Davon abgesehen, dass persönliche Attacken anders ausssehen: Es ist ein absolut typischer Diskussionsverlauf mit Levi: Er schreibt irgendwie leicht am eigentlichen Diskussionsthema vorbei, erntet daraufhin Widerspruch und behauptet drei Threadseiten später, er habe ja auch schließlich eine ganz andere Frage diskutieren wollen, weil die Frage, die alle anderen diskutieren, ja ersichtlich unerheblich wäre. Da geht es nicht darum, dass er keine Meinung haben darf oder dass sie mich nicht interessiert, aber es gestaltet Diskussionen eher unerquicklich, wenn einzelne Diskussionsteilnehmer erst am Ende der Diskussion erklären, was sie eigentlich diskutiert haben.Solar hat geschrieben:Ich finde die Schärfe der Angriffe gegen Levi (auch wenn ich ihm nicht zustimme) nicht angebracht. Er argumentiert sachlich und frei von persönlichen Attacken. Kein Anlass also, ihn hier persönlich zu attackieren.
Vb mit Schwerpunkt
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Re: Vb mit Schwerpunkt
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Ich meine, in NRW war es bei uns damals:Levi hat geschrieben:Wenn die mündliche Prüfung 40 Prozent ausmachte, zählt das aber nicht.Kasimir hat geschrieben:Hamburg (-)Tibor hat geschrieben:Außer wenn du - aus Sicht des Freistaats Bayern - in Hamburg examiniert wurdest oder ein Hausarbeitenexamen hattest. Hier wird zudem hinter vorgehaltener Hand erzählt, der oder die Kollegin habe in den 70ern ja nur die einstufige Juristenausbildung absolviert.Kasimir hat geschrieben:Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.
Hausarbeitenexamen (+), hätte aber zum Glück auch ohne Hausarbeit ein Prädikat
Vielleicht darf ich wirklich nochmal an die "Gute Alte Zeit" vor Einführung des SPB erinnern. Damals setzte sich in weiten Teilen Deutschlands (insb. NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) die Gesamtnote wie folgt zusammen:
Hausarbeit - 30 Prozent.
3 Klausuren - 30 Prozent
Mündliche Prüfung - 40 Prozent.
Ob die 70 Prozent (Hausarbeit + Mündliche Prüfung) tatsächlich intersubjektiv vergleichbar waren, möchte ich doch leicht anfragen.
Aber Kasimir hat völlig recht: Damals war ein Prädikat noch ein Prädikat (außer natürlich in Bayern
5 Klausuren (40%)
Hausarbeit (20%
Mündliche Prüfung (40%)
Heute gibt es ja trotz Schwerpunkt auch im staatlichen Teil eine mündliche Prüfung.
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass ein richtiges Prädikat nur ein solches ist, dass in sämtlichen Einzelleistungen ein Prädikat ist. Wer sich nur durch Schwerpunkt, Hausarbeit oder mündliche Prüfung über die magische Grenze rettet, hat kein richtiges Prädikat.
Noten sind ohnehin immer eine Frage der Perspektive. Ein Bekannter von mir hatte seinerzeit 9,7 im ersten Examen und musste sich im Bewerbungsgespräch bei einer Großkanzlei anhören: "Da haben Sie es ja gerade so geschafft."
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Mal schauen wann der erste kommt, der uns erzählt er hat noch sein Examen auf Kreidetafeln geschrieben!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Du hast Recht. Ich habe jetzt mal nachgeschaut.Kasimir hat geschrieben:Ich meine, in NRW war es bei uns damals:Levi hat geschrieben:Wenn die mündliche Prüfung 40 Prozent ausmachte, zählt das aber nicht.Kasimir hat geschrieben:Hamburg (-)Tibor hat geschrieben:Außer wenn du - aus Sicht des Freistaats Bayern - in Hamburg examiniert wurdest oder ein Hausarbeitenexamen hattest. Hier wird zudem hinter vorgehaltener Hand erzählt, der oder die Kollegin habe in den 70ern ja nur die einstufige Juristenausbildung absolviert.Kasimir hat geschrieben:Bin ich froh, dass ich als Gnade der frühen Geburt noch ein Examen ohne Schwerpunkt absolviert habe. Da war ein Prädikat noch ein Prädikat.
Hausarbeitenexamen (+), hätte aber zum Glück auch ohne Hausarbeit ein Prädikat
Vielleicht darf ich wirklich nochmal an die "Gute Alte Zeit" vor Einführung des SPB erinnern. Damals setzte sich in weiten Teilen Deutschlands (insb. NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) die Gesamtnote wie folgt zusammen:
Hausarbeit - 30 Prozent.
3 Klausuren - 30 Prozent
Mündliche Prüfung - 40 Prozent.
Ob die 70 Prozent (Hausarbeit + Mündliche Prüfung) tatsächlich intersubjektiv vergleichbar waren, möchte ich doch leicht anfragen.
Aber Kasimir hat völlig recht: Damals war ein Prädikat noch ein Prädikat (außer natürlich in Bayern
5 Klausuren (40%)
Hausarbeit (20%
Mündliche Prüfung (40%)
Irgendwie kursierte bei uns in Bayern damals (Anfang der 2000er Jahre) aber das Gerücht von den 30 - 30 - 40 in NRW.
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Andere nennen es schlicht "Geschwätz".Levi hat geschrieben:Julée, genau das macht das Wesen eines "herrschaftsfreien Diskurses" nach Habermas aus. Er ist notwendig aufgebaut auf den drei Diskursnormen (Gleichheit der Teilnehmer, Problematisierbarkeit aller Themen und Meinungen, Unausgeschlossenheit des Publikums) und auf authentischen Gefühlen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Um mal wieder auf's eigentliche Thema zurück zu kommen:
Auf Nachfrage beim damals noch zuständigen Personalreferenten (oder wie seine Stellung auch hieß) "dürfe" in BW der Schwerpunkt vom Staat nicht herausgerechnet werden.
8 mit SP hieße also 8 und damit frei zur Bewerbung.
Allerdings ist mE auf Folgendes hinzuweisen:
Bei Zwei i.Ü. gleich guten Bewerbern von denen einer 10,5 hat mit 9 im staatlichen und XX im universitären und der andere nunmal 11 im staatlichen und Y im universitären, kann ich mir schon vorstellen, welchen man nimmt.
Und das würde ich auch behaupten, wenn letzterer nur 10,2 hätte. Aber vielleicht irre ich mich.
Auf Nachfrage beim damals noch zuständigen Personalreferenten (oder wie seine Stellung auch hieß) "dürfe" in BW der Schwerpunkt vom Staat nicht herausgerechnet werden.
8 mit SP hieße also 8 und damit frei zur Bewerbung.
Allerdings ist mE auf Folgendes hinzuweisen:
Bei Zwei i.Ü. gleich guten Bewerbern von denen einer 10,5 hat mit 9 im staatlichen und XX im universitären und der andere nunmal 11 im staatlichen und Y im universitären, kann ich mir schon vorstellen, welchen man nimmt.
Und das würde ich auch behaupten, wenn letzterer nur 10,2 hätte. Aber vielleicht irre ich mich.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
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Re: Vb mit Schwerpunkt
Stimme dir zu - wenngleich ich das eher für ein theoretisches Problem halte, denn diese "nehme ich Bewerber A oder B"-Szenarien treffen auf die Justiz in aller Regel nicht zu: dort stellt man ja anders als in Kanzleien/Unternehmen nicht für eine konkrete Stelle ein, sondern deckt den allgemeinen Personalbedarf. Ein guter Bewerber wird beim Staat also immer unterkommen, auch wenn sich noch gleichzeitig vier andere noch bessere Kandidaten bewerben. Deshalb dürfte sich die SPB-Diskussion auch eher auf den Bereich "untenrum" konzentrieren, d.h.: formelle Notengrenzen werden nur durch SPB erreicht.Salisa hat geschrieben:Um mal wieder auf's eigentliche Thema zurück zu kommen:
Auf Nachfrage beim damals noch zuständigen Personalreferenten (oder wie seine Stellung auch hieß) "dürfe" in BW der Schwerpunkt vom Staat nicht herausgerechnet werden.
8 mit SP hieße also 8 und damit frei zur Bewerbung.
Allerdings ist mE auf Folgendes hinzuweisen:
Bei Zwei i.Ü. gleich guten Bewerbern von denen einer 10,5 hat mit 9 im staatlichen und XX im universitären und der andere nunmal 11 im staatlichen und Y im universitären, kann ich mir schon vorstellen, welchen man nimmt.
Und das würde ich auch behaupten, wenn letzterer nur 10,2 hätte. Aber vielleicht irre ich mich.