Karrierehindernis?

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Karrierehindernis?

Beitrag von Solar »

Am Ende des Tages kann das jeder Anwalt für sich entscheiden, nämlich danach, welche Karriere er anstrebt und welche Mandanten man möchte. Als Anwalt kann man sich sehr vieles erlauben, es hängt eben immer davon ab, wen man als Mandantschaft einplant. Betätigt man sich nebenbei in einer Black Metal Band, muss man eben damit leben, dass der konservative kirchentreue Mittelständler seine rechtliche Beratung anderswo sucht, wohingegen man es vielleicht bei jungen Mandanten oder in der örtlichen Rockergang einfacher hat. Das mag man doof finden, ist aber so - darüber sollte man sich nur vorab im Klaren sein.

So auch der Hogan Lovells Kollege: Bei Esotherikern oder Alternativem Bürgertum wird er sicherlich nicht als unseriös betrachtet. In einer Großkanzlei würde ich ihn jedoch nur einstellen, wenn er öffentliche Betätigungen in diesem Bereich unterlässt, da deren Mandantschaftsstruktur seine öffentlich ausgelebte Freizeitbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit sicherlich nicht als seriös empfindet und das der Kanzlei schaden kann. Wenn Hogan Lovells sich daran aber nicht stört und er dort gute Arbeit macht: Why not?

Eine Grenze ziehe ich beim Staatsdienst, denn dort müssen alle "Mandanten" mit mir leben können und dementsprechend zurückhaltend sollte ich in der Öffentlichkeit auftreten - jedenfalls mit "Randmeinungen/-tätigkeiten", die in weiten Teilen der Gesellschaft als unseriös angesehen werden. Das bedeutet nicht, dass ich mich nicht auch mal fachlich pointiert äußern kann (Bsp. Thomas Fischer oder Kirsten Heisig etc.). Darauf sollte es sich aber beschränken und nicht in intensiver politischer oder religiöser Öffentlichkeitsarbeit gipfeln. Auch sollte ich die Finger vom Nebenjob als Schlagersänger im Bierkönig lassen. Das bedeutet natürlich nicht, dass ein Richter sich nicht politisch oder religiös engagieren darf. Er sollte dies aber m.E. nicht zu exponiert tun, denn in der nächsten Verhandlng müssen sowohl der konservative Christ als auch der esotherische Hippie sein Urteil als neutral akzeptieren können.
Herr Anwalt
Power User
Power User
Beiträge: 461
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 14:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Karrierehindernis?

Beitrag von Herr Anwalt »

Find ich super, wie du das ausdifferneziert beschreibst Solar.
Gelöschter Nutzer

Re: Karrierehindernis?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Solar
Sehe ich ähnlich, vor allem für Staatsdiener. Wer sich entsprechend exponiert, muss mit den Folgen rechnen, egal ob seriös oder unseriös, das sieht jeder wieder etwas anders, je nach Einstellung. Grundsätzlich begrüße ich persönlich eine tolerante Gesellschaft. In der Schweiz gibt es auch einen Staatsanwalt, der mit seinen esoterischen Ansichten auffiel (Hellsicht). Geschadet hat es ihm nicht wirklich, danach stieg er zum Leitenden Staatsanwalt auf. Finde ich gut so.
Antworten