Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Das musst du mE falsch verstanden haben. Das hieße ja, dass CMS den Leuten mit 1. Examen und Prädikat für einen Vollzeitjob 1.000€ brutto monatlich bezahlen würde. Kann ich mir kaum vorstellen.
Wahrscheinlich haben sie gesagt, dass sie 200€ pro Tag zahlen. Das ist aber etwas anderes als ein Wochenarbeitstag.
Wahrscheinlich haben sie gesagt, dass sie 200€ pro Tag zahlen. Das ist aber etwas anderes als ein Wochenarbeitstag.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Siehe mein Beitrag oben.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Eben.JulezLaw hat geschrieben:Das musst du mE falsch verstanden haben. Das hieße ja, dass CMS den Leuten mit 1. Examen und Prädikat für einen Vollzeitjob 1.000€ brutto monatlich bezahlen würde. Kann ich mir kaum vorstellen.
Wahrscheinlich haben sie gesagt, dass sie 200€ pro Tag zahlen. Das ist aber etwas anderes als ein Wochenarbeitstag.
Wieder on-topic: Die Referendarsgehaltsübersicht für 2017 unter http://www.azur-online.de/geld (Verwaister Link automatisch entfernt) ist bekannt? da tauchen auch einige Kanzleien auf, die ich als Boutique bezeichnen würde.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Ja, die ist bekannt, danke. Die Kanzlei, die ich im Blick habe, taucht da leider nicht auf. Ich weiß nicht so recht, was ich verlangen soll oder kann. Bin in dem bestimmten Bereich schon recht versiert mit Veröffentlichungen, darunter auch eine recht bekannte. Weiß nicht, ob ich ins Gespräch mit der Vorstellung marschieren kann, dasselbe wie in einer GK zu verdienen. Mir fehlt dazu auch das Hintergrundwissen, inwiefern sich Boutiquen solche Gehälter überhaupt leisten könnten.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Du machst dir zu viele Gedanken. Ich kenne keinen Fall, in dem die Vergütung für Referendare "verhandelt" wurde. Die Kanzlei wird dir einen Betrag als "take it or leave it" nennen. Einen Vorschlag wirst du sicherlich nicht machen müssen.Praxiskommentar hat geschrieben:Ja, die ist bekannt, danke. Die Kanzlei, die ich im Blick habe, taucht da leider nicht auf. Ich weiß nicht so recht, was ich verlangen soll oder kann. Bin in dem bestimmten Bereich schon recht versiert mit Veröffentlichungen, darunter auch eine recht bekannte. Weiß nicht, ob ich ins Gespräch mit der Vorstellung marschieren kann, dasselbe wie in einer GK zu verdienen. Mir fehlt dazu auch das Hintergrundwissen, inwiefern sich Boutiquen solche Gehälter überhaupt leisten könnten.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Wobei ich sagen muss, dass ich in einer hiesigen Mittelstandskanzlei tatsächlich gefragt wurde, was ich mir für ein Gehalt als WissMit vorstelle. Damit hatte ich tatsächlich auch nicht gerechnet... Aber mit einer sehr schwammigen Antwort waren die zufrieden.
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Damals war ich noch nicht so dreist wie heute
Wobei ich dann ja letztlich in einer GK gelandet bin, die tatsächlich so viel gezahlt hat wie nach deiner Rechnung
Wobei ich dann ja letztlich in einer GK gelandet bin, die tatsächlich so viel gezahlt hat wie nach deiner Rechnung
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Wobei ich auch schon von Großkanzleien gehört habe, bei denen - nachdem der WissMit/Referendar ein höheren Gehalt gefordert hat - entsprechend mehr gezahlt wurde. Muss wohl nur entsprechend auftreten (an den Qualifikationen kann es, jedenfalls soweit ich es einschätzen kann, nicht gelegen haben).
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
"Dann gehe ich auch mit auf die Wiesn."Tibor hat geschrieben:"Das was Sie den letzten anderen Wimi gezahlt haben plus 20% und dann aufgerundet auf den nächsten glatten Hunderter."
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Was ich gelegentlich mitbekommen habe: Erhöhung in Höhe der regelmäßigen monatlichen Fahrtkosten, damit die Pendler auch anbeißen.halb eins hat geschrieben:Wobei ich auch schon von Großkanzleien gehört habe, bei denen - nachdem der WissMit/Referendar ein höheren Gehalt gefordert hat - entsprechend mehr gezahlt wurde. Muss wohl nur entsprechend auftreten (an den Qualifikationen kann es, jedenfalls soweit ich es einschätzen kann, nicht gelegen haben).
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Ich war ja nicht in München, es gab also nur die üblichen Get-together. Sonst wäre es auch teurer geworden - man verkauft sich ja nicht unter WertEinwendungsduschgriff hat geschrieben:"Dann gehe ich auch mit auf die Wiesn."Tibor hat geschrieben:"Das was Sie den letzten anderen Wimi gezahlt haben plus 20% und dann aufgerundet auf den nächsten glatten Hunderter."
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Du bist mir eine...
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Mal eine Rückmeldung: Ich musste tatsächlich verhandeln. Sie sind dann sogar um immerhin 50% raufgegangen mit ihrem Angebot. Das war aber immer noch so spektakulär zu wenig, dass ich abgelehnt habe - nicht mal Mindestlohn..
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Re: Vergütung Boutiquekanzlei in der Anwaltsstation (vs. GK)
Ernsthaft?Praxiskommentar hat geschrieben:Mal eine Rückmeldung: Ich musste tatsächlich verhandeln. Sie sind dann sogar um immerhin 50% raufgegangen mit ihrem Angebot. Das war aber immer noch so spektakulär zu wenig, dass ich abgelehnt habe - nicht mal Mindestlohn..
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