Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Beitrag von Tobias__21 »

K behauptet B habe Kenntnis von einer bestimmten Tatsache gehabt. B bestreit im Schriftsatz mit Nichtwissen. Im Termin wird Streithelfer des K, H, als Zeuge gehört. H sagt: "Doch, B, Dir hat das ein Anwalt so gesagt, Du wusstest davon" Das Gericht fragt bei B nach. B sagt: "Jetzt wo ich das höre, kann das schon sein, wie H sagt. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern was der Anwalt mir gesagt. Ich mache viele Geschäfte"

Auf was wollen die da hinaus? Anfangs war die Tatsache ja streitig. Ist sie das bei Schluss der mündlichen Verhandlung noch immer? Ich habe mich in der Klausur dafür entschieden. Im Tatbestand taucht streitiger Vortrag des Streithelfers ja beim streitigen Vorbringen des Unterstützten auf. Hier war er aber Zeuge. Vorträge eines Zeugen muss man ja nicht bestreiten, oder? Selbst wenn reicht ein "Ich weiß es nicht mehr" doch nicht aus um einen Vortrag als zugestanden anzusehen, der vorher bestritten wurde? Irgendwie riecht das hier aber alles nach § 138 IV ZPO.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Salisa
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 81
Registriert: Dienstag 1. August 2017, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Re: Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Beitrag von Salisa »

Mir fallen da Probleme zur Beweiswürdigung ein. Vernehmung des Streithelfers (Nebenintervenient) als Partei?
§§ 445 ff. ZPO sind vom Wortlaut her nicht direkt anwendbar, da der Nebenintervenient nicht direkt Partei und auch vom Streitgenossen abzugrenzen ist.

Analoge Anwendung?

In diesem Zusammenhang würde ich mich dann weiter im Putzo schlau machen.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Beitrag von Tobias__21 »

In dem Fall kann man ihn als Zeugen hören. Das ist nicht das Problem. Mir geht es nur um darum, ob das jetzt noch streitig ist (und ich eine Beweiswürdigung machen muss), oder wie ich das "Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber kann schon sein" einordnen soll.

Ich denke, dass es nach wie vor streitig ist. Sonst würde es keinen Sinn machen, dass sie mir im Protokoll den Zeugen abgedruckt haben. Aber auf irgendwas werden sie auch mit der darauffolgenden Äußerung von B hinauswollen :-k
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8286
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Beitrag von batman »

Zunächst würde mal klären, was es heißt, wenn "das Gericht bei B nachfragt". War das eine informatorische Parteibefragung oder geschah es im Rahmen des § 285 ZPO?

Schon ihrem Inhalt nach ist die Aussage ("kann schon sein") kein Geständnis i.S.v. § 288 ZPO, abgesehen vom möglichen Anwaltszwang. Vielmehr ist sie gem. § 286 ZPO zu frei zu würdigen.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Streithelfer als Zeuge, streitiger Sachverhalt

Beitrag von Tobias__21 »

Informatorisch. Im Protokoll steht "Auf Frage des Gerichts erklärte B": ..... und danach dann "Das Ergebnis der Beweisaufnahme wird erörtert. Weitere Stellungnahme wird nicht gewünscht"
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten