Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
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Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Hallo,
im bis 10/2010 geltenden Gesetz über Personalausweise bestimmte § 5 (1) Nr. 1, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich ... einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist"
Im ab 11/2010 geltenden Personalausweisgesetz bestimmt § 1 (1) S.1, dass "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet (sind), einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt (sind)". § 32 bestimmt, dass "Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt"
Heißt das jetzt, dass es auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ("Leichtfertigkeit") nicht mehr ankommt und damit auch nicht mehr auf "Wissen" oder "Wissen müssen"?
Ganz praktisch: Wenn man erst bei Vorlage des Ausweises (z.B. auf der Post) darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Ausweis abgelaufen ist, bis dahin aber ohne Wissen war, hat man dennoch bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen? Bislang setzte mein Verständnis einer Ordnungswidrigkeit zumindest Fahrlässigkeit voraus, die mir hier nur mit Mühe begründbar wäre, da es mir kaum zumutbar erscheint, das Ablaufdatum über 10 Jahre zu kontrollieren.
im bis 10/2010 geltenden Gesetz über Personalausweise bestimmte § 5 (1) Nr. 1, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer "vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich ... einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist"
Im ab 11/2010 geltenden Personalausweisgesetz bestimmt § 1 (1) S.1, dass "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet (sind), einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt (sind)". § 32 bestimmt, dass "Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt"
Heißt das jetzt, dass es auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ("Leichtfertigkeit") nicht mehr ankommt und damit auch nicht mehr auf "Wissen" oder "Wissen müssen"?
Ganz praktisch: Wenn man erst bei Vorlage des Ausweises (z.B. auf der Post) darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Ausweis abgelaufen ist, bis dahin aber ohne Wissen war, hat man dennoch bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen? Bislang setzte mein Verständnis einer Ordnungswidrigkeit zumindest Fahrlässigkeit voraus, die mir hier nur mit Mühe begründbar wäre, da es mir kaum zumutbar erscheint, das Ablaufdatum über 10 Jahre zu kontrollieren.
- Justitian
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Ja, nahezu unmöglich was der Staat hier verlangt!14Schnitzer hat geschrieben: da es mir kaum zumutbar erscheint, das Ablaufdatum über 10 Jahre zu kontrollieren.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
- Tibor
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
§ 10 OwiG?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Guter Hinweis. D.h., dann hätte ich genau falsch herum gedacht und es ist so: Da das Personalausweisgesetz nicht fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht ("vorsätzlich oder leichtfertig" steht nicht mehr im Personalausweisgesetz) gilt § 10 OwiG und damit "Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden".Tibor hat geschrieben:§ 10 OwiG?
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Ich kann es leider nicht erkennen: Ist das ein zustimmender oder ein ironischer Kommentar?Justitian hat geschrieben:Ja, nahezu unmöglich was der Staat hier verlangt!14Schnitzer hat geschrieben: da es mir kaum zumutbar erscheint, das Ablaufdatum über 10 Jahre zu kontrollieren.
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Ist das Thema damit eigentlich abgehakt oder weiß noch jemand etwas dazu beizutragen?
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
Das Thema ist abgehakt.14Schnitzer hat geschrieben:Ist das Thema damit eigentlich abgehakt oder weiß noch jemand etwas dazu beizutragen?
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Re: Ordnungswidrigkeit Nichtbesitz eines Personalausweises
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