[Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II
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[Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II
Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?
- Tibor
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II
Na wie ist es denn in Abs 2 formuliert?
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II
Nein. Art und Umfang müssen kumulativ vorliegen. § 1 II HGB enthält eine widerlegbare Vermutung. Da steht "oder", also heisst das im Umkehrschluss das wenn Art oder Umfang fehlen ein Handelsgewerbe nicht vorliegt, also beides vorliegen mussDavidSchabany hat geschrieben:Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II
Okay, das ist logisch, danke. Die negative Formulierung war zunächst etwas verwirrend.