, die Notengrenze "wackele nicht".sai hat geschrieben:Ich bin selbst Verwaltungsrichter in NRW und kann berichten, dass die Notengrenze grds. nirgendwo wackelt, auch nicht in Minden und Arnsberg. Zumindest bislang ist auch dort das Prädikat im Zweiten noch ein Muss, wenn es nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder ähnliches aufgefangen werden kann.