Vielen Dank für die Antworten.
Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen. Ich werde natürlich versuchen mich an jede Stelle zu wenden, die mir darüber Informationen geben kann und alle Möglichkeiten abwägen. Selbst eine Unterbrechung erfordert viel Planung, vor allem hinsichtlich der Finanzierung in diesem Zeitraum. Das wird ohnehin ein Kraftakt.
Interessant ist es trotzdem, dass es offenbar bei den Juristen nicht bis kaum vorkommt. In den Lehrer-Referendarforen habe ich das nämlich schon öfter gelesen. Zumindest gibt es da diesen Thread öfters. Ich dachte eben, dass es ähnlich gehandhabt wird. Dem ist wohl nicht so. Aber hätte ja sein können.
Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat
Erkundige Dich auch, ob Du nicht trotz Entlassung verpflichtet bist am Examen teilzunehmen. In Hessen zum Beispiel hat eine Entlassung auf eigenen Antrag nach Zulassung zum Examen keine Auswirkungen auf die Teilnahmepflicht.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat
Ein sehr kluger Rat! Danke! Es wäre nicht gut das zu übersehen. Vielen Dank!Kroate hat geschrieben:Erkundige Dich auch, ob Du nicht trotz Entlassung verpflichtet bist am Examen teilzunehmen. In Hessen zum Beispiel hat eine Entlassung auf eigenen Antrag nach Zulassung zum Examen keine Auswirkungen auf die Teilnahmepflicht.
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Re: Wechsel des Bundeslands während dem Referendariat
Hi Blumentopf!
Fallst Du möchtest, magst Du erzählen ob Du gewechselst hast und was zu tun war ?
Bzw. was Du in Erfahrung gebracht hast an Voraussetzungen ?
Ein Ausstieg ist ja offensichtlich problemlos möglich.
Bleibt also noch der Wiedereinstieg / Wechsel.
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Bzw. was Du in Erfahrung gebracht hast an Voraussetzungen ?
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