Unterschiedliche Examensschwierigkeit

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Strich
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Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Strich »

(Ich habs auf die schnelle nicht gefunden, falls es also schon diskutiert wird, bin ich für einen Verweis dankbar.)

https://www.lto.de/recht/studium-refere ... ig-leicht/

Na Bremer hier? Den Kaufvertrag findet ihr in § 433 BGB :twevil
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Muirne
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Muirne »

Die Studie legt nach dem Beitrag zu Grunde, dass sich die Noten von erstem und zweitem Examen regelmäßig nicht unterscheiden dürften, weil die Kandidaten ja dieselben seien und man deshalb die Rückschlüsse bei den Wechslern ziehen könne. Warum genau machen wir dann überhaupt noch ein zweites mit Noten?
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Ara
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Ara »

Die Studie leidet an so viele Schwächen und Ungenauigkeiten, dass man sie mE auch hätte ganz sein lassen können.

Nehmen wir zum Beispiel Hamburg und Schleswig-Holstein.

Wer wechselt von außerhalb Hamburgs nach Hamburg fürs Referendariat? Leute die in der Regel 10+ Punkte im 1. Examen haben. Diese können sich doch gar nicht mehr viel verbessern? Da geht es eigentlich doch nur noch um "Notehalten" oder "Abbauen". Wenn einer von 10 auf 8 Punkte fällt, dann müsste wer anders von 10 auf 12 sich steigern, um den Schnitt zu halten... Wenn gar wer von 10 auf 4 Punkte fällt, müsste wer anders 16 Punkte holen.

Wer wechselt von außerhalb nach Schleswig-Holstein? Diejenigen, die in Hamburg keinen Platz bekommen haben, weil sie ein Examen <8 Punkte haben. Die können sich ja (da Durchfaller rausgerechnet sind) sowieso nur um maximal 4 Punkte verschlechtern. Das heißt wenn jemand von 8 auf 13 Punkte sich steigert, hat er schon die Statistik so verändert, dass ein einzelner anderer 8 Punkte Kandidat das gar nicht mehr ausgleichen kann.

Und das Verrückteste an der ganzen Sache? Die aus Hamburg und Schleswig-Holstein schreiben (mit den Bremern) das exakt gleiche Examen. Sowohl die Klausurenkorrektur als auch die mündlichen Prüfungen sind durchmischt aus Kandidaten. Eigentlich müssten die Incoming-Zahlen für die drei Bundesländer identisch sein.

In der Studie behandeln sie diese Feld mit "Naja die Werte für Hamburg, SH und Bremen sind zwar nicht wirklich erklärbar, aber für alle anderen Bundesländer schon!". Keine Ahnung, ob man das Ernst nehmen sollte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Eagnai
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Eagnai »

Kähler erklärt im Gespräch mit LTO dazu: "Diese Wechselgruppe ist deshalb interessant, weil sich ihre juristische Qualifikation durch den Ortswechsel wohl kaum verschlechtern dürfte." Die Kernthese der Studie laute deshalb: "Schneiden die Kandidaten der Wechselgruppe in der zweiten Prüfung in einem bestimmten Bundesland trotz gleicher Ausgangsnote anders ab als ihre Kommilitonen, die dort bereits ihre erste Prüfung abgelegt haben, deutet das auf Unterschiede in der Notenvergabe in der ersten juristischen Prüfung hin."
An dem Punkt kann man die Studie eigentlich schon komplett in die Tonne kloppen, weil diese Ausgangsprämisse schlicht falsch ist.

Es gibt so viele Gründe, warum jemand im 2. Examen eine andere Note erreicht als im 1. Examen - anzunehmen, eine deutliche Veränderung der Note könne nur auf unterschiedliche Anforderungen des Bundeslandes beruhen, wird der Komplexität der möglichen Gründe einfach nicht gerecht.

Ich selbst habe im 2. Examen zum Beispiel 3,4 Punkte mehr als im 1. Examen, was ja doch ein ganz deutlicher Unterschied ist - und, oh Wunder, beides im selben Bundesland. Es muss also doch noch andere Erklärungen für abweichende Ergebnisse geben - Überraschung!

Bei mir wohl ganz einfach die, dass die Anforderungen des 2. Examens meinen Stärken wesentlich mehr entgegenkamen als die des 1. Examens - es sind einfach verschiedene Klausurtypen, die sich nicht ganz unwesentlich unterscheiden, das wird wahrscheinlich bei recht vielen Leuten der Grund für Abweichungen nach oben oder nach unten sein. Und so simple Dinge wie "Wie war meine Tagesform?", "Hatte ich Glück oder Pech mit den Klausurthemen?" oder "Habe ich überhaupt für beide Examen gleich viel gelernt?" sind ja nur ein paar Beispiele weiterer möglicher Erklärungen für abweichende Ergebnisse.
Honigkuchenpferd
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Mal ganz im Ernst: Wer von euch hat die Studie eigentlich gelesen?
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Urs Blank
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Urs Blank »

Eagnai hat geschrieben:
Kähler erklärt im Gespräch mit LTO dazu: "Diese Wechselgruppe ist deshalb interessant, weil sich ihre juristische Qualifikation durch den Ortswechsel wohl kaum verschlechtern dürfte." Die Kernthese der Studie laute deshalb: "Schneiden die Kandidaten der Wechselgruppe in der zweiten Prüfung in einem bestimmten Bundesland trotz gleicher Ausgangsnote anders ab als ihre Kommilitonen, die dort bereits ihre erste Prüfung abgelegt haben, deutet das auf Unterschiede in der Notenvergabe in der ersten juristischen Prüfung hin."
An dem Punkt kann man die Studie eigentlich schon komplett in die Tonne kloppen, weil diese Ausgangsprämisse schlicht falsch ist.

Es gibt so viele Gründe, warum jemand im 2. Examen eine andere Note erreicht als im 1. Examen - anzunehmen, eine deutliche Veränderung der Note könne nur auf unterschiedliche Anforderungen des Bundeslandes beruhen, wird der Komplexität der möglichen Gründe einfach nicht gerecht.
Eine solche Annahme liegt der Studie auch nicht zugrunde. Es handelt sich um quantitative Forschung, die nicht den einzelnen Kandidaten in den Blick nimmt, sondern sich statistischer Verfahren bedient.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
Brainiac
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Brainiac »

Urs Blank hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:
Kähler erklärt im Gespräch mit LTO dazu: "Diese Wechselgruppe ist deshalb interessant, weil sich ihre juristische Qualifikation durch den Ortswechsel wohl kaum verschlechtern dürfte." Die Kernthese der Studie laute deshalb: "Schneiden die Kandidaten der Wechselgruppe in der zweiten Prüfung in einem bestimmten Bundesland trotz gleicher Ausgangsnote anders ab als ihre Kommilitonen, die dort bereits ihre erste Prüfung abgelegt haben, deutet das auf Unterschiede in der Notenvergabe in der ersten juristischen Prüfung hin."
An dem Punkt kann man die Studie eigentlich schon komplett in die Tonne kloppen, weil diese Ausgangsprämisse schlicht falsch ist.

Es gibt so viele Gründe, warum jemand im 2. Examen eine andere Note erreicht als im 1. Examen - anzunehmen, eine deutliche Veränderung der Note könne nur auf unterschiedliche Anforderungen des Bundeslandes beruhen, wird der Komplexität der möglichen Gründe einfach nicht gerecht.
Eine solche Annahme liegt der Studie auch nicht zugrunde.
Dünnes Eis. Aus der Studie:
Studie hat geschrieben:Jedoch gibt es eine Vielzahl von Kandidaten, die sich der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung in jeweils unterschiedlichen Ländern stellen. Ihr Abschneiden ist von besonderem Interesse, da sich durch den Wechsel des Bundeslandes die juristische Qualifikation nicht verschlechtern dürfte. Schneiden sie in der zweiten Prüfung anders ab als etwa die Kommilitonen, die im Bundesland verbleiben, deutet das auf Unterschiede in der Notenvergabe der zweiten Prüfung hin. Verbessern sich die Kandidaten eines Landes in der zweiten Prüfung deutlich, wenn sie das Bundesland verlassen, während sich ihre Note bei einem Verbleib in diesem Land nicht ändert, ist dies ein Indiz dafür, dass die zweite Staatsprüfung dort schwieriger ist als in den übrigen Ländern. [...] Für die in der zweiten Staatsprüfung erzielte Note spielt typischerweise die zuvor in der ersten Staatsprüfung erzielte Note, d. h. die darin ihren Ausdruck findenden individuellen Leistungsvoraussetzungen, eine entscheidende Rolle. Die Korrelation zwischen den beiden Notenpunkten beträgt signifikante r=0,66 und die Regression der Note der zweiten Staatsprüfung („Note2“) auf die Note der ersten Staatsprüfung10 („Note1“) b=0,63, wobei die Irrtumswahrscheinlichkeit weniger als ein Promille beträgt (p < 0,001). Über alle zehn Bundesländer hinweg betrachtet, kann Note2 also gut auf Basis von Note1 vorhergesagt werden.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
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Urs Blank
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Re: Unterschiedliche Examensschwierigkeit

Beitrag von Urs Blank »

Brainiac hat geschrieben:Dünnes Eis.
Nochmal verdeutlicht: Mir ging es darum, dass man die Prämissen der Studie nicht - wie es Eagnai macht - anhand eines Einzelfallbeispiels angreifen kann. Etwa in dem Sinne: "Rauchen ist nicht schädlich, denn mein Opa ist 100 geworden und hat sein Leben lang jeden Tag zwei Schachteln geraucht." Die Studie trifft keine Aussagen über Einzelfälle, sondern eine quantitative statistische Aussage.
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