Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

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Tobias__21
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Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo Ihr Lieben :)

Ich merke, dass ich immer noch Schwierigkeiten habe Gutachten anständig aufzubauen. Aktuelles Beispiel: Eine Berufung ist zu begutachten. Es ist hier wohl einiges schief gelaufen bei der Beweiswürdigung, dann wurden Zeugen nicht geladen, es gibt natürlich neues Vorbringen, Beweislastumkehr, teilweise wurde unsubstantiiert in der ersten Instanz vorgetragen, etc. pp. Ich sehe die Probleme alle, bin aber überfordert sie zu ordnen und in Form zu bringen. Ich würde am Liebsten alles beim konkreten Tatbestandsmerkmal verorten, auch die Beweiswürdigung. Mir ist aber nicht ganz klar, ob ich dort auch das neue Vorbringen prüfen kann / soll?

Kennt irgendjemand eine gute umfassende Falllösung aus der JuS, etc., völlig egal woher, wo ich mal ein ausformuliertes Gutachten sehe. Ich glaube, das würde mir schon sehr viel helfen. Es können auch Fallbücher sein, völlig egal. Mein Problem liegt glaube ich noch darin, alles neue was jetzt im Ref dazu gekommen ist richtig zu verorten und ich würde das gerne schnell in den Griff kriegen :) Unsere Lösungen aus der AG sind leider alle nicht ausformuliert, sondern eher stichpunktartig und auch nicht anständig aufgebaut. Der Anders/Gehle erschlägt mich gerade etwas mit Informationen, ich hätte es gerne etwas komprimierter.
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Tobias__21
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Ich weiß nicht ob es an mir liegt, aber ich finde in beck-online nicht eine Assessorklausur, die sich mit einem Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Berufung befasst....
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Ara
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich weiß nicht ob es an mir liegt, aber ich finde in beck-online nicht eine Assessorklausur, die sich mit einem Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Berufung befasst....
Das mag daran liegen, dass Berufungsklausuren eher die Ausnahmen sind und in den meisten Bundesländern nicht Prüfungsgegenstand sind...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Gut, in BW kommt es halt schon öfters mal vor. Muss auch kein Berufungsgutachten sein.
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich kenne Berufungsklausuren nur als Urteil oder als Anwaltsklausur - ist eine Gutachtenklausur sehr üblich in BW im zweiten Examen?

Wo genau liegt denn der Knackpunkt? Denn wenn du den grundsätzlichen Aufbau der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung kennst, dürfte es ja kein Problem sein, ein Gutachten dazu zu verfassen.
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Inwieweit das üblich ist kann ich nicht sagen. Ich habe hier aber eine original Examensklausur aus BW liegen mit Gutachten. Dann noch eine aus NRW, da soll ein Gutachten + Berufungsbegründungsschrift geschrieben werden. Finde ich völlig bescheuert. Hätte ja gereicht, dass sie eine Berufungsbegründungsschrift verlangen und Hilfsgutachten zu Fragen, die man dort nicht aufgegriffen hat, bzw. ein prozessuales Gutachten. Man darf zwar aufs Gutachten verweisen in der Begründungsschrift, find ich aber trotzdem Mist.

Mir macht es teilweise Probleme die Informationen alle gescheit unterzubringen. Bspw.: Vorbringen verspätet, Beweiswürdigung, bzw. Beweisbarkeitsprognose und vor allem die Überlegungen zur Zweckmäßigkeit des Vorgehens.

Ich bin jetzt dazu übergegangen, das alles am konkreten Tatbestandsmerkmal festzumachen und dort zu prüfen. Die Zweckmäßigkeit mache ich als eigenen Punkt unter B. Es wird auch langsam besser. Die ganze Unterteilungen in Klägerstation, Beklagtenstation etc. bringen mich eher durcheinander, als dass sie mir helfen.
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Praxiskommentar »

Ist zwingend ein Relationsgutachten verlangt? Es wäre ja auch ein einfaches Gutachten wie im ersten Examen denkbar?
Tobias__21
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Re: Schwierigkeiten mit zivilrechtlichem Gutachten

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das wäre dann wohl der einschichtige Aufbau. Und so werde ich es auch machen. Anders/Gehle reiten halt wahnsinnig auf der Relationstechnik rum, aber zwingend ist die nicht und so wie ich es sehe, wird die auch nicht verlangt. Ich habe jedenfalls noch keine Klausur gesehen in der explizit danach verlangt wurde.
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