Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

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Eagnai
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von Eagnai »

Tobias__21 hat geschrieben:Wird das echt so streng gehandhabt? Hätte man ihr da nicht zumindest eine Kopie der Norm bringen können?
Hätte man wahrscheinlich - aber rein formell ist man nun einmal wirklich selbst schuld, wenn man nur einen Teil der zugelassenen Gesetzestexte mitnimmt und den Rest aus Bequemlichkeit zu Hause lässt.

Es ist ja nun auch nicht die Aufgabe der Aufsichtführenden, jedem Kandidaten, dem es zu mühsam war, alle Gesetze mitzubringen, erstmal die nötigen Kopien zu machen (zumal er ja Aufsicht führen und nicht durchs Haus zum nächsten Kopierer rennen soll).
Gelöschter Nutzer

Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Phaidros hat geschrieben:Die Norm war nicht abgedruckt, da das Gesetz im Schönfelder-Ergänzungsband enthalten ist. Das war für eine Kandidatin ("Schönfelder Ergänzungsband? Habe ich nicht mitgebracht - braucht man eh nie und ist doch Ö-Recht!") das Ende der Klausur.
Was denn nun? Ist der Schönfelder Ergänzungsband nun Pflicht oder aber nicht zugelassen?
Theopa hat geschrieben:Im Schönfelder fehlen einige Gesetze, etwa das Bundesurlaubsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Diese fände man nur im - nicht zugelassenen - Ergänzungsband. Deshalb sind die Beck-Texte dort zugelassen und notwendig.
Eagnai
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von Eagnai »

Die beiden von dir zitierten Beiträge beziehen sich auf unterschiedliche Bundesländer - in dem einen ist der Ergänzungsband Pflicht, im anderen nicht zugelassen.
Honigkuchenpferd
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Eagnai hat geschrieben:Hätte man wahrscheinlich - aber rein formell ist man nun einmal wirklich selbst schuld, wenn man nur einen Teil der zugelassenen Gesetzestexte mitnimmt und den Rest aus Bequemlichkeit zu Hause lässt.

Es ist ja nun auch nicht die Aufgabe der Aufsichtführenden, jedem Kandidaten, dem es zu mühsam war, alle Gesetze mitzubringen, erstmal die nötigen Kopien zu machen (zumal er ja Aufsicht führen und nicht durchs Haus zum nächsten Kopierer rennen soll).
Das ist das eine. Hinzu kommt, dass man auch nicht überall die Möglichkeit hat, überhaupt mal einfach einen Ersatz-Ergänzungsband auszugeben oder Kopien zu machen. In vielen Bundesländern wird auch mal außerhalb der Gerichtsräume geschrieben. Dann hat man eventuell auch noch das Problem, dass es nicht nur um eine Norm geht. Das heißt, man müsste dem Kandidaten das ganze Gesetz oder ausgewählte Vorschriften kopieren. Letzteres wäre aber prüfungsrechtlich zweifellos ein Problem.

Ich weiß, dass mancherorts extra ein paar Gesetzestexte bereit gehalten werden, allerdings auch eher, um sie schusseligen Prüflingen zu geben, die ihren tatsächlich vergessen und nicht vorsätzlich entschieden haben, einfach Teile der zugelassenen Hilfsmittel nicht mitzubringen, weil sie sich für besonders schlau hielten.

Und man muss ja auch später die Konsequenzen tragen, wenn man meint, (möglicherweise) einschlägige Entscheidungen nicht lesen zu müssen oÄ.
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Das BGB habe ich übrigens in die Mitte des Schönfelder getan, das hat wirklich was gebracht :D
Hm, wenn ich beim Examen so durch die Reihen schaue, achte ich auch darauf, ob die Gesetzessammlung an einer plausible Stelle aufgeschlagen ist (und nicht irgendwo anders, wo vielleicht unzulässige Hilfsmittel eingeheftet sind). :-)
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von thh »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ich weiß, dass mancherorts extra ein paar Gesetzestexte bereit gehalten werden, allerdings auch eher, um sie schusseligen Prüflingen zu geben, die ihren tatsächlich vergessen und nicht vorsätzlich entschieden haben, einfach Teile der zugelassenen Hilfsmittel nicht mitzubringen, weil sie sich für besonders schlau hielten.
Wenn ich mich recht entsinne, ist es hier den Aufsichtsführenden ausdrücklich untersagt, den Prüflingen irgendwelche Hilfsmittel oder Kopien auszuhändigen.

(Wenn man es rechtzeitig merkt, kann man allenfalls versuchen, sich ein zugelassenes Hilfsmittel selbst zu verschaffen - was ich mir nicht sehr einfach vorstellen. Mit vergessenen Uhren ist es einfacher; da klappt es meistens, durch die Behörde zu wandern, in deren Räumen man das Examen schreibt, und irgendwo einen weichherzigen Bediensteten zu finden, der seine Armbanduhr ausleiht.)
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Tobias__21
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Re: Schönfelder zu dick mit Registerfolien, was kann raus?

Beitrag von Tobias__21 »

Uhren hängen hier (fast) überall in den Prüfungsräumen :) Naja, wenn es nur um eine Norm ginge und man im Gericht schreibt, könnte die Aufsicht das auch schnell kopieren lassen. Es gibt ja auch Telefone. Gut, wenn es eh untersagt ist, bringt das auch nichts. Und ja, natürlich ist man selbst schuld. Ich hab da trotzdem immer Mitleid, wenn ich solche Geschichten höre. Eine Horrorvorstellung von mir ist beim Nachsortieren was falsch zu machen und es dann in der Prüfung zu merken (etwa dass eine Seite fehlt) :)

@thh: Gibt mittlerweile viele, die das BGB in der Mitte haben. Das sollte Dich bei der Aufsicht nicht verwirren :D
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