Hallo zusammen,
habe mich gerade in der Examensvorbereitung mit Gesellschaftsrecht befasst. Meine Unterlagen aus dem Rep sind dazu auch sehr ordentlich. Zur GmbH gibt es allerdings ganze drei Seiten, die unter der Rubrik "Vertiefung" abgedruckt sind.
Kann ich daraus schließen, dass sich die Examensrelevanz des GmbH-Rechts eher in Grenzen hält? Laut JAG sind die ersten drei Abschnitte des GmbHG ja eigentlich Prüfungsstoff.
NRW: Examensrelevanz des GmbH-Rechts?
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Re: NRW: Examensrelevanz des GmbH-Rechts?
Ja, notfalls ergibt sich das meiste auch aus dem GmbHG selbst.
EDIT: Was man aber unbedingt wissen sollte, ist, wie eine Gründung der GmbH vonstatten geht (Vorgründungsgesellschaft, Vor-GmbH, GmbH). Das steht zum Großteil nicht im Gesetz, und das kommt immer wieder dran.
EDIT: Was man aber unbedingt wissen sollte, ist, wie eine Gründung der GmbH vonstatten geht (Vorgründungsgesellschaft, Vor-GmbH, GmbH). Das steht zum Großteil nicht im Gesetz, und das kommt immer wieder dran.
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Re: NRW: Examensrelevanz des GmbH-Rechts?
Bei der Frage nach der Examensrelevanz bestimmter Rechtsbereiche braucht sich niemand auf das Bauchgefühl von Professoren, Repetitoren, älteren Semestern oder wem auch immer zu verlassen. Denn dafür gibt es seit langem die (ab und zu aktualisierte) Auswertung der NRW-Examensklausuren auf der Seite der Kölner Rechtsfakultät (pdfs unten auf der Seite). Das bezieht sich an sich zwar nur auf NRW, taugt - wegen des Ringtauschs der Examensklausuren - im Großen und Ganzen aber bundesweit.
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Re: NRW: Examensrelevanz des GmbH-Rechts?
Danke euch für eure Antworten.
Dann hab ich mal noch ne Frage zur GmbH: Diese entsteht ja aus der Vorgesellschaft heraus mit Eintragung ins Handelsregister. Gibt es dafür auch einen §, aus dem sich das ergibt, also dass die Eintragung ins Handelsregister konstitutiv für das Entstehen ist?
Dann hab ich mal noch ne Frage zur GmbH: Diese entsteht ja aus der Vorgesellschaft heraus mit Eintragung ins Handelsregister. Gibt es dafür auch einen §, aus dem sich das ergibt, also dass die Eintragung ins Handelsregister konstitutiv für das Entstehen ist?
- Tibor
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Re: NRW: Examensrelevanz des GmbH-Rechts?
§ 11 Abs. 1?
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