Hallo,
es geht um gesetzliche Krankenversicherung.
Besteht der nachgehende Leistungsanspruch nur wenn danach (also, nach 1 Monat) Versicherungspflicht besteht oder auch wenn diese nicht besteht, also z.B. wenn man ins Ausland wegzieht und sich in Deutscland abmeldet und die Krankenversicherung kündigt?
Danke schon mal
Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspflicht
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch nur wenn Versicherungspfl
Geschlossen, weil Du weißt schon warum.