bemessung der abwendungsbefugnis bei raemungsurteil

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Mietspantrakt
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bemessung der abwendungsbefugnis bei raemungsurteil

Beitrag von Mietspantrakt »

wie wird in der praxis bei raemungsurteilen die abwendungsbefugnis gemaess 711 zpo bemessen, wenn nicht wegen mietrueckstaenden gekuendigt wurde und vom klaeger kein naeherer sachvortrag zum potentiellen schaden gemacht wurde? aus kg njw 10, 6 laesst sich indirekt herauslesen, dass die raemungskosten und die erfuellungs- und verzoegerungsschaeden abgedeckt werden sollen. also geschaetzte raemungskosten + nutzungsentschaedigung von raeumungsurteil bis raemungsfrist + betrag wegen moeglicher herausgabe der wohnung in verschlechtertem zustand?
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Tobias__21
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Re: bemessung der abwendungsbefugnis bei raemungsurteil

Beitrag von Tobias__21 »

Die Sicherheitsleistung muss so hoch bemessen sein, dass sie die Schäden erfasst, die durch den Aufschub der Vollstreckung eintreten können. Also drohende Verschlechterung sicher, entgangene Mieteinnahmen, usw. Unsicher bin ich mir aber bei den voraussichtlichen Kosten der Räumung. Die fallen doch auch bei sofortiger Vollstreckung an, sind also sowieso da und drohen nicht erst auf Grund eins Vollstreckungsaufschubs. Allerdings besteht ja auch die Gefahr, dass der Schuldner dann bei Vollstreckung weniger - gar keine Kohle mehr hat, so dass man die Räumungskosten wahrscheinlich auch mit reinnehmen muss. Würde ja auch Sinn machen, da mit einem Aufschub der Vollstreckung ja auch immer die Gefahr verbunden ist, dass der Schuldner in der Zukunft insolvent wird, sein Geld verschleudert, oder andere Gläubiger vorher bedient. Und bei Forderungen nimmt man ja auch die volle Höhe des zu vollstreckenden Betrags + 10-20% Aufschlag.
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Mietspantrakt
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Re: bemessung der abwendungsbefugnis bei raemungsurteil

Beitrag von Mietspantrakt »

danke, tobias! aus letztgenannten gruenden halte ich es auch fuer ueberzeugender, die raeumungskosten mit zu beruecksichtigen.
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Tobias__21
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Re: bemessung der abwendungsbefugnis bei raemungsurteil

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das muss mE auch so sein. Da braucht man sicher auch kein großes Fass aufmachen. Ich hab da nur anfangs zu kompliziert gedacht :)
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