Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Honigkuchenpferd
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das BVerwG ist der Ansicht, dass die "Licht aus!"-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeister in Gänze rechtswidrig war.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=59
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Tobias__21
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das BVerwG ist der Ansicht, dass die "Licht aus!"-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeister in Gänze rechtswidrig war.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=59
Oh, da warst Du schneller :) Ich hab Deinen Beitrag nicht gesehen und den alten Thread wieder hochgeholt. Aber doppelt hält ja bekanntlich eh besser :)
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Honigkuchenpferd
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das wird definitiv bald als Klausur laufen, daran gibt es keinen Zweifel. Also kann auch ruhig mehrmals darauf hingewiesen werden.
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Urs Blank »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das BVerwG ist der Ansicht, dass die "Licht aus!"-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeister in Gänze rechtswidrig war.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=59
Mein erster Gedanke (wobei ich im öR einigermaßen blank bin): Der nordrhein-westfälische Oberbürgermeister, dessen Aufwertung in den 1990er Jahren zum hauptamtlichen Leiter der Verwaltung ja auch eine gewisse Demokratisierung oder - im besseren Sinne - Politisierung der Kommunalverwaltung bezweckte, wird jetzt politisch kastriert und auf gemütvolle Sonntagsreden verwiesen.

Aber das Bundesverwaltungsgericht denkt vielleicht politischer und weitsichtiger, als es den Anschein hat. Es hat einen anderen Blick als denjenigen kuscheliger Oasen der Prosperität, wie es Düsseldorf oder Münster sind (wo das OVG noch weniger eindeutig entschieden hatte), in denen "Populisten" derzeit keinen Stich machen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist ja nicht gering, dass demnächst in der ein oder anderen Stadt ein "populistischer" Bürgermeister regiert, sei es von der AfD, sei von einer Partei, von der wir aktuell noch nichts ahnen. Dann werden manche noch froh sein, dass dessen Handeln heute Grenzen gesetzt worden sind.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die Gründe liegen ja noch nicht vor, ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, inwiefern das eine "Kastration" sein sollte. ME bleiben grds auch kontroverse politische Stellungnahmen möglich.

Schon das OVG Münster hatte das Abschalten des Lichts und den entsprechenden Aufruf (schlussendlich) mit guter Begründung beanstandet. Das BVerwG geht jetzt offenbar noch einen Schritt weiter und untersagt solche "lenkenden" Einwirkungen auf den Prozess der demokratischen Meinungs- und Willensbildung unter Nutzung des Amtes und Ressourcen des Amtes eben generell. Das ist in der Realität sicher nicht ganz unproblematisch, aber das Gegenteil ist noch problematischer.

Ansonsten hast du recht, dass so etwas ganz leicht auch in die andere Richtung laufen kann. Das hat man heute nur weithin vergessen. Als es vor dreißig Jahren noch erbitterten Streit zwischen CDU/CSU und SPD gab (*), wusste man das vielleicht noch eher einzuschätzen. Im Hintergrund steht nämlich auch da durchaus die Überlegung: Was du nicht willst, dass man dir tu...

(*) Manchmal fragt man sich ja schon, wer noch weiß, wie Franz Josef Strauß so war, wenn er in Fahrt kam.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die hier mitgeteilten Hintergründe sind auch durchaus interessant:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... nicht.html
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Amtsschimmel »

Darüber hinaus ist der OB ja weiterhin nicht gehindert, im Rahmen seiner politischen Tätigkeit gegen diese Gruppen mobil zu machen. Nur muss er halt dafür auf seine amtsbezogenen Möglichkeiten verzichten.
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das wird definitiv bald als Klausur laufen, daran gibt es keinen Zweifel. Also kann auch ruhig mehrmals darauf hingewiesen werden.
Läuft in Hannover schon jetzt in ähnlicher Weise das zweite Mal als Hausarbeit für den kleinen ÖffRecht-Schein...
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Als Klausur im Examen kam es aber, glaube ich, in der Tat noch nicht.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Survivor »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Die Gründe liegen ja noch nicht vor, ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, inwiefern das eine "Kastration" sein sollte. ME bleiben grds auch kontroverse politische Stellungnahmen möglich.

Schon das OVG Münster hatte das Abschalten des Lichts und den entsprechenden Aufruf (schlussendlich) mit guter Begründung beanstandet. Das BVerwG geht jetzt offenbar noch einen Schritt weiter und untersagt solche "lenkenden" Einwirkungen auf den Prozess der demokratischen Meinungs- und Willensbildung unter Nutzung des Amtes und Ressourcen des Amtes eben generell. Das ist in der Realität sicher nicht ganz unproblematisch, aber das Gegenteil ist noch problematischer.

Ansonsten hast du recht, dass so etwas ganz leicht auch in die andere Richtung laufen kann. Das hat man heute nur weithin vergessen. Als es vor dreißig Jahren noch erbitterten Streit zwischen CDU/CSU und SPD gab (*), wusste man das vielleicht noch eher einzuschätzen. Im Hintergrund steht nämlich auch da durchaus die Überlegung: Was du nicht willst, dass man dir tu...

(*) Manchmal fragt man sich ja schon, wer noch weiß, wie Franz Josef Strauß so war, wenn er in Fahrt kam.
Franz-Josef Strauß war sicher kein Kind von Traurigkeit. Aber bei ihm wusste man immer, wo er steht, wofür und wogegen er ist. Das kann man von den sozialdemokratisierten Unionspolitikern heutiger Prägung nun nicht gerade behaupten.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Amtsschimmel hat geschrieben:Darüber hinaus ist der OB ja weiterhin nicht gehindert, im Rahmen seiner politischen Tätigkeit gegen diese Gruppen mobil zu machen. Nur muss er halt dafür auf seine amtsbezogenen Möglichkeiten verzichten.
Er darf vor allem nicht zu rechtswidrigen Verhinderungsdemonstrationen aufrufen. Passiert leider häufig.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von thh »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Er darf vor allem nicht zu rechtswidrigen Verhinderungsdemonstrationen aufrufen.
... und dann daran in teilnehmen.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Passiert leider häufig.
Ja, das war auch einer meiner ersten Gedanken bei der Entscheidung.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Amtsschimmel »

Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass er sich in seiner Rolle als Politiker durchaus kontrovers äußern darf, er darf bloß halt nicht Amtsressourcen verwenden, und das ist das Problem, was häufig nicht beachtet wird.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Blaumann »

Bundesverwaltungsgericht:

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=66

Ich bin auf die ausführliche Urteilsbegründung gespannt, insbesondere wie das BVerwG bei seiner verfassungskonformen Auslegung über den Wortlaut von § 5 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hinweggekommen sein will. :-k
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Amtsschimmel »

Das Vorgehen der spanischen Regierung im Fall Katalonien ist ziemlich interessant, da Art. 155 der spanischen Verfassung sich fast wortwörtlich an Art. 37 GG anlehnt. Auch wenn die Spanier keinen solchen Föderalismus wie Deutschland haben, haben sie sich bei der Verfassung von 1978 das GG in vielen Teilen zum Vorbild genommen.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2013:

http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 04614.html

Die 5%-Hürde wird darin auch noch einmal bestätigt (Rn 67 ff).
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