Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

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Zeitstein
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Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

Beitrag von Zeitstein »

Hallo,

Ich würde euch gerne fragen, welche Erfahrungen ihr mut dem Lesen fremdsprachiger juristischer Literatur habt. Heute habe ich zugällig in der Bib. die Einführung in das Deutsche Recht (6.Aufl.) von Robbers in englischer Fassung entdeckt, daneben die Deutsche.

Nach ein paar Seiten lesen in der engl. Fassung habe ich beobachtet, dass ich mehr "mitdenke", den Inhalt reflektiere, unbekannte Wörter nachschaue und mich niz dem Text als solchen auseinandersätze.
Im Vergleich dazu verrutsche ich in der deutschen Fassung - vermutlich aufgrund von Langeweile und Unkonzentriertheit - immer wieder in den Zeilen, muss ganze (Ab-)Sätze nachlesen und so richtig im Kopf bleibt nicht viel.

Mir ist bewusst, dass man beim Lesen anderssprachiger Literatur i.d.R. konzentrierter ist. Ich frage mich nur, ob es auch neben der länger benötigten Zeit fürs Lesen weitere Nachteile geben kann. Preislich zumindest, ist die engl. Fassung aufgrund der zusätzlichen Arbeit beim Verfasser logischerweise teurer (25 € -> 42 €).

Welche Erfahrung habt ihr mit dem Lesen dieser Art gemacht ? Meinungen, Ratschläge und Kritik sind natürlich erwünscht :)
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Justitian
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Re: Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

Beitrag von Justitian »

Das ist halt nur ein Überblick, echte Fachliteratur bekommst du so nicht.
Abgesehen davon würde ich auch für einen Einstieg davon absehen, im Recht herrscht doch eine spezifische Sprache vor die man sich aneignen sollte weil sie den Diskurs erleichtert.

Wenn du beim Lesen (deutscher) juristischer Texte gelangweilt und unkonzentriert bist, ist das ohnehin ein massives Problem, das man dringend angehen sollte. Wer schon bei einem Lehrbuch einschläft, wird wohl kaum eine durchschnittliche Zivilakte mit 200 Blatt überstehen, in der die Prozessvertreter seitenweise rumeiern, weil sie nicht wissen, an welcher Stelle sie substantiieren müssen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Zeitstein
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Re: Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

Beitrag von Zeitstein »

Danke erstmal für die ehrliche Meinung. Es ist bedauerlich, dass es keine (guten) Lehrbücher auf Englisch gibt; mein großes Problem ist , wie Du auch richtig erkannt hast ist, dass diese jur. Wortgewandtheit, wie sie in vielen Lehrbüchern vorkommt nur für mich schwer zu verstehen ist. Beim Lesen interessiert mich der Inhalt, nicht hingegen, wie der Autor diesen übermittelt. Daher lese ich auch öfters Skripte. Aber:

[quote="Justitian"] im Recht herrscht doch eine spezifische Sprache vor die man sich aneignen sollte weil sie den Diskurs erleichtert.
quote]

Das stimmt. Ich lese gerade "Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren", Schimmel, weil ich bis jetzt in jeder Klausur Probleme hatte, die von mir erkannten Probleme - angemessen formuliert - zu lösen. Und das kostet Zeit. Besonders die Subsumtion gelingt mir sprachlich nicht. Keiner meiner Sätze entfaltet die Überzeugungskraft, die man aus Lehrbüchern usw. kennt. Vllt. sollte ich daher tatsächlich besser deutsche Fachliteratur lesen...
Honigkuchenpferd
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Re: Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Zeitstein hat geschrieben:Es ist bedauerlich, dass es keine (guten) Lehrbücher auf Englisch gibt;
Dass es zum deutschen Recht kaum fremdsprachige Literatur gibt, versteht sich doch von selbst. Für Studenten in Deutschland ist das ohnehin kaum sinnvoll. Ehrlich gesagt finde ich die Idee schon recht kurios. Zum Europarecht gibt es aber eine Vielzahl recht brauchbarer englischsprachiger Werke.
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julée
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Re: Juristische Texte in Englisch lesen; Besser lernen ?

Beitrag von julée »

Halte ich auch für eine schlechte Idee, weil man schlichtweg die Fachsprache nur lernt, wenn man sich auch mit ihr auseinandersetzt. Und insbesondere Definitionen usw. sollte man möglichst auf Deutsch "lernen", weil man andernfalls vornehmlich von seiner eigenen Rückübersetzung ausgeht und nicht von dem tradierten deutschen Wortlaut.
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