Muirne hat geschrieben:Im Zivilrecht hat meine Ausbilderin ebenfalls der Partei schon den Hinweis gegeben, für den Fall relevantes beizubringen und nicht einfach einen Wust an Unterlagen einzureichen.
Im Örecht hat meine Ausbilderin den Amtsermittlungsgrundsatz auch so verstanden, dass von der Partei was kommen muss, was konkret genug ist, um Ermittlungen anstellen zu können.
Und unabhängig davon, ärgern würde es mich auch, wenn ich mich durch Stapel irrelevanter Unterlagen wühlen müsste. Das ist ja auch was anderes nochmal, als Unwichtiges von Wichtigem zu trennen, was man ohnehin noch tun muss.
Nochmal, wie oben schon mehrfach geschrieben: das bestreitet keiner.
Es geht alleine um die Formulierung, dass "Informationen übersehen werden können".
Es kam von Kasimir nach der Klarstellung, dass die Formulierung so nicht fiel, nochmal, dass solche Hinweise generell grenzwertig sind. Nur darauf bezog ich mich noch. Dass du die konkrete Formulierung meintest, hab ich verstanden gehabt.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Sitzen zwei gestandene Fachanwälte, ein Mandant und ein Referendar am Tisch. Sagt der eine Fachanwalt einer anderen Kanzlei zum anderen: "Puh, das müssen wir erstmal rechtlich klären. Das wäre doch was für deinen Referendar". Der Referendar reisst panisch die Augen auf, die Anwälte und der Mandant lachen und reissen Witze über den Umfang des vom Referendar zu erstellenden Gutachtens. "Zwanzig Seiten reichen. Aber ich glaube, da gibts gar nichts dazu".
Wäre ich heute doch einfach im Bett geblieben
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21 hat geschrieben:Sitzen zwei gestandene Fachanwälte, ein Mandant und ein Referendar am Tisch. Sagt der eine Fachanwalt einer anderen Kanzlei zum anderen: "Puh, das müssen wir erstmal rechtlich klären. Das wäre doch was für deinen Referendar". Der Referendar reisst panisch die Augen auf, die Anwälte und der Mandant lachen und reissen Witze über den Umfang des vom Referendar zu erstellenden Gutachtens. "Zwanzig Seiten reichen. Aber ich glaube, da gibts gar nichts dazu".
Versicherungsnehmer hat geschrieben:Als Pointe hätte ich jetzt erwartet, dass der Referendar die rechtlich zutreffende Antwort ad hoc aus dem Ärmel geschüttelt hat.
Dem Referendaren ist das Rechtsgebiet natürlich völlig unbekannt und er hat erhebliche Schwierigkeiten die tatsächlichen Umstände überhaupt richtig zu erfassen
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Tobias__21 hat geschrieben:Dem Referendaren ist das Rechtsgebiet natürlich völlig unbekannt und er hat erhebliche Schwierigkeiten die tatsächlichen Umstände überhaupt richtig zu erfassen
Man wächst bekanntlich an seinen Anforderungen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Versicherungsnehmer hat geschrieben:Als Pointe hätte ich jetzt erwartet, dass der Referendar die rechtlich zutreffende Antwort ad hoc aus dem Ärmel geschüttelt hat.
Dem Referendaren ist das Rechtsgebiet natürlich völlig unbekannt und er hat erhebliche Schwierigkeiten die tatsächlichen Umstände überhaupt richtig zu erfassen
Ist wie mit den Examensklausuren. Die vermeintlich einfachen Aufgabenstellungen sind doch in Wirklichkeit vollkommen undankbar.
Tobias__21 hat geschrieben:Dem Referendaren ist das Rechtsgebiet natürlich völlig unbekannt und er hat erhebliche Schwierigkeiten die tatsächlichen Umstände überhaupt richtig zu erfassen
Man wächst bekanntlich an seinen Anforderungen.
Du meinst das Forum. Spätestens um 1:45 Uhr wird Tobias dem Forum schon mitteilen, bei welcher Rechtsfrage er ein Problem hat.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Die Wette halte ich Sicher wird das einer von den Spezialisten hier einer Lösung zuführen können, aber nicht ohne die entsprechenden Unterlagen und auch damit nicht aus dem Stehgreif. Das wage ich stark zu bezweifeln. Wie man es lösen könnte ist mir mittlerweile auch schon klar, aber bis jetzt habe ich dazu keine Rechtsprechung und Literatur gefunden (ein paar Sachen könnten vielleicht taugen, aber darauf habe ich jetzt keinen Zugriff). Genau das hat man übrigens "befürchtet", dass es dazu einfach nichts gibt.
Ist aber auch egal. Als würde ich hier dauernd Rechtsfragen stellen....Frechheit Während meiner Anwaltsstation war ich ziemlich ruhig
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