Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

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Blumentopf1
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Ich muss dir uneingeschränkt recht geben! Einen Schritt zurück und entkomplizieren.

Es ist wahrscheinlich die Angst die ständig geschürt wird: Man stellt für alles Anträge und die Aussicht auf Ablehnung ist ja immer eine Option. Was wenn die Wiederaufnahme nicht klappt, was wenn das klappt aber die Stelle nicht, und was wenn auch noch die Stelle klappt aber dann die AG nicht...In der Situation in der ich mich gerade befinde sind das zu viele Variablen die ich verarbeiten muss und deswegen erscheint mir die Wahrscheinlichkeit, dass alles klappt wie ein 6er im Lotto. Ich denke: "soviel Glück kann man ja nicht haben."
Weist du zufällig auch, ob es ein Problem darstellt, wenn die Gast AG nicht genau auf dem gleichen Stand ist wie man selbst mit seiner eigenen AG wäre? Oder sollte man die Unterbrechung dann so lange machen, dass man mit dieser gleich auf ist?
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Muirne hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ehrlich, deine Worte:
Ein Wechsel zu einer anderen AG sei wohl nicht erfolgsversprechend, weil das ganze sich dort zu wiederholen droht. Irgendwas für das Ref zu tun ist undenkbar.
Das deutet darauf hin, dass du zunächst mal das Ref abbrechen solltest und das Problem lösen solltest.
Das denke ich auch. Wenn es dir besser geht, wird dir all das sicher auch nicht mehr so schwierig vorkommen mit der Organisation. Das ist es objektiv nicht, aber das kann man in einer Situation der Überforderung manchmal nicht so klar sehen.
Euch muss ich auch uneingeschränkt recht geben. Ich denke gesund werden ist das Wichtigste. Nichts ist mir zur Zeit auch wichtiger. Jedoch gestaltet sich psychologische Genesung schwierig, wenn man nicht sicher sein kann, wie es bei einer solchen denn weitergehen könnte und ob das möglich ist. Deswegen versuche ich herauszufinden welche Möglichkeiten bestehen und danke ich euren Einschätzungen ungemein!
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Achso, und mit dem "Ein Wechsel zu einer anderen AG sei wohl nicht erfolgsversprechend"...
Damit meinte ich, dass -nur- ein Wechsel in eine andere AG das nicht ist. Also sprich das Umfeld soll wohl auch zurückgesetzt werden. Nur eine Sache löst nicht das Problem sondern sorgt für eine neue Ausgangssituation die genauso wie die erste bewältigt werden muss.
Ich hab das versucht zu erklären, weil ich eigentlich Informationen über die Möglichkeit eines Wechsels sammeln wollte, und den Personen die sagen: "Wechsel doch die AG - dann is das Mobbing wech" den Wind aus den Segeln nehmen wollte. Solche Aussagen hätten meine Frage nicht beantwortet.
Das war der Grund.
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Muirne
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Blumentopf1 hat geschrieben:Ich muss dir uneingeschränkt recht geben! Einen Schritt zurück und entkomplizieren.

Es ist wahrscheinlich die Angst die ständig geschürt wird: Man stellt für alles Anträge und die Aussicht auf Ablehnung ist ja immer eine Option. Was wenn die Wiederaufnahme nicht klappt, was wenn das klappt aber die Stelle nicht, und was wenn auch noch die Stelle klappt aber dann die AG nicht...In der Situation in der ich mich gerade befinde sind das zu viele Variablen die ich verarbeiten muss und deswegen erscheint mir die Wahrscheinlichkeit, dass alles klappt wie ein 6er im Lotto. Ich denke: "soviel Glück kann man ja nicht haben."
Weist du zufällig auch, ob es ein Problem darstellt, wenn die Gast AG nicht genau auf dem gleichen Stand ist wie man selbst mit seiner eigenen AG wäre? Oder sollte man die Unterbrechung dann so lange machen, dass man mit dieser gleich auf ist?
Es sind alles keine Glücksfragen, sondern du wirst deine Unterbrechung ja in den Regeln vornehmen, die vorgeschrieben sind und in denen du auch zurückkommen darfst. Das sind keine unsicheren Variablen. Da gibt es erstmal überhaupt kein Problem, sondern du wirst, wenn du den Antrag stellst, ganz sicher ordentlich informiert werden (man kann auch googlen und die entsprechenden Sachen dazu lesen) und es wird auch klar sein, ab wann du wieder normal zurückkommen kannst und bis wann das möglich ist und welche Fristen da jeweils zu wahren sind.

Die AG am Gast-Ort muss sicher nicht exakt an der Stelle sein, an der du aufgehört hast. Es wird wahrscheinlich genügen, wenn es sich einfach um eine Fortgeschrittenen-AG handelt, die möglichst lange genug läuft, damit du deine volle Zeit dort verbringen kannst. Es gibt ja in den AGs auch gar keinen strikten Lehrplan, sondern das hängt vom AG-Leiter ab, was jetzt wann, wie und überhaupt gemacht wird. Das ist ja nicht so streng formalisiert. Das weiß ich aber nicht positiv, ich leite es mir aus der Realität ab. Auch wenn man nach Speyer geht, z.B., da kommen ja Leute an ganz unterschiedlichen Punkten in ihrer Ausbildung und kriegen dann eine Ersatz-AG gestellt, die selbstverständlich auch nicht identisch ist mit dem, was man zu Hause gelernt hätte.
Insofern denke ich, wird das alles gar nicht so ein Problem sein.

Viel Erfolg!
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Muirne hat geschrieben:
Es sind alles keine Glücksfragen, sondern du wirst deine Unterbrechung ja in den Regeln vornehmen, die vorgeschrieben sind und in denen du auch zurückkommen darfst. Das sind keine unsicheren Variablen. Da gibt es erstmal überhaupt kein Problem, sondern du wirst, wenn du den Antrag stellst, ganz sicher ordentlich informiert werden (man kann auch googlen und die entsprechenden Sachen dazu lesen) und es wird auch klar sein, ab wann du wieder normal zurückkommen kannst und bis wann das möglich ist und welche Fristen da jeweils zu wahren sind.
Das wusste ich nicht! Danke auch für die Info. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass wenn man unterbricht sich im Grunde aus dem Dienst entlassen lassen muss und dann kein Anspruch besteht wieder aufgenommen zu werden. Auf jeden Fall ist das eine positive Nachricht!
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Muirne
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Muirne »

Einfach mal dein JAG lesen, dann sollte sich vieles auflösen.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Muirne hat geschrieben:Einfach mal dein JAG lesen, dann sollte sich vieles auflösen.
Touché ;)
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Tibor
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Tibor »

Bspw § 31 Abs 2 JAG NRW: Aus dem Vorbereitungsdienst ist zu entlassen, wer die Entlassung verlangt. In diesem Fall soll eine Wiedereinstellung im Regelfall nicht vor Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Ja genau. Und ich hatte das auch sogar im Hinblick auf nrw gelesen (speziell Düsseldorf) und habe das dann im Grundsatz übertragen, weil ich dachte wird wohl ähnlich gehandhabt.

http://www.rechtsreferendare-duesseldor ... ntlassung/

Es gab wohl zwar eine Probleme, aber in der Panik liest man nur kein Anspruch
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Kasimir »

Vorweg: Ich habe volles Verständnis für psychische Erkrankungen oder Probleme. Gleichwohl fällt es mir schwierig eine Situation vorzustellen, in der "Mobbing" in einer AG so schlimm sein soll, dass man dadurch gleich das Umfeld und den Wohnort wechseln muss. Mir scheint - mit Verlaub - dass das Problem in der AG nur eines von vielen ist und möglicherweise Trigger oder Auslöser. Daher sind sämtliche Empfehlungen, die wir dir geben, auch zum Scheitern verurteilt, weil du - recht diffus - immer dagegen argumentierst. Ein Wechsel der AG wäre einfach. Ein Umzug an einen anderen Wohnort und das Pendeln auch. Die Frage ist, ob damit ein etwaiges dahingerliegendes psychisches Problem oder eine psychische Krankheit aufgearbeitet werden kann.

Hast du überhaupt ein Interesse daran, jetzt eine Lösung zu finden, damit du das Referendariat so schnell als möglich fortsetzen kannst? Deine Antworten klingen eher nicht so. Denn eine Lösung mit der du die wenigen verbleibenden Monate irgendwie rumbekommen kannst, würde sich sicher schnell finden lassen, wenn du das Gespräch mit dem für Referendare zuständigen Richter in deinem OLG-Bezirk bzw. LG-Bezirk sprichts. Ich verstehe auch nicht, warum du das noch nicht getan hast.

Falls du so krank bist, dass es dir nicht darum geht, das Referendariat so schnell als möglich fortzusetzen, dann musst du eben diese Option mit dem LJPA bzw. den zuständigen Stellen besprechen. Das werden dir aber nur die jeweils zuständigen Stellen und nicht irgendjemand hier im Forum sagen können.

Wie gesagt, ich will keine Laienpsychologie betreiben, aber für ich klingt es ein bisschen so, als sei das eigentliche Problem, dass das Examen bzw. das Ende der Ausbildung auf dich zukommt (mit allen verständlichen Zukunftsängsten und - sorgen) und du nun einen Weg suchst, dass hinauszuschieben.

Wie gesagt, frag dich was die Ursache deiner Beweggründe bzw. Probleme ist; pack die an; werde gesund und mach dann eine Plan, dass du das Ref und das Examen so schnell als möglich erfolgreich abschließen kannst.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Tibor »

Insbesondere sollte man sich nicht in den Zustand manövrieren, in dem das OLG einen als Ref entlässt (hier § 31 Abs. 3 Nr. 3 JAG NRW: "Die Referendarin oder der Referendar kann entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: [...] 3. die Referendarin oder der Referendar infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte für den Vorbereitungsdienst dauernd unfähig (dienstunfähig) ist [...]".

Ich vermute mal, dass bei Aktenkundigkeit einer Entlassung eine Wiedereinstellung erheblich schwieriger wird, als wenn man die Entlassung selbst verlangt.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Kasimir hat geschrieben:Vorweg: Ich habe volles Verständnis für psychische Erkrankungen oder Probleme. Gleichwohl fällt es mir schwierig eine Situation vorzustellen, in der "Mobbing" in einer AG so schlimm sein soll, dass man dadurch gleich das Umfeld und den Wohnort wechseln muss. Mir scheint - mit Verlaub - dass das Problem in der AG nur eines von vielen ist und möglicherweise Trigger oder Auslöser. Daher sind sämtliche Empfehlungen, die wir dir geben, auch zum Scheitern verurteilt, weil du - recht diffus - immer dagegen argumentierst. Ein Wechsel der AG wäre einfach. Ein Umzug an einen anderen Wohnort und das Pendeln auch. Die Frage ist, ob damit ein etwaiges dahingerliegendes psychisches Problem oder eine psychische Krankheit aufgearbeitet werden kann.

Hast du überhaupt ein Interesse daran, jetzt eine Lösung zu finden, damit du das Referendariat so schnell als möglich fortsetzen kannst? Deine Antworten klingen eher nicht so. Denn eine Lösung mit der du die wenigen verbleibenden Monate irgendwie rumbekommen kannst, würde sich sicher schnell finden lassen, wenn du das Gespräch mit dem für Referendare zuständigen Richter in deinem OLG-Bezirk bzw. LG-Bezirk sprichts. Ich verstehe auch nicht, warum du das noch nicht getan hast.

Falls du so krank bist, dass es dir nicht darum geht, das Referendariat so schnell als möglich fortzusetzen, dann musst du eben diese Option mit dem LJPA bzw. den zuständigen Stellen besprechen. Das werden dir aber nur die jeweils zuständigen Stellen und nicht irgendjemand hier im Forum sagen können.

Wie gesagt, ich will keine Laienpsychologie betreiben, aber für ich klingt es ein bisschen so, als sei das eigentliche Problem, dass das Examen bzw. das Ende der Ausbildung auf dich zukommt (mit allen verständlichen Zukunftsängsten und - sorgen) und du nun einen Weg suchst, dass hinauszuschieben.

Wie gesagt, frag dich was die Ursache deiner Beweggründe bzw. Probleme ist; pack die an; werde gesund und mach dann eine Plan, dass du das Ref und das Examen so schnell als möglich erfolgreich abschließen kannst.
Es ist schon mal gut, dass du Verständnis für psychische Erkrankungen hast. Wenn das Mobbing ein Trigger oder Auslöser ist, dass muss man doch gerade das Problem an der Wurzel packen und nicht ein Drumherum bekämpfen. Sofern ich an irgendeiner Stelle so argumentiert haben sollte, dass es gegen einen Tipp oder einen Rat ist, dann sicher nicht um undankbar zu sein, oder Ähnliches. Ganz im Gegenteil; Ich bin sehr überrascht und erfreut, dass ihr völlig unbekannterweise in eurer Freizeit überlegt wie es weiter für jemanden gehen könnte. Ich bin sehr dankbar dafür! Solche Argumente sind, wenn überhaupt, nur Resultat aus dem Abschweifen des Gesprächsverlaufs. Denn im Endeffekt spielt es keine Rolle, ob sich jemand vorstellen kann das Mobbing so schlimm sein kann, oder nicht. Er kann dann entweder seine Phantasie fordern und es doch versuchen sich vorzustellen oder es auch lassen. Meine Frage war schließlich eine andere. Es gibt immer Leute, die die Antwort auf eine Frage nicht kennen und dann sagen: "Ja dann mach doch aber so, das ist doch auch eine Möglichkeit". Psychologen oder Ärzte wissen um diese Möglichkeiten nicht bescheid, sie können einem da nicht sagen wie der formale Weg geht. Deswegen habe ich ja gedacht, es wäre mal sinnvoll in einem Forum nachzufragen, denn hier kann es sein, dass einem Möglichkeiten aufgezeigt werden die man selbst noch nicht bedacht hatte.
Das heißt nicht, dass ich nicht immer noch wissen will ob ein Wechsel zwischen Bundesländern geht. Aber wenn ich ins blaue hinein zu den OLGs gehe dann beantworten die mir genau diese Frage, sie sagen entweder ja oder nein. Ja und dann? Ich bin da lieber vorbereitet und kann dann sofort sagen: "Und wie ist das mit dies und jenes, geht das denn?" (Das dürfte dann auch beantworten warum ich nicht schon an den zuständigen Stellen gefragt habe, bzw an einigen habe ich auch schon nachgeforscht und da bekam ich als Antwort § 6 JAG...)

Ob ich überhaupt Interesse daran habe eine Lösung zu finden?? Diese Frage überlese ich jetzt, und das nicht aus Arroganz, sondern weil ich finde, dass die Tatsache dass ich Einschätzungen von anderen erfrage spricht für sich. Ich mache das hier ehrlich gesagt auch nicht zum Spaß. (Vielleicht ist das auch ein Grund, weshalb du dir das nicht vorstellen kannst, denn ich habe nicht alles bis ins kleinste Detail aufgeschrieben-das werde ich auch nicht-man muss das jetzt einfach als gegeben ansehen) Ich fühle mich trotz Pseudonym schon entblöst genug. Allein das alles hier aufzuschreiben hat viel Mut und Überwindung gekostet. Sei's drum.
Natürlich möchte ich das Referendariat fortsetzen. Ich kann aber im Moment nicht. Ich möchte aber an erster Stelle gesund werden, und das geht nicht wenn ich hier noch drin stecke. Gesund werden und das Ref machen wollen schließt sich ja nicht per se aus. Ich finde es schade, dass ich mich hier so erklären muss.

Du bist ja völlig frei, wenn du keine Laienpsychologie betreiben möchtest, dann musst du das auch nicht machen. Das das Problem daran liegt, dass das Examen immer näher rückt ist nicht ganz unwahr. Aber es ist mehr eine Folge. Das Examen kommt näher und man ist krank und kann nichts dafür machen, und es handelt sich nicht um eine einwöchige Sommergrippe, natürlich befällt einen dann zusätzlich die Angst das einem die Zeit verloren geht. Denn schließlich fehlt die ja einem dann hinten raus. So lange ich nicht gesund werde, fehlt mir diese Zeit und wird auch immer mehr. Das war auch der Grund weshalb ich an eine Unterbrechung gedacht habe. In Ruhe sich auf seine Probleme und deren Lösungen konzentrieren und wenn man ein Kapitel abgeschlossen hat, dann nächstes.
Gesund werden ist aber, wie gesagt schwierig, wenn man nicht weiß wie es weiter laufen könnte. Klar werde ich da die Stellen noch fragen. Und weil ich gerne vorbereitet bin, auch bei Gesprächen mit irgendwelchen Stellen, war es mir ja so wichtig zu fragen, ob jemand Erfahrungen gemacht hat.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Blumentopf1 »

Tibor hat geschrieben:Insbesondere sollte man sich nicht in den Zustand manövrieren, in dem das OLG einen als Ref entlässt (hier § 31 Abs. 3 Nr. 3 JAG NRW: "Die Referendarin oder der Referendar kann entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: [...] 3. die Referendarin oder der Referendar infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte für den Vorbereitungsdienst dauernd unfähig (dienstunfähig) ist [...]".

Ich vermute mal, dass bei Aktenkundigkeit einer Entlassung eine Wiedereinstellung erheblich schwieriger wird, als wenn man die Entlassung selbst verlangt.
Danke! Das ist ein guter Einwand. Das würde auch eher für eine Unterbrechung sprechen, als weiterhin krankheitsbedingt zu fehlen.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von Praxiskommentar »

Mir sind Fälle bekannt, in denen die AG gewechselt wurde, aber nicht das Bundesland.

Wäre das eine Möglichkeit - nicht nur die AG, sondern das ausbildende Gericht zu wechseln?
Ansonsten würde ich mich auch darum bemühen, bis zum Ende der Anwaltsstation als Gastreferendar zu weilen, das ist dann ja eigentlich, wie das Bundesland zu wechseln, ohne das drumherum.

Und falls du gerne erst einmal Pause von allem hättest, würde ich auch die Entlassung selbst verlangen.
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thh
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat

Beitrag von thh »

Blumentopf1 hat geschrieben:Das ist wohl ein sehr individuelles Problem, wobei mir immer noch nicht klar ist wie es sein kann, dass noch nie jemand zwischen Bundesländern gewechselt haben soll. Das kann doch kein Präzedenzfall sein.
Es wird jedenfalls ein ausgesprochen seltener Fall sein, weil es kaum je Gründe geben wird, die einen Wechsel des Bundeslandes wirklich zwingend machen und ein solcher Wechsel sowohl für die ausbildenden Justizverwaltungen als auch für den betreffenden Referendar haufenweise organisatorische Probleme aufwerfen, so dass in der Regel alle Beteiligten (jedenfalls aber die Justizverwaltungen) anstreben werden, einen solchen Wechsel zu vermeiden. Ich kenne jedenfalls ebenfalls keinen solchen Fall.

Ansonsten habe ich den Ratschläge nichts hinzuzusetzen: Wenn Du derzeit und länger absehbar dienstunfähig bist und daher die Fortsetzung des Referendariats und vor allem die anstehende Staatsprüfung kaum sinnvoll zu bewältigen sind, erscheint mir (zunächst) eine Entlassung aus dem Dienst sinnvoller als eine fortlaufende Krankschreibung und Wechselversuche zweifelhaften Erfolgs. Und nach einer Stabilisierung würde ich ebenfalls eher versuchen, die verbleibenden Station auswärtig zu absolvieren und dabei auch in eine Gast-AG zu wechseln, als formell das Bundesland zu wechseln zu versuchen.
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