Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes warten?

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Kroate
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von Kroate »

Suchender_ hat geschrieben:
So kenne ich etwa bei einer Vielzahl an Vorschriften aus dem Kopf deren ungefähren Inhalt. Umgekehrt weiß ich für viele Materien exakt, wo diese geregelt sind. Was ist das letztlich anderes, als das Gesetz teilw. "auswendig" zu kennen?
Der entscheidende Unterschied ist m.E., dass man sich dieses Wissen durch die wiederholte Anwendung der Normen aneignet und nicht durch stupides auswendig lernen. Zumindest ging es mir so.

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Tobias__21
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben: So kenne ich etwa bei einer Vielzahl an Vorschriften aus dem Kopf deren ungefähren Inhalt. Umgekehrt weiß ich für viele Materien exakt, wo diese geregelt sind. Was ist das letztlich anderes, als das Gesetz teilw. "auswendig" zu kennen?
Bin ich tatsächlich dann das absolute Gegenteil.

Ich kann nicht mal die Grundrechte sicher aus dem Kopf. Abgesehen von den Prominenten Grundrechte wie Art. 1,2, 3 und 14 wird es dann schon eng. Mit Absätzen muss man mir gar nicht kommen. Auch aus dem einfachen Recht krieg ich noch §§ 242, 280, 433 und 823 BGB hin, aber dann ist auch Schluss. Ich krieg auch noch hin, dass Mietvertrag und Werkvertrag und so zeug irgendwo bei den 500er oder 600ern steht, muss ich aber immer im Inhaltsverzeichnis nachschlagen. Wo die Bürgschaft steht wüsste ich tatsächlich gar nicht mehr.

Inhaltlich kenne ich fast gar keine Norm. Ich weiß natürlich wie man § 280 prüft, aber da weiß ich nur "Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Rechtsfolge" und nicht was in der Norm steht. Und spätestens wenn ichr § 286 zu prüfen habe, muss ich in den Normen lesen, was da so für die Fristen steht und wann keine Fristen notwendig sind.

Auch würde ich bei der gefährlichen und schweren KV nur vielleicht die Hälfte der Regelbeispiele/Qualifikationstatbestände hinbekommen.
Ist bei mir genau andersherum. Ich könnte Dir jetzt die landesrechtliche Regelung zum gemeindlichen Einvernehmen runterbeten, die ich vielleicht 3-4 mal gebraucht habe. Ich weiß allerdings nicht ganz welche Hausnummer es ist. Irgendwo bei den 50ff. LBO :) Ich weiß auch nicht wo die Vormerkung genau geregelt ist, Auftrag, Geschäftsbesorgung, etc. auch nicht. Bei mir bleibt ziemlich unnützes im Gehirn hängen, war schon immer so. Eine Norm bewusst auswendig gelernt habe ich aber nie. Wie Kroate schon sagt: Je öfter man die Norm gesehen, desto mehr bleibt hängen.
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hlubenow
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von hlubenow »

Justitian hat geschrieben:Was war denn die Peripetie des großen Palandt-Dramas 2016? Dass die Mutter mit der Anreichung des Palandts geknechtet wurde oder dass man während eines Gesprächs gelesen hat?
"Deine Mudda reicht beim Anwalt den Palandt an."
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famulus
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von famulus »

:D
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sai
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von sai »

hlubenow hat geschrieben:
Justitian hat geschrieben:Was war denn die Peripetie des großen Palandt-Dramas 2016? Dass die Mutter mit der Anreichung des Palandts geknechtet wurde oder dass man während eines Gesprächs gelesen hat?
"Deine Mudda reicht beim Anwalt den Palandt an."
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Tobias__21
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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Beitrag von Tobias__21 »

Musste auch lachen :)
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