Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Beitrag von Tibor »

Das ist echt unterschiedlich. Hier wird nur auf den eigenen Abschluss und etwas Berufserfahrung geachtet. Wenn man Kommissionen nur mit Beförderten besetzen wollte, käme das System wohl zum Erliegen. Aber ich gebe zu, ich mache Prüfung nur, wenn in meinem Mauerblümchenfach ein Aktenvortrag abzunehmen ist und ja, dann hab ich noch viel zu tun, um eine sinnvolle ÖR-Prüfung zu gestalten. So nebenbei macht man das nicht. Als Beisitzer erhält man hier aber auch keinen frühzeitigen Einblick in die Akten; eher einen kurzen Vorabbericht des Vorsitzenden kurz vorher. Ich sehe nur die Durchschnittsnoten aus den Klausuren.
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Tibor
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Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Beitrag von Tibor »

sai hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Hier kann man auch nur mündliche Prüfungen machen!
Echt?
Bei uns in NRW gibt es sofort die Ansage, dass nur beides zusammen geht, weil ansonsten jeder mündlich prüfen und keiner korrigieren würde. :D
Gewünscht wäre es natürlich auch. Ich habe auch paar Klausuren am Anfang gemacht, aber es ist doch besser, wenn man sowas nicht macht, wenn es doch weniger spannend ist, als man vorher gedacht hat. Des Geldes wegen sollte man das ja nicht machen, da gibt es besser bezahlte Nebentätigkeiten.
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thh
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Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Beitrag von thh »

non-liquet hat geschrieben:Wer sich selbst mal damit beschäftigt und z. B. einige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gelesen hat (und das sollte man unbedingt mal tun), hört dort nichts grundlegend Neues mehr, erfährt aber - wie immer in solchen Veranstaltungen - hilfreiche Einzelpunkte.
Wie bitte? Für ein bißchen Abwechslung im öden Alltag auch noch Urteile recherchieren und sich ins Prüfungsrecht einarbeiten? Und das dann am Ende gar am Wochenende?!
non-liquet hat geschrieben:Letztlich - um den TE mal etwas aus der Schusslinie zu nehmen - sollte man es niemandem verübeln, wenn er das nicht tun will. Dazu muss man für die Tätigkeit schon einen gewissen inneren Antrieb mitbringen; bloß die Aussicht auf den Zuverdienst, berufliches Weiterkommen (oder die gerne unterstellten sadistische Persönlichkeitszüge) werden nicht weit tragen.
Juristen, dazu noch im Staatsdienst, die ihre Tätigkeit nicht am Ein- und beruflichen Weiterkommen ausrichten, sondern nach ihrer Interessenslage? Ein irrer Gedanke.

SCNR.
Eagnai
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Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Beitrag von Eagnai »

sai hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Hier kann man auch nur mündliche Prüfungen machen!
Echt?
Bei uns in NRW gibt es sofort die Ansage, dass nur beides zusammen geht, weil ansonsten jeder mündlich prüfen und keiner korrigieren würde. :D
Och, naja... ich zum Beispiel würde (wenn ich mal wieder eine Phase hätte, wo das zeitlich ginge) sehr gerne korrigieren, aber nur sehr ungern mündlich prüfen. Ersteres habe ich während des Refs im Uni-Klausurenkurs schon sehr gerne (und m.E. auch ganz gut) gemacht, wogegen ich mir das mündliche Prüfen irgendwie nicht wirklich zutraue.
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Kroate
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Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Beitrag von Kroate »

Ich finde es ja immer sehr schön, wenn gewisse Klischees über Staatsdiener hier im Forum bedient werden. Bzgl. der Anwaltschaft ist das ja leider ähnlich :D

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