Ist dir eigentlich schon mal aufgefallen, dass du andauernd völlig absurde Mindermeinungen vertrittst?Levi hat geschrieben:Wenn du der Meinung bist, dass ein Hochschulabschluss auch noch durch irgendeine andere InstitutIon als durch eine Hochschule verliehen werden kann, dann sei es eben so. Wir werden hier keinen Konsens erzielen.
Die Promotion setzt einen Hochschulabschluss voraus. Mir ist KEINE Promotionsordnung bekannt, welche die Erste Juristische Staatsprüfung nicht als Hochschulabschluss anerkennt und zwingend ein Diplom verlangt (Was bedeuten würde, Personen die an einer Uni studiert haben die kein Diplom vergeben, nicht promovieren könnten).
Ansonsten ergibt ein kurzes Googlen auch auf den Webseiten verschiedener Universitäten, dass sie selbst die Erste Juristische Prüfung als Hochschulabschluss bezeichnen. Auch in Prüfungsordnungen im gesamten Land wird festgestellt, dass die Erste Juristische Prüfung ein Hochschulabschluss ist.
Zum Beispiel in § 2 II 2 StPrO Uni Regensburg: http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsordnungen/medien/zwischenpruefung/stpro-24.07.09.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Die Erste Juristische Prüfung ist
sowohl Hochschulabschluss- wie auch Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst
als Rechtsreferendar."