Hallo,
mir ist vorhin die Frage aufgekommen, ob es ein untauglicher Versuch einer Unterschlagung ist, wenn der Täter eine Geldbörse findet und diese nach Geld durchsucht, sie aber leer ist und sie wieder zurück an ihren Platz wirft. Der Täter müsste ja Vorsatz bezüglich einer fremden beweglichen Sache haben. An sich ist die Geldbörse eine fremde bewegliche Sache, aber das Geld ja an sich nicht, da es gar nicht darin existiert und er ja nicht an der Geldbörse selbst interessiert ist, sondern nur an dem mögliche Geld darin. Kann aber auch sein, dass ich mich in dem Problem etwas verrenne ...
Liebe Grüße
Untauglicher Versuch einer Unterschlagung?
Moderator: Verwaltung
- Urs Blank
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Re: Untauglicher Versuch einer Unterschlagung?
Ob das Geld existiert oder nicht, spielt keine Rolle. Für den Tatentschluss/Vorsatz beim Versuch kommt es nur auf das Vorstellungsbild des Täters an. Will er - wie in deinem Fall - Münzen und Scheine wegnehmen, richtet sich sein Tatentschluss auf fremde bewegliche Sachen, gleich ob seine Erwartung, dass sie sich tatsächlich in der Geldbörse befinden, zutrifft.
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- Tibor
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Re: Untauglicher Versuch einer Unterschlagung?
Geschlossen (Vgl. http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 22#p770722 ).
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