"Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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mrmojo
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"Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von mrmojo »

Inspiriert durch einen anderen Thread, würde ich gerne diskutieren, ob die Bezeichnung Choleriker
den Tatbestand der Beleidigung erfüllen kann.

Was ist eine Beleidigung?
Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung.
(BGH 1,289; 11, 67...)

In dem ich dich einen Choleriker nenne, gebe ich meine Missachtung dir gegenüber kund.
Das war der Angriff.

Choleriker, laut Google Wörterburch ein reizbarer, jähzorniger Mensch, ähnliche adjektive mit Sicherheit in anderen Quellen.

Interessant wird es durch den Artikel auf Wikipedia.
Choleriker kommt von dem deuschen Wort Galle
Galle...dieses gelblich/grüne.
Honig im Munde, Galle im Herzen
Sponta assoziiere ich kein schönes Bild mit dem Begriff, gelblich/grüne Körperflüssigkeiten sind für mich häufig mit Ekel verbunden.

Jemanden so zu bezeichnen, könnte eine Missachtung der Ehre darstellen.
Ekel ist genauso eine Emotion wie Ärger/Wut/Scham/etc die ausgelöst wird mit anderen Wörtern auch wie zmB. Idiot, [Wort wollen wir hier nicht hören], Kommunistenschwein, Menschenhasser...alles endet in einer Emotion die erschüttert wird, das Gefühl von Ehre vielleicht.

Ist es doch am Ende bei Beleidigung immer die Frage zwischen dem Gefälle der Missachtung und der Ehre.

Bin da noch nicht entschlossen.
Was meint ihr?
Tobias__21
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Re: "Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von Tobias__21 »

Das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf den Zusammenhang an, in dem das Wort fällt. Art. 5 GG. Im Strafrecht kann man dann entweder den 185 schon tatbestandlich ausschließen oder man rettet es über 193 und die Wahrnehmung berechtigter Interessen.
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mrmojo
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Re: "Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von mrmojo »

Tobias__21 hat geschrieben:Das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf den Zusammenhang an, in dem das Wort fällt. Art. 5 GG. Im Strafrecht kann man dann entweder den 185 schon tatbestandlich ausschließen oder man rettet es über 193 und die Wahrnehmung berechtigter Interessen.
Beziehst du dich auf die Wortfreiheit? Interessant, habe ich nicht gewusst.
Zusammenhang natürlich auch sehr wichtig, da hast du Recht.
Ich denke das ist ja gerade etwas sehr interessantes.

Welchen Zusammenhang kann es denn geben, bei dem Choleriker als Beleidigung empfunden wird?
Oder anders gefragt...wann und wie fühlt man sich beleidigt?
Wie fühlt es sich an, wenn man in seiner Ehre angegriffen wird durch Missachtung?
Zuletzt geändert von mrmojo am Dienstag 12. September 2017, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
Honigkuchenpferd
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Re: "Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias hat recht. ME sollte man bei dieser Bezeichnung aber in jedem Fall sehr zurückhaltend mit einer Annahme einer Strafbarkeit aus § 185 StGB sein. Es handelt sich nicht um eine Formalbeleidigung, und der ehrverletztende Gehalt ist auch sonst vergleichsweise gering, erst recht bei entsprechendem Kontext.
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mrmojo
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Re: "Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von mrmojo »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Tobias hat recht. ME sollte man bei dieser Bezeichnung aber in jedem Fall sehr zurückhaltend mit einer Annahme einer Strafbarkeit aus § 185 StGB sein. Es handelt sich nicht um eine Formalbeleidigung, und der ehrverletztende Gehalt ist auch sonst vergleichsweise gering, erst recht bei entsprechendem Kontext.
Sehr interessante Punkte
Tobias__21
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Re: "Du Choleriker!" - eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGb?

Beitrag von Tobias__21 »

Die "Soldaten sind Mörder" Entscheidung des BVerfG ist bekannt? Die solltest Du für den Anfang mal lesen. Was ganz akuelles wäre die Kachelmannentscheidung (Recht zum Gegenschlag), aber vielleicht ist das auch zu viel für den Anfang: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-021.html

Um das ganze richtig zu erfassen, beschäftige Dich zunächst mit Art. 5 I GG. Du dürftest in jedem Lehrbuch dort Verweise auf Rechtsprechung finden. Oder Du schaust mal in beck-online, dort gibt es auch schöne Klausuren und Aufsätze zu dem Thema aus der JuS und anderen Zeitschriften.
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