Frage zur Anwaltshaftung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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NooBwithNoHands
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Frage zur Anwaltshaftung

Beitrag von NooBwithNoHands »

Hallo Liebe Gemeinde,


Ich bin neu hier im Forum, und habe eine Frage zur Anwaltshaftung.

Zum Hergang: Meine Frau wurde am 8.4.2017 Fristlos Gekündigt in der "angeblichen" Probezeit.
Am 10.8.2017 haben wir einen Termin bei einem FA für Arbeitsrecht gemacht. Da wurde gesagt, das die Kündigung aus zwei gründen nicht rechtens ist:

1: Die Bezeichnung der Probezeit ist nicht konkret ausgeführt im AV
2: Meine Frau hatte vorher schon einen Vertrag in dem Betrieb, damit könnte keine Probezeit mehr greifen

Stichtag zur Frist der Kündigunsschutzklage war der 29.4.2017. Einen Vordruck der Klage erhielten wir am 24.4.2017. Angeblicher Zugang zum Gericht war der 25.4.2017. Eine Bestätigung zum Eingang der Klage bekam der RA am 4.5.2017. Am 27.6.2017 war dann der Gütetermin wo das Gericht unserem RA mitteilte das bei der Klage ein Fristversäumnis stattgefunden hat.

Dies Teilte er uns dann Telefonisch kleinlaut mit. Er wollte die Sache seiner Haftpflicht melden um uns den entstandenen schaden zu ersetzen. Eine Woche nach dem Gütetermin waren wir dann zu einem persönlichen Gespräch bei ihm in der Kanzlei, wo er plötzlich ein angeblich aktuelles BGH Urteil aus dem Hut gezaubert hat.

Nun hat er eine Fristverlängerung bei Gericht erbeten, dieser wird im rahmen der HV am 29.9.2017 entschieden.


Nun meine Frage: Verhält sich unser Anwalt uns gegenüber Korrekt oder stimmt da was nicht? für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Danke für eure mühen.....
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Tibor
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Re: Frage zur Anwaltshaftung

Beitrag von Tibor »

Auch die Frage nach Haftungsansprüchen ist eine Frage nach Rechtsberatung. Diese gibt es hier im Forum nicht. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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