Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Führt das in der Praxis zu Unterschieden? Für § 102 braucht man ja einen Tatverdächtigen, für 81a einen Beschuldigten. Der 102 scheint also geringere Voraussetzungen zu haben, so dass es da doch mal zum Schwur kommen kann.
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Honigkuchenpferd
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich glaube nicht, dass da ein wirkliches Problem liegt. Die Beschuldigteneigenschaft ist ja nun auch nicht schwer zu erlangen...

Des Weiteren dürften denkbare Friktionen in der Praxis dadurch entschärft werden, dass bei Maßnahmen, die das Schamgefühl verletzten können, soweit als möglich ohnehin die Vorgaben nach § 81d StPO beachtet werden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Das war auch mein erster Gedanke, dass es ja keinen großen Unterschied machen kann, auf welche EGL man die Maßnahme nun stützt. Aber der Wortlaut ist halt unterschiedlich. Und ein Beschuldigter ist eben mehr, als ein Tatverdächtigter. Aber da es ja für die Beschuldigteneigenschaft auch nicht der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedarf, kriegt man das in der Praxis sicher auch umschifft. Es reicht ja schon, wenn ggü. dem Betroffenen eine Maßnahme ergriffen wird, die üblicherweise gegen Beschuldigte erfolgt um ihn formal zum Beschuldigten werden zu lassen und das dürfte mit der Durchsuchung / Untersuchung ja der Fall sein.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Auf jeden Fall ist es interessant, dass das mal wieder ein Bereich ist, in dem schwerwiegende Grundrechtseingriffe vorgenommen werden, bei denen man sich auch sicher ist, dass das so geht, bei denen die Rechtsgrundlage aber keineswegs eindeutig ist (und auch die dogmatische Durchdringung zu wünschen übrig lässt).

Auch im Polizeirecht begegnet einem das immer wieder.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Jap, mittlerweile lassen die Hooligans ja ihre Bengalos von Frauen "transportieren", was mittlerweile auch die Polizei geschnallt hat und teilweise vor den Stadien Zelte aufbaut und durchsucht, bzw. untersucht.

Drogen sind natürlich auch immer wieder ein Thema. Da wird man dann wohl noch über doppelfunktionale Maßnahmen nachdenken müssen.

Das mit dem Mund überzeugt mich übrigens überhaupt nicht. Am einfachsten wäre es doch alles was sich irgendwie im Körper befinden 81a zu unterstellen und den 102 wirklich nur auf die Durchsuchung von Kleidung und Sachen die sich am Körper befinden zu beziehen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Justitian hat geschrieben:Kommt eigentlich die Differenzierung etwa zwischen "schwerem Raub" (§ 250 I) und "besonders schwerem Raub" (§ 250 II) in den abstrakten Anklagesatz? In der AG habe ich gelernt, nein, aber ich sehe gerade dass der BGH die Terminologie verwendet.
Ja; der besonders schwere Raub ist nach der Rechtsprechung des BGH als solcher zu tenorieren und kommt damit auch in den Anklagesatz.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kroate »

Tobias__21 hat geschrieben:Jap, mittlerweile lassen die Hooligans ja ihre Bengalos von Frauen "transportieren", was mittlerweile auch die Polizei geschnallt hat und teilweise vor den Stadien Zelte aufbaut und durchsucht, bzw. untersucht.
Das habe ich schon ein paar mal gelesen und halte es für Quatsch. Um Bengalos ins Stadion zu schmuggeln, ist es nicht erforderlich, sie sich in Körperöffnungen zu stecken. Mir ist auch nicht bekannt, dass bei diesen Untersuchungen (die ich für reine Schikane halte) jemals Bengalos in Körperöffnungen gefunden wurden.

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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Ultra hin oder her, das fände ich auch abenteuerlich... :crazy:
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Wenn ich überlege, wie lasch ich als Frau immer kontrolliert werde, wenn ich ins Stadion gehe, dann könnte ich wirklich alles Mögliche mit rein nehmen, ohne es mir irgendwo rein stecken zu müssen. Schon wenn man eine Tasche dabei hat, in der Portemonnaie, Schlüsselbund, Handschuhe, Sitzkissen und dergleichen harmlose Gegenstände sind, wird die nie richtig durchsucht - ein oberflächlicher Blick rein, fertig.

Ich weiß allerdings nicht, ob das Standard ist oder ob ich einfach zu harmlos aussehe.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:Ultra hin oder her, das fände ich auch abenteuerlich... :crazy:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/fu ... 89397.html
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Muirne
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Meinte nicht die Untersuchung, sondern auch, dass das Leute wirklich so machen. Das wird ja nun nicht so häufig sein.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Untersucht werde ich auch nur lasch, wenn überhaupt, das ist schon ein Frauending. Darf auch Schuhe und dünne Jacken am Flughafen immer anbehalten. Einmal wurde allerdings am Flughafen mein Rucksack genauer untersucht, das war aber auch seltsam.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Es kommt wohl auch auf die Größe des Bengalos / Rauchtopfs an :D :D

Ne, ernsthaft, ich könnte mir das durchaus vorstellen. Hier wird auch ordentlich kontrolliert. Auf den Stehplätzen wird jeder gefilzt und die Taschen auch ausgeräumt. Auch auf den Sitzplätzen muss meine Freundin regelmäßig die Taschen leeren, so dass sie mittlerweile nur noch leichtes Gepäck mitnimmt :D Wurde auch mal eine Nagelschere nebst Deo einbehalten :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich wurde noch NIE im Stadion ernsthaft kontrolliert... Da wird mal in die Tasche geschaut und n bissel die Flanken abgefahren... Da wird man in manchen Bars auf dem Kiez stärker kontrolliert.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Praxiskommentar »

Folgender Fall: Anklage wg. uneidl. Falschaussage vor Gericht. In dem Verfahren, in dem die falsche Aussage getätigt wurde, wurde ein Zeuge vernommen, der durch seine Aussage die Falschaussage aufgedeckt hat.
Darf man sich nunmehr im Plädoyer bei der StA auf diese Zeugenaussage in einem anderen Verfahren berufen?
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