Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Michi_12
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Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Michi_12 »

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

kurz und bündig: Ist eine Versetzung als Richter in eine andere Gerichtsbarkeit möglich (Konkret: Wechsel von der Sozial- in die ordentliche Gerichtsbarkeit)?

Die Frage stelle ich wegen folgender Aussage auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums:

"Ihre Bewerbung ist grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, solange im Zeitpunkt des Bewerbungseingangs der Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung regelmäßig nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Sie müssen sich jedoch mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen."

Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Stelle als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit annehmen könnte, mein Traum wäre jedoch eine Stelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Stelle am SG müsste ich in Kürze annehmen, zu meiner Bewerbung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.

Besten Dank im Voraus für alle Antworten!
Kasimir
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Kasimir »

Michi_12 hat geschrieben:Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

kurz und bündig: Ist eine Versetzung als Richter in eine andere Gerichtsbarkeit möglich (Konkret: Wechsel von der Sozial- in die ordentliche Gerichtsbarkeit)?

Die Frage stelle ich wegen folgender Aussage auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums:

"Ihre Bewerbung ist grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, solange im Zeitpunkt des Bewerbungseingangs der Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung regelmäßig nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Sie müssen sich jedoch mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen."

Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Stelle als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit annehmen könnte, mein Traum wäre jedoch eine Stelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Stelle am SG müsste ich in Kürze annehmen, zu meiner Bewerbung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.

Besten Dank im Voraus für alle Antworten!
Ich verstehe nicht, warum die Aussage auf der Website etwas mit deiner Frage zu tun hat. Die Frage ist doch: Wer sind die jeweils einstellenden Stellen? Was sieht das Gesetz für einen Laufbahnwechsel vor?

Ungeachtet dessen dürften die Chancen in sämtlichen Gerichtsbarkeiten derzeit auf einem Tiefststand liegen. Ob die Anforderungen noch weiter sinken; who knows?

Schließlich: Bevor du nicht vereidigt bist, ist ja nichts in Stein gemeißelt. Du kannst ja unter Hinweis auf deine Situation auch einfach bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit nachfragen.
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Michi_12
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Michi_12 »

Danke für die Antwort Kasimir!

Jeweils einstellende Stellen sind:
Sozialgerichtsbarkeit: Bayerisches Arbeits- und Sozialministerium
Ordentliche Gerichtsbarkeit: justizministerium

Die Aussage auf der Website ist relevant, weil ich fürchte, dass der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wegen der 3-Jahres-Frist auf Dauer versperrt sein könnte, wenn ich mich für die Sozialgerichtsbarkeit entscheide und dort ca. 2,5-3 Jahre bis zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit arbeite (Ich war bereits als Anwalt tätig).

Das Gesetz regelt nur die Fälle einer Versetzung / Abordnung auf Initiative der Dienststelle (§§ 25 ff. DRiG).

Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit werde ich natürlich auch noch nachfragen, wenn ich denn telefonisch durchkomme...
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Einwendungsduschgriff
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kasimir, nein. No offence! Es ist ja gerade kein Laufbahnwechsel , deswegen ist der Hinweis auf das Gesetz auch nicht zielführend. Gerade in Bayern sind unterschiedliche Ministerien für die Einstellungen zuständig, was durchaus ein Wechselproblem beinhalten kann (aber kein Laufbahnproblem!). Der Hinweis auf die Vereidigung ist ein Witz in Marmor. Trotz der unterschiedlichen Zuständigkeit sind die zwischenministerialen Kommunikationsebenen flach - und ups: "Der hat uns abgelehnt, weil er bei Euch rein möchte." "Idiot, dann wollen wir ihn auch nicht." Sehr überspitzt, ich weiß.

Die bayerischen Kolleginnen und Kollegen können das sicher viel besser beurteilen, aber ich würde - Transparenzgedanke - mitteilen, dass Du auch noch eine andere Bewerbung in der Justiz am laufen hast und vorsichtig nachfragen, ob eine Fristverlängerung in Absprache mit der anderen Einstellungsbehörde in Betracht kommt.
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Michi_12
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Michi_12 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Die bayerischen Kolleginnen und Kollegen können das sicher viel besser beurteilen, aber ich würde - Transparenzgedanke - mitteilen, dass Du auch noch eine andere Bewerbung in der Justiz am laufen hast und vorsichtig nachfragen, ob eine Fristverlängerung in Absprache mit der anderen Einstellungsbehörde in Betracht kommt.
Das wäre natürlich der Königsweg, wird aber zur Folge haben, dass ich die sichere Stelle am SG verlieren werde. Wenn ich wüsste, dass zumindest die Option eines späteren Wechsels von der Sozialgerichtsbarkeit in die Ordentliche bestünde, könnte ich die Stelle mit 100%-iger Überzeugung annehmen.

Absagen möchte ich nicht, weil ich dann aufgrund meiner Absage keine Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit mehr bekommen werde und, wenn es mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht klappt, wegen der 3-Jahres-Frist gesperrt sein werde.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Michi_12 hat geschrieben:wegen der 3-Jahres-Frist gesperrt sein werde.
Die ja sowieso verfassungswidrig ist, auch wenn das bayerische Königreich da noch anders tickt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Kasimir
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Kasimir »

OK. Danke für die Klarstellung.

Wird die 3-Jahres-Frist denn trotz ihrer Verfassungswidrigkeit auch woanders durchgesetzt?

Dass du in die "3 Jahres"-Falle läufst, kann natürlich passieren. Aber ich verstehe nicht, warum das deine jetzige Entscheidung beeinflussen sollte. Ob du jetzt die SG-Stelle annimmst und dann innerhalb der Frist in die ordentliche Gerichtsbarkeit wechselst oder ob du weiter Anwalt bleibst und weiterhin auf eine Stelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lauerst, ist ja egal. Die 3-Jahresfrist wird ja für die ordentliche Gerichtsbarkeit auch laufen, wenn du Richter am SG bist. Warum auch nicht? Ergibt sich mE auch klar aus dem Wortlaut.

Was ist denn mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit in anderen Bundesländern? Es wird doch überall vermehrt eingestellt und man kommt selbst ohne Doppel-Prädikat gut unter.
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Ich hab vor ca. einen Monat in der Sozialgerichtsbarkeit in Bayern angefangen.

Grds. ist ein Wechsel mit Wartezeit in die Arbeitsgerichtsbarkeit möglich (sehr begehrt). Du müsstest ja ohnehin nach deiner ersten Zeit am SG ins Ministerium o.ä. (man kann auch in die Verwaltung).

Zumindest von älteren Kollegen hab ich jetzt schon die unterschiedlichsten Biografien mitbekommen von der Verwaltungsgerichtsbarkeit ins SG, aus der allg. Verwaltung etc. Es gibt wohl auch Kollegen die komplett in der Verwaltung geblieben sind. Durchlässig scheint das System also irgendwo zu sein.

Problem ist halt, dass für die ordentliche Gerichtsbarkeit das Justizministerium zuständig ist.

Ich kann dir natürlich die Sozialgerichtsbarkeit empfehlen =P Sehr nette Richter, super Einarbeitung und man hat viele Möglichkeiten und man muss nicht für immer am SG hängen.

Gruß
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Justitian
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Justitian »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Michi_12 hat geschrieben:wegen der 3-Jahres-Frist gesperrt sein werde.
Die ja sowieso verfassungswidrig ist, auch wenn das bayerische Königreich da noch anders tickt.
Weißt Du zufällig gerade in welchem Gesetz die geregelt ist oder ob schon mal ein Verfassungsgericht deswegen angerufen wurde?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Michi_12
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Michi_12 »

Kasimir hat geschrieben: Dass du in die "3 Jahres"-Falle läufst, kann natürlich passieren. Aber ich verstehe nicht, warum das deine jetzige Entscheidung beeinflussen sollte. Ob du jetzt die SG-Stelle annimmst und dann innerhalb der Frist in die ordentliche Gerichtsbarkeit wechselst oder ob du weiter Anwalt bleibst und weiterhin auf eine Stelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit lauerst, ist ja egal. Die 3-Jahresfrist wird ja für die ordentliche Gerichtsbarkeit auch laufen, wenn du Richter am SG bist. Warum auch nicht? Ergibt sich mE auch klar aus dem Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache wurde mir mitgeteilt, dass die 3-Jahres-Frist in der Praxis nicht als absolute Sperrfrist gehandhabt wird, sondern erhöhter Begründungsaufwand für eine Einstellung erforderlich sei, wenn die Bewerbung erst nach Ablauf dieser drei Jahre eingeht. Würde ich meine Anwaltstätigkeit fortsetzen, würde sich exakt dieses Problem stellen.

Darüber hinaus wurde mir erklärt, dass eine Versetzung, d.h. ein Gerichtsbarkeitswechsel später möglich sei, vorausgesetzt werde aber die Zustimmung der früheren Dienststelle. Außerdem müsse man sich erneut formal bewerben und mit seiner Examensnote der Konkurrenz stellen, wobei die bisherige Berufstätigkeit bei guter Bewertung positiv berücksichtigt werde.

Der Wunsch nach einer Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hängt mit meiner familiären Situation zusammen. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist man örtlich wesentlich flexibler und nicht auf 7 Sozialgerichte in Bayern beschränkt.

Vielen Dank an alle für die Hilfe!
Schlumpfi
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Schlumpfi »

schlumpfhausen89 hat geschrieben:Ich kann dir natürlich die Sozialgerichtsbarkeit empfehlen =P Sehr nette Richter, super Einarbeitung und man hat viele Möglichkeiten und man muss nicht für immer am SG hängen.
:thumbup: :hello2: :thumbup:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Gast87 »

Hallo zusammen,

kann jemand von Euch aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die 3-Jahres-Frist in Bayern nicht (mehr) starr gehandhabt wird?


Gruß
Theopa
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Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Theopa »

Gast87 hat geschrieben:Hallo zusammen,
kann jemand von Euch aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die 3-Jahres-Frist in Bayern nicht (mehr) starr gehandhabt wird?
Mal ein /push aus eigenem Interesse.

Bei mir würde es wohl auch schwierig werden (u.A. wegen Promotion nach 2. Examen) die Frist einzuhalten, zudem möchte ich mich auch einfach nicht hetzen lassen. Das Ganze notfalls bis zum BVerfG durchzustreiten fände ich zwar höchst interessant, das dürfte aber auch im Erfolgsfalle der Karriere wahrscheinlich eher wenig förderlich sein :)
Gelöschter Nutzer

Re: Richter in Bayern - Wechsel der Gerichtsbarkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man sollte es einfach versuchen - diese Drei-Jahres-Regel hat m.W.n nicht einmal einen normativen Anker, sondern steht lediglich auf der Seite des JM, und da auch nicht in absoluter Weise (was ja noch absurder wäre).

Generell eine Einschätzung zur Richtereinstellung in Bayern: Alle Bundesländer haben im letzten Jahr die Informationen für die Einstellung in den Justizdienst aktualisiert, zugleich wurden häufig auch die Einstellungsvoraussetzungen neu definiert. In Bayern ist nichts passiert, obwohl Bedarf besteht. Ich vermute, dass zunächst die Landtagswahl abgewartet wird - und man danach damit rechnen kann, dass es auch in Bayern zu einer Überarbeitung kommt (sowohl des Internetauftritts, als auch der Einstellungsvoraussetzungen bzw. -abläufe).
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